Psychotherapie-Befunde, Forschungszentrum

ePA-Datenschutz: Psychotherapie-Befunde automatisch an Forschungszentrum

18.06.2026 - 17:12:25 | boerse-global.de

Ab Oktober 2026 werden ePA-Daten automatisch an die Forschung weitergeleitet. Datenschützer und Ärzteverbände kritisieren die Regelung und fordern mehr Schutz für sensible Patientendaten.

ePA-Datenweitergabe: Neue Regeln ab Oktober 2026
Psychotherapie-Befunde - Eine Hand interagiert mit einer holografischen Anzeige medizinischer Daten in einer modernen Gesundheitsumgebung. 18.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen voran. Seit dem Opt-out-Roll-out 2025 wurden rund 73 Millionen Akten angelegt. Rund 93.000 Praxen greifen wöchentlich auf das System zu und haben bereits über 100 Millionen Dokumente hochgeladen.

Doch die aktive Nutzung durch die Versicherten schwankt stark. Je nach Schätzung liegt sie zwischen 4 und 24 Prozent. Während Apothekerverbände die verpflichtende Nutzung für Leistungserbringer begrüßen, bleibt die Akzeptanz auf Patientenseite verhalten. Viele fragen sich: Wie praktikabel ist die ePA im Alltag? Und wie sicher sind meine Daten?

Forschung als „Datenschatz“ – aber zu welchem Preis?

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Die Bundesregierung setzt große Hoffnungen in die Sekundärnutzung der Gesundheitsdaten. Ab Oktober 2026 sollen die ePA-Daten von rund 70 Millionen Versicherten dem Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit zur Verfügung stehen. Philipp Müller, Abteilungsleiter für Digitalisierung im BMG, bezeichnete die Daten Mitte Juni als „wesentlichen Rohstoff“ für Forschung und KI-Entwicklung.

Das Medizinregistergesetz soll Transparenz und Qualitätsentwicklung fördern. Über die Gesundheit-Digital-Agentur (GeDIG) will man zudem die europäische Anschlussfähigkeit sicherstellen. Doch in der Fachwelt regt sich Widerstand. Vertreter des IQWiG kritisieren: Der Fokus liege zu stark auf der Dateninfrastruktur, zu wenig auf einer nachhaltigen Forschungsfinanzierung.

Datenschutz: Ärzteschweigepflicht in Gefahr?

Die Bedenken der Datenschützer halten an. Bereits Ende 2024 forderten Psychologenverbände wie der BDP gesetzliche Nachbesserungen. Ihr Hauptkritikpunkt: Psychotherapeutische Befunde werden automatisch an das FDZ weitergeleitet – es sei denn, der Patient widerspricht explizit. Der Verband verlangt eine bessere Aufklärung und nutzerfreundlichere Widerspruchsrechte.

Auch Chirurg Dr. Bernd Hontschik äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit mit der ärztlichen Schweigepflicht. Seine Sorge: Daten könnten nicht nur für die Forschung, sondern auch für kommerzielle Interessen genutzt werden. Zudem sei die Datenqualität fragwürdig, da Diagnosen oft durch Abrechnungslogiken wie Fallpauschalen verzerrt würden.

Kinder und Jugendliche: Besondere Risiken

Besonders heikel ist die Situation bei Minderjährigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) und der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie warnten im Frühjahr 2025 vor Gefahren durch automatisierte Abrechnungsdaten. In Sorgerechtsstreitigkeiten könnten sensible Diagnosen missbräuchlich verwendet werden.

Die Verbände fordern rechtssichere Lösungen, um die Einstellung bestimmter Daten im Einzelfall zu stoppen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Psychische Diagnosen, die lebenslang in der Akte gespeichert bleiben, könnten später den Zugang zu privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen erschweren.

Technische Lösungen: Pseudonymisierung und ePass-Zugriff

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Um die Datenschutzanforderungen zu erfüllen, setzen Entwickler zunehmend auf Pseudonymisierung. Das AIT Austrian Institute of Technology bietet Verfahren an, die eine DSGVO-konforme Verknüpfung von Datensätzen ermöglichen, ohne die Identität der Patienten preiszugeben.

Gleichzeitig wird der Zugang zur ePA einfacher. Die AOK stellte im Juni 2026 ein neues Identifizierungsverfahren vor: Per ePass und NFC-Schnittstelle über eine Smartphone-App können Versicherte künftig auf ihre Akte zugreifen. Die gematik hat das Verfahren bereits zugelassen.

Und die Pläne gehen weiter: Ab Februar 2028 soll der digitale Einstieg in die Versorgung über ePA-Apps erfolgen – inklusive elektronischer Überweisungen und einer Terminbörse für dringende Facharzttermine. Ob die Akzeptanz dann steigt, bleibt abzuwarten.

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