Krankenkassen, Hausärzte

ePA-Daten für Krankenkassen: Hausärzte warnen vor Profilbildung

Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 17:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Verband warnt vor Vertrauensverlust und Profilbildung; Ersatzkassen befürworten die Analyse mit Zustimmung der Versicherten.
Ein unbesetzter Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit hellem, natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband übt deutliche Kritik an den Plänen der schwarz-roten Koalition, gesetzlichen Krankenkassen künftig Einsicht in die elektronische Patientenakte (ePA) zu gewähren.

Markus Blumenthal-Beier, einer der beiden Vorsitzenden des Verbands, bezeichnete dieses Vorhaben laut Berichten vom 22. Oktober 2026 als Dammbruch. Eine solche Regelung drohe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Digitalisierung des gesamten Gesundheitswesens weiter zu beschädigen.

Bedenken wegen Datenschutz und Profilbildung

Zwar sieht der Kabinettsbeschluss zum Digitalgesetz vor, dass Versicherte einer Auswertung ihrer Patientendaten durch die Kassen ausdrücklich zustimmen müssen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezweifelt jedoch, dass diese Einwilligung in der Praxis transparent und unabhängig erfolgt.

Blumenthal-Beier mahnte an, dass ein irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckter Hinweis kein Freifahrtschein für die Kassen sein dürfe. Der Verband warnt davor, den Krankenkassen die Möglichkeit einzuräumen, Daten von Patientinnen und Patienten systematisch zu analysieren, Verhaltens- oder Risikoprofile zu erstellen und die Versicherten daraufhin direkt zu kontaktieren.

Anzeige

Wer sich mit dem Schutz sensibler Daten und den strengen Vorgaben der DSGVO befasst, muss oft komplexe Dokumentationspflichten erfüllen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt in 5 Schritten, wie Unternehmen und Verantwortliche ihre Datenverarbeitung rechtssicher organisieren. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur DSGVO-Umsetzung kostenlos herunterladen

Die umstrittene Regelung ist Teil des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG), das derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird. Der Gesetzentwurf, der von der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgelegt worden war, gestattet Kranken- und Pflegekassen bei vorliegender Einwilligung der Versicherten die Verarbeitung von ePA-Daten.

Vorgesehen ist dies unter anderem zur Erkennung seltener Erkrankungen, von Krebsleiden, schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen und drohender Pflegebedürftigkeit sowie zur Ermittlung des Impfbedarfs gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Ersatzkassen begrüßen datengestützte Früherkennung

Zustimmung kommt dagegen von den Kassen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt den im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausbau der datengestützten Risikoerkennung nach Paragraph 25b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), der vor zwei Jahren eingeführt worden war. Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, betonte, dass entsprechende Daten helfe, Lücken in der medizinischen Versorgung zu schließen.

Künftig sollen Kassen auf dieser Grundlage auch schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen und drohende Pflegebedürftigkeit früher erkennen dürfen. Der vdek schlägt zudem vor, diesen Rahmen auf Muskel-Skelett- sowie psychische Erkrankungen zu erweitern. Unter der Bedingung einer ausdrücklichen Einwilligung der Versicherten sollen nach den Plänen künftig neben ePA-Daten auch Informationen aus Wearables in die Analyse einbezogen werden können.

Anzeige

Die Digitalisierung von Prozessen erfordert klare Strukturen, um alle rechtlichen Anforderungen an den Datenschutz ohne großen Zeitaufwand abzuhaken. Ein praktischer PDF-Ratgeber inklusive Checkliste hilft dabei, alle Pflichten im Blick zu behalten und Bußgelder zu vermeiden. Kostenlosen DSGVO-Ratgeber mit Checkliste jetzt sichern

Betriebsärzte fordern vollen Systemzugang

Im parlamentarischen Verfahren um das GeDIG melden sich zugleich weitere Akteure zu Wort. Beim 42. Deutschen Betriebsärzte Kongress in Mainz forderte der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) eine Gleichstellung beim Zugang zur elektronischen Patientenakte.

Nach Angaben des VDBW sowie der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und des Bundesverbands selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) verfügen Werks- und Betriebsärzte bislang lediglich über eingeschränkte Zugriffsrechte auf die ePA. Dies müsse im Zuge der aktuellen Gesetzgebung korrigiert werden.

Disclaimer...
de | wissenschaft | 70394416 |