ePA-Daten ab Ende Oktober: Medikationslisten gehen ohne Einwilligung in die Forschung
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab Ende Oktober werden erstmals pseudonymisierte Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschungszwecke ausgeleitet. Den Anfang macht die elektronische Medikationsliste (eML).
Empfänger ist das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), wie heise.de berichtete. Der Start dieser Datenausleitung wirft Fragen zur Informationspolitik gegenüber den Versicherten auf.
Wie der Zugriff auf die Daten funktioniert
Forschende können bei Bedarf auf Antrag Zugang zu den Daten erhalten, sofern sie diese für gemeinwohlorientierte Zwecke nutzen wollen. Eine Einwilligung der einzelnen Versicherten ist dafür nicht erforderlich – das System basiert auf einem Widerspruchsmodell. Wer die Übermittlung seiner Daten verhindern möchte, kann dies über die ePA-App der jeweiligen Krankenkasse tun oder sich an eine Ombudsstelle wenden.
Kritik von Datenschützern
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, sowie die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk fordern laut dem Bericht eine bessere Information der Versicherten über die bevorstehende Datenausleitung. Ihre Forderung stützt sich auf Beobachtungen, wonach das Wissen über die Regelung in der Bevölkerung kaum vorhanden ist.
Fehlende Kenntnis bei Versicherten
Eine Umfrage von heise.de ergab, dass niemand der Befragten von der bevorstehenden Ausleitung wusste. Dabei sollen Krankenkassen bereits 2024 per Schreiben informiert haben – allerdings erwähnten manche dieser Schreiben die Forschungsdatenausleitung gar nicht, andere kamen bei den Versicherten offenbar nie an.
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Auch eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kommt laut dem Bericht zu dem Schluss, dass die Information der Versicherten unzureichend sei. Eine vzbv-Umfrage aus dem Frühjahr 2026 zeigte zudem, dass drei Viertel der Verbraucher nicht über die Forschungsdatenausleitung Bescheid wussten.
Reaktion der Krankenkassen
Der AOK-Bundesverband kündigte an, seine Versicherten ab dem 30. Oktober über die ePA-App zu informieren. Damit reagiert die Kasse auf die öffentlich gewordene Kritik an der bisherigen Kommunikation, auch wenn die Information zeitlich erst kurz vor Beginn der Datenausleitung erfolgt.
Kritik der Freien Ärzteschaft
Die Freie Ärzteschaft äußerte laut presseportal.de grundsätzliche Bedenken gegen das Verfahren. Sie kritisiert, dass die ePA-Daten in die staatliche Sammelstelle für Forschungsdaten fließen und dort auch Dritten zur kommerziellen Auswertung zur Verfügung stehen sollen. Aus Sicht der Ärztevertretung stellt dies einen Zielkonflikt zwischen dem Nutzen für die medizinische Forschung und dem Schutz sensibler Gesundheitsdaten dar.
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Was Versicherte jetzt wissen sollten
Für Patientinnen und Patienten bedeutet die anstehende Umstellung, dass sie aktiv werden müssen, wenn sie einer Weitergabe ihrer Medikationsdaten widersprechen wollen. Da die Einwilligung nicht aktiv eingeholt wird, sondern ein Widerspruch nötig ist, hängt der tatsächliche Schutz der eigenen Daten maßgeblich davon ab, ob die betroffenen Personen überhaupt von der Möglichkeit erfahren.
Die von Datenschützern und Verbraucherschützern geäußerte Kritik setzt genau an diesem Punkt an: Ohne verständliche und rechtzeitige Information bleibt das Widerspruchsrecht für viele Versicherte faktisch wirkungslos.
