Patienten, Akte

ePA-Bilanz: Nur 23,6% der Patienten nutzen die digitale Akte

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 15:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die ePA stößt auf technische und datenschutzrechtliche Hürden. Zugleich sollen Gesundheitsdaten stärker genutzt und Medikationsdaten ergänzt werden.

Elektronische Patientenakte: Akzeptanz bleibt niedrig, Reformen geplant
Ein minimalistisch eingerichteter, leerer Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit hellem Tageslicht und medizinischer Einrichtung. Illustration mit AI erstellt.

Rund ein Jahr nach der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) zum 1. Oktober 2025 verzeichnet die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen erhebliche Akzeptanzprobleme und technische Hürden.

Während die Politik den weiteren Ausbau forciert, ziehen ärztliche Berufsverbände und Leistungserbringer eine kritische Bilanz. Im Zentrum der Debatte stehen dabei technische Defizite, Sicherheitsbedenken sowie der Schutz des Arztgeheimnisses.

Akzeptanz und technische Stabilität im Versorgungsalltag

Die Nutzung der ePA durch die Versicherten bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück. MEDI GENO Deutschland verwies unter Bezugnahme auf eine Civey-Umfrage im Auftrag von Pharma Deutschland aus dem April 2026 darauf, dass lediglich 23,6 Prozent der Versicherten die elektronische Akte tatsächlich nutzen.

Als Hauptgründe für die Zurückhaltung gelten technische Probleme, ein erheblicher administrativer Mehraufwand in den Praxen sowie ungeklärte Fragen bezüglich des Datenschutzes und der ärztlichen Schweigepflicht.

Die technische Infrastruktur erweist sich dabei als Schwachstelle. Gematik-Chef Fuhrmann räumte strukturelle Störungen der Telematik-Infrastruktur (TI) ein, an deren Behebung durch ein neues TI-Konzept gearbeitet werde. Die ABDA-Vizepräsidentin Lucas stufte die Ausfälle als gravierend ein.

Bereits eine Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Januar 2026 verdeutlichte das Ausmaß der Instabilität: Etwa 82 Prozent der befragten Praxen meldeten regelmäßige Probleme beim Auslesen der elektronischen Gesundheitskarte.

Infolgedessen plante zu diesem Zeitpunkt jede dritte Praxis einen Wechsel ihres Praxisverwaltungssystems (PVS). Ein für Anfang 2027 angekündigtes Transparenzportal soll künftig eine bessere Orientierung bei der Wahl der PVS-Anbieter ermöglichen.

Legislative Weichenstellungen und der Schutz der Patientendaten

Für den Herbst 2026 ist die Verabschiedung des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) geplant. Das Vorhaben sieht einen weiteren Ausbau der ePA sowie die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke vor.

Kritiker des GeDIG warnen jedoch vor der Erstellung von Risikoprofilen durch Krankenkassen und einem wachsenden Machtgefälle zuungunsten der Patienten. Es bestehe die Gefahr einer Kategorisierung der Versicherten, wobei die Freiwilligkeit der Datennutzung faktisch eingeschränkt werde.

Parallel dazu sorgt eine geplante Reform des Nachrichtendienstrechts für Spannungen zwischen der Ärzteschaft und der Bundesregierung. Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert einen absoluten Schutz für Mediziner, vergleichbar mit dem Status von Seelsorgern oder Rechtsanwälten.

Der aktuelle Regierungsentwurf sieht für Ärzte und Psychotherapeuten hingegen nur einen abwägungspflichtigen Schutz vor. Dies könnte dazu führen, dass im Rahmen von Überwachungsmaßnahmen auch Praxisräume akustisch oder optisch überwacht und IT-Systeme sowie Patientenakten eingesehen werden dürfen.

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BÄK-Präsident Reinhardt zog angesichts dieser Entwicklung eine Verfassungsbeschwerde in Betracht. Er verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2016 die unterschiedliche Schutzwürdigkeit von Arztgruppen als problematisch eingestuft hatte. Das Bundesinnenministerium (BMI) bezeichnete den Zugriff auf Praxissysteme indes als ein fernliegendes Szenario und verwies auf Kontrollinstanzen.

Perspektiven für Patientensicherheit und Arzneimitteltherapie

Trotz der Kritik sehen einige Akteure im Versicherungswesen Potenziale zur Verbesserung der Patientensicherheit. Die IKK Südwest berichtete von jährlichen Erstgesprächen bei rund 250 bis 300 vermuteten Behandlungsfehlern.

In mehreren Fällen pro Jahr würden Gutachten Verstöße gegen Pflegestandards, etwa bei der Dekubitusprophylaxe, bestätigen. IKK-Chef Loth forderte daher eine zentrale Erfassungsstelle und den Zugriff auf Befunde via ePA, um die Versorgungskette transparenter zu gestalten.

In der Arzneimittelversorgung steht die Integration des elektronischen Medikationsplans (eMP) bevor. Aktuell umfasst die ePA lediglich die elektronische Medikationsliste aus E-Rezept-Daten. Die bundesweite Einführung des vollständigen eMP ist ab Dezember 2026 geplant.

Unterdessen forderte die Apothekerschaft auf dem Deutschen Apothekertag technische Nachbesserungen, um die Übermittlung formal fehlerhafter E-Rezepte zu verhindern. Täglich werden über eine Million E-Rezepte verarbeitet, wobei fehlerhafte Datensätze oft aufwendige Rücksprachen zwischen Apotheken und Praxen erfordern.

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Telemedizin und Primärversorgung

Ein positiver Trend zeigt sich in der Telemedizin, die insbesondere im ärztlichen Bereitschaftsdienst an Bedeutung gewinnt. In Niedersachsen ist die Telemedizin seit 2025 fester Bestandteil dieses Dienstes; laut Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung konnten 83 Prozent der rund 100.000 behandelten Fälle abschließend bearbeitet werden.

Gleichzeitig warnte der Hausärztinnen- und Hausärztetag vor einer sinkenden Attraktivität des Hausarztberufs und forderte ein verbindliches Primärversorgungssystem. Eine verpflichtende digitale Steuerung durch Apps der Krankenkassen wird vom Verband abgelehnt, während die Bedeutung der Hausarztpraxis als erste Anlaufstelle für Patienten unterstrichen wurde.

Die Notwendigkeit einer verbesserten Patientensteuerung wird auch durch die aktuelle Platzierung Deutschlands im europäischen Public Health Index unterstrichen, in dem das Land laut BÄK-Präsident Reinhardt lediglich Platz 18 von 19 belegt.

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