Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz ab Juni: Deutschland verpasst EU-Frist

12.06.2026 - 03:01:13 | boerse-global.de

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist in Kraft, Deutschland säumig. Unternehmen drohen Klagen und ein Vertragsverletzungsverfahren.

EU-Entgelttransparenz: Neue Regeln trotz verspäteter Umsetzung in Deutschland
Entgelttransparenz - Geschäftsleute in einem modernen Büro, die Gehaltsspannen und Karrierepfade auf einem digitalen Bildschirm betrachten. 12.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni in Kraft – aber Deutschland hat die Frist verstreichen lassen. Unternehmen müssen trotzdem mit ersten Konsequenzen rechnen.

Während die Bundesregierung die nationale Umsetzung auf Anfang 2027 verschoben hat, entfalten die europäischen Vorgaben bereits Wirkung. Im öffentlichen Dienst gelten die Regeln direkt. Dazu gehören das Auskunftsrecht der Beschäftigten, die Angabe von Gehaltsspannen und die Beweislastumkehr bei Diskriminierungsklagen.

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Vertragsverletzungsverfahren droht

Branchenbeobachter rechnen damit, dass die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleitet. In der Vergangenheit führten ähnliche Verzögerungen – etwa bei der Whistleblower-Richtlinie – zu empfindlichen Geldstrafen in Millionenhöhe.

In der Privatwirtschaft sind Arbeitsgerichte angehalten, bestehendes nationales Recht möglichst richtlinienkonform auszulegen. Fachanwälte raten Betrieben, Vergütungssysteme frühzeitig anzupassen. Denn individuelle Auskunftsansprüche über Durchschnittsgehälter können bereits geltend gemacht werden.

Neue Regeln für Bewerbungen

Die Richtlinie bringt tiefgreifende Änderungen im Bewerbungsprozess. Arbeitgeber müssen Bewerbern bereits vor dem Vorstellungsgespräch das Einstiegsentgelt oder eine Gehaltsspanne mitteilen. Gleichzeitig ist es künftig verboten, nach dem bisherigen Gehalt zu fragen. Das soll verhindern, dass bestehende Einkommensunterschiede in neue Arbeitsverhältnisse übertragen werden.

Ab 2027 kommen gestaffelte Berichtspflichten. Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten müssen dann regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten. Für Betriebe ab 100 Mitarbeitern greift diese Pflicht ab 2031. Zeigt der Bericht eine Lohnlücke von mehr als fünf Prozent, die nicht sachlich gerechtfertigt werden kann, müssen Abhilfemaßnahmen folgen.

Gender Pay Gap: 16 Prozent unbereinigt

Die aktuellen Zahlen zeigen die Dimension der Einkommensunterschiede. 2025 lag der bereinigte Gender Pay Gap bei sechs Prozent, der unbereinigte Wert bei 16 Prozent.

Analysen von Gehaltsdaten aus den Jahren 2022 bis Ende 2025 zeigen zudem eine starke Konzentration hoher Einkommen. Das Mediangehalt der Top-10-Prozent der Verdiener lag bei rund 87.000 Euro, die obersten fünf Prozent erreichten über 100.000 Euro.

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Kluft zwischen Management und Belegschaft wächst

Untersuchungen von Oxfam weisen auf eine wachsende Schere hin. In den 100 größten europäischen Konzernen verdienen Führungskräfte im Schnitt das 78-Fache des durchschnittlichen Belegschaftsentgelts. Bei den DAX-40-Unternehmen stiegen die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden seit 2019 um über 50 Prozent auf durchschnittlich sieben Millionen Euro. Die Reallöhne vieler Beschäftigter blieben dagegen unter dem Niveau von vor der Pandemie.

KI spaltet die Gehaltsentwicklung

Der technologische Fortschritt wirkt sich zunehmend auf die Gehaltsentwicklung aus. In Bereichen wie Übersetzung und Text führte Künstliche Intelligenz zu Einkommensrückgängen von bis zu 40 Prozent. Gleichzeitig erzielen Fachkräfte mit KI-Kompetenzen deutliche Zuwächse. Laut Analysen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bekommen Jobwechsler mit KI-Expertise ein Lohnplus von durchschnittlich über 17 Prozent.

Tarifbindung sinkt – EU fordert Gegensteuern

Ein weiterer Faktor: Die Tarifbindung in Deutschland sinkt. Aktuelle Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigen, dass nur noch 49 Prozent der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen arbeiten. Damit verfehlt Deutschland das Ziel der EU-Mindestlohn-Richtlinie, die bei einer Quote unter 80 Prozent einen nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung fordert. Ein solcher Plan der Bundesregierung steht noch aus.

Österreich zieht voran

In Österreich wurden im Juni spezifische Anpassungen umgesetzt. Eine neue Regelung zur Weiterbildungszeit ersetzt die bisherige Bildungskarenz. Die Kriterien für die Inanspruchnahme wurden verschärft, Arbeitgeber müssen sich bei höheren Bruttogehältern finanziell beteiligen.

Für den öffentlichen Dienst wurde zudem eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent festgelegt, die ab Juli wirksam wird. Zur steuerlichen Entlastung können Arbeitgeber im zweiten Halbjahr 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 500 Euro gewähren. Die Maßnahmen sollen die Kaufkraft in einem volatilen wirtschaftlichen Umfeld stabilisieren.

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