Elternunterhalt: Einkommensgrenze soll von 100.000 Euro sinken
07.06.2026 - 14:53:34 | boerse-global.de
Mehrere Referentenentwürfe und aktuelle Gerichtsentscheidungen sollen bestehende Regelungen an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Für Betroffene ergeben sich sowohl Erleichterungen als auch neue Fallstricke.
Kindschaftsrechtsreform: Unverheiratete Eltern profitieren – aber nicht beim Erbe
Ein im Mai 2026 vorgelegter Gesetzentwurf erleichtert unverheirateten Eltern das Sorge- und Umgangsrecht. Die Reform verbessert zudem den Schutz bei häuslicher Gewalt. Das Ziel: Das Umgangsrecht praxistauglicher gestalten.
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Doch Vorsicht: Die erbrechtliche Situation unverheirateter Partner bleibt unverändert. Partner ohne Trauschein haben weiterhin kein gesetzliches Erbrecht. Fachjuristen betonen: Individuelle Vorsorge durch Testament oder Erbvertrag bleibt unerlässlich.
Vorsorgevollmachten: Neue Hürden bei Immobilien
Ein aktueller Referentenentwurf zur Änderung des Betreuungsrechts sieht Neuregelungen bei der öffentlichen Beglaubigung von Vorsorgevollmachten vor. Die Wirkung einer durch die Betreuungsbehörde vorgenommenen Beglaubigung soll mit dem Tod des Vollmachtgebers enden.
Die Vollmacht bliebe zwar materiell-rechtlich wirksam. Sie würde aber nicht mehr den strengen Anforderungen des Grundbuchrechts für Grundstücksgeschäfte über den Tod hinaus genügen. Das steht im Gegensatz zu einem BGH-Beschluss vom November 2020, der solche Vollmachten für Immobilienübertragungen nach dem Erbfall für zulässig erklärte. Wer Immobilien rechtssicher übertragen will, sollte künftig auf notarielle Beurkundungen setzen.
Elternunterhalt: Einkommensgrenze soll sinken
Die Bundesregierung plant eine Absenkung der Einkommensgrenze beim Elternunterhalt. Bisher sind Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro verpflichtet, sich an Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Ziel ist die finanzielle Entlastung der Kommunen, die steigende Sozialhilfeausgaben verkraften müssen.
Parallel dazu bleibt der Bedarf an ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern hoch. Regionale Behörden bieten spezielle Einführungskurse an – etwa im Wetteraukreis für August 2026 geplant. Die Kurse vermitteln Grundlagen im Betreuungsrecht sowie Rechte, Pflichten und soziale Leistungen.
Nachlassplanung: Diese Konflikte landen vor Gericht
Die Praxis zeigt: Erbkonflikte sind an der Tagesordnung. Zu den häufigsten Streitthemen gehören die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Pflichtteilsansprüche und die Prüfung der Testierfähigkeit des Erblassers. Auch die Bewertung von Nachlassgegenständen und Pflegeleistungen von Angehörigen führen oft zu Streit.
Eine frühzeitige Nachlassplanung bei voller Geschäftsfähigkeit kann unberechtigte Ansprüche abwehren. Das sicherste Instrument: ein notarielles Testament.
Patientenverfügung: Alle zwei bis fünf Jahre prüfen
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Die Patientenverfügung bleibt ein zentrales Element der persönlichen Vorsorge. Experten raten, sie alle zwei bis fünf Jahre zu aktualisieren und konkrete medizinische Maßnahmen für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festzulegen. Bei präziser Formulierung sind Ärzte an diese Weisungen gebunden. Ohne Verfügung müssen Ärzte oder Betreuer nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen entscheiden.
Wenn die Erbfolge bei Immobilien ungeklärt ist
Ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger kann den Verkauf eines Grundstücks einleiten. Voraussetzung: die Genehmigung des Gerichts, das die Angemessenheit des Kaufpreises meist über ein Verkehrswertgutachten prüft. Bekannte Erben werden gehört, haben aber kein direktes Vetorecht gegen den Verkauf.
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