Elternunterhalt, Bundesgesundheitsministerin

Elternunterhalt: Bundesgesundheitsministerin will 100.000-Euro-Grenze kippen

19.06.2026 - 02:40:36 | boerse-global.de

Bundesgesundheitsministerin plant Abschaffung der Einkommensgrenze für den Elternunterhalt. Pflegeheimkosten steigen weiter.

Pflegefinanzierung: Streit um 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt
Elternunterhalt - Eine ältere Hand hält die Hand einer jüngeren Person, im Hintergrund unscharf Finanzdokumente oder ein Rechner. 19.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während die Heimkosten immer weiter steigen, tobt ein politischer Streit über die Unterhaltspflichten von Angehörigen. Besonders umstritten: die mögliche Abschaffung der 100.000-Euro-Einkommensgrenze für den Elternunterhalt.

Streichung der Einkommensgrenze geplant

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 müssen Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro für ihre pflegebedürftigen Eltern zahlen. Einkünfte des Ehepartners bleiben dabei außen vor. Diese Grenze will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nun kippen.

Anzeige: Die geplante Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt betrifft viele Besserverdiener. Unser Leitfaden zeigt, wer wirklich zahlen muss, welche Freibeträge gelten und wie Sie mit einem Musterbrief Widerspruch einlegen können. Kostenlosen Leitfaden zum Elternunterhalt anfordern

Der Hintergrund: Die Pflegeversicherung steckt in der Krise. Der Einsparbedarf für die kommenden zwei Jahre wird auf über 20 Milliarden Euro geschätzt. Gleichzeitig steigen die Ausgaben der Kommunen.

Die Pläne stoßen auf massiven Widerstand. Der VdK Baden-Württemberg sowie Vertreter von SPD und CSU laufen Sturm. Manuela Schwesig (SPD) spricht von „ungerechten Einschnitten“ für pflegende Angehörige. Klaus Holetschek (CSU) fordert stattdessen den Ausgleich coronabedingter Mehrausgaben – 5,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln.

Doch was würde eine Streichung konkret bedeuten? Durchschnittsverdiener mit 50.000 Euro Jahresgehalt blieben weiterhin verschont. Erst bei höheren Einkommen greift die Zahlungspflicht. Der Selbstbehalt liegt bei 2.650 Euro pro Monat. Ein Single mit 120.000 Euro Brutto müsste maximal rund 830 Euro monatlich zahlen.

Eigenanteile steigen – Lücke zur Rente wächst

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko. Heimbewohner müssen hohe Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen. Letztere liegen im Schnitt bei 500 Euro pro Monat – es sei denn, die Bundesländer springen ein.

Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz beträgt aktuell 3.245 Euro pro Monat. Ein Beispiel verdeutlicht die Misere: Bei einer Rente von 1.560 Euro und einem Eigenanteil von 3.200 Euro klafft eine jährliche Finanzierungslücke von fast 20.000 Euro. Erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist – das Schonvermögen liegt bei 10.000 Euro – springt das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“ ein.

Seit Juli 2025 gibt es zudem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Ab Januar 2026 gilt eine neue Antragsfrist: Erstattungen müssen bis Ende des jeweiligen Folgejahres beantragt werden.

Höhere Löhne, aber eingefrorene Kassenleistungen

Ein wesentlicher Kostentreiber sind die Personalkosten. Zum 1. Juli 2026 steigen die Mindestlöhne in der Pflegebranche. Pflegefachkräfte erhalten dann 21,03 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Hilfskräfte 17,80 Euro und Pflegehilfskräfte 16,52 Euro.

Das Problem: Die Sachleistungsbeträge der Pflegekassen bleiben bis 2028 eingefroren. Steigen die Preise der Pflegedienste, zahlen die Pflegebedürftigen die Differenz. Immerhin: Preiserhöhungen müssen vier Wochen im Voraus angekündigt werden, und Betroffene haben ein Sonderkündigungsrecht.

Strukturelle Reformen in der Diskussion

Anzeige: Steigende Eigenanteile bei Pflegeheimkosten von durchschnittlich 3.245 Euro pro Monat belasten Angehörige. Erfahren Sie in unserem Report, wie Sie die Finanzierungslücke schließen und welche Rolle der Elternunterhalt dabei spielt. Report zur Pflegeheim-Finanzierung jetzt sichern

Neben den Finanzierungsfragen gibt es Pläne für eine grundlegende Neuordnung. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll kommen – mit fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen. Maßgeblich wäre dann der Grad der individuellen Selbstständigkeit im Alltag.

Finanziert werden soll das unter anderem durch höhere Beiträge. Eine Anhebung um 0,5 Prozentpunkte würde Mehreinnahmen von rund 5 Milliarden Euro bringen.

Für Zündstoff sorgt der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes. Er sieht eine zeitweise Aussetzung der Tariftreuepflicht vor. Verbände wie die Caritas kritisieren das scharf – wegen befürchteter Refinanzierungslücken.

de | wissenschaft | 69578072 |