Eltern-Kind-Pass: Neue Untersuchungen und Beratungen ab 1. Oktober
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Österreich erfährt das Vorsorgeprogramm für Familien eine tiefgreifende inhaltliche Neuausrichtung. Der Eltern-Kind-Pass wird ab dem 1. Oktober 2026 um zusätzliche Untersuchungen und Beratungsangebote erweitert. Es handelt sich um die umfangreichste inhaltliche Überarbeitung seit dem Bestehen des Instruments.
Die neuen Regelungen gelten dabei auch für Familien, die bereits über einen laufenden Pass verfügen. Für die Finanzierung der Erweiterung stellen Bund und Sozialversicherung jährlich knapp 17 Millionen Euro bereit.
Zusätzliche Leistungen während der Schwangerschaft
Bislang umfasste der Pass fünf gynäkologische Untersuchungen inklusive zweier Laboruntersuchungen, drei Ultraschalluntersuchungen sowie eine interne Untersuchung. Mit der Neuregelung wird der Leistungskatalog während der Schwangerschaft deutlich ausgebaut. Neu hinzu kommen eine vierte Ultraschalluntersuchung gegen Ende der Schwangerschaft, eine zusätzliche freiwillige Hebammenberatung und eine kostenlose Elternberatung.
Die Hebammenberatung findet künftig erstmals zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche statt, ein zweiter Termin ist zwischen der 24. und 34. Woche vorgesehen. Thematisch stehen dabei Stillen, Ernährung, Mundgesundheit sowie der Verzicht auf Alkohol und Nikotin im Mittelpunkt.
Zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche wird zudem ein neues Gesundheitsgespräch eingeführt, das wahlweise beim Hausarzt oder im Rahmen der ersten Hebammenberatung erfolgt. Dieses widmet sich der körperlichen sowie seelischen Verfassung und erfasst soziale sowie finanzielle Belastungen.
In demselben Zeitraum wird die bisherige internistische Untersuchung künftig als allgemein- und familienmedizinische Untersuchung inklusive der Erhebung von Vorerkrankungen geführt.
Auch im Bereich der Diagnostik greifen Anpassungen: Bei einem erhöhten Diabetesrisiko wird der Zuckerbelastungstest künftig bereits bei der ersten Laboruntersuchung durchgeführt; zudem werden das Schilddrüsenrisiko und der Impfstatus direkt zu Beginn erhoben.
Beim zweiten Routine-Ultraschall zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche wird die Gebärmutterhalslänge beurteilt, während die vierte Ultraschalluntersuchung zwischen der 35. und 38. Woche die Lage des Kindes prüft.
Das Laborprogramm umfasst künftig unter anderem die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors bei Rhesus-negativen Schwangeren sowie Tests auf B-Streptokokken gegen Ende der Schwangerschaft.
Anpassungen bei Kleinkindern und Übergangsfristen
Die bewährten neun Kleinkinduntersuchungen bleiben bestehen, werden inhaltlich jedoch ausgeweitet. Künftig werden Aspekte wie die motorische Entwicklung, Regulationsstörungen sowie Beratungen zu Babyschlaf, Ernährung, Impfungen, Unfallverhütung, Mundgesundheit, Zahnpflege, Sonnenschutz, Passivrauchen, gewaltfreier Erziehung und regionalen Hilfsangeboten wie den Frühen Hilfen integriert.
Ab 1. Oktober 2026 kommen zum Eltern-Kind-Pass eine vierte Ultraschalluntersuchung, eine zusätzliche Hebammenberatung und ein neues Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. Woche hinzu — auch für Familien mit laufendem Pass. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, welche Termine jetzt dazukommen und wie Sie das Zusatzheft richtig ausfüllen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Gleichzeitig wird die Dokumentation verschärft, etwa beim Hüftultraschall, beim Hörscreening – das in der Regel in den ersten vier Lebenswochen stattfindet – und bei augenärztlichen Tests.
Die Elternberatung wird über Familienberatungsstellen organisiert und behandelt Themen wie Elternzeit, Teilzeit und Vereinbarkeit. Die Nachweispflichten für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes mit den Terminen bis zum 14. Lebensmonat bleiben unverändert, während viele der neuen Angebote auf freiwilliger Basis beruhen.
Aufgrund technischer Probleme wird der rein elektronische Eltern-Kind-Pass erst ab dem 1. Oktober 2027 verpflichtend eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt dient ein 17-seitiges Zusatzheft in Kombination mit dem bisherigen gelben Dokument als Übergangslösung. Das Gesundheitsministerium lieferte diese Zusatzhefte am 21. September 2026 an die Bundesländer aus, von wo aus die Weiterverteilung intern erfolgt.
Organisatorische Reibungspunkte und Honorarfragen
Die Umsetzung der Reform sorgte im Vorfeld für organisatorische Diskussionen. Wie aus Berichten vom 29. September 2026 hervorgeht, kritisierte die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien, dass die Zusatzhefte zu diesem Zeitpunkt noch nicht flächendeckend in den Ordinationen angekommen waren. Einige Tausend Exemplare wurden daher direkt an die Kammer geliefert.
Zudem erfuhren Mediziner die Abrechnungscodes erst kurzfristig, während Softwarefirmen diese erst programmieren mussten. Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker und Kammer-Vizepräsidentin Naghme Kamaleyan-Schmied hielten fest, dass betroffene Eltern auf direktem Lieferweg vollständige Unterlagen erhalten sollen, um die Untersuchungen wahrnehmen zu können.
In der Steiermark warnten die Ärztekammer und Gynäkologen, dass die vorgeschriebenen gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen nicht ausreichend finanziert seien. Ärztekammer-Vizepräsident Dietmar Bayer verwies darauf, dass es keine bundesweite Honorar-Regelung, keine Zusatzvereinbarung und noch keine Positionen in der Praxis-Software gebe; die Leistungen müssten erst verhandelt werden.
Die ÖGK Steiermark erklärte hingegen, die Kosten weiterhin zu tragen, da ein Privattarif bei Vertragsleistungen unzulässig sei, und strebt vertragliche Absicherungen im Rahmen des Folgekostendialogs an.
Der volle Bezug des Kinderbetreuungsgeldes hängt weiterhin an den nachgewiesenen Untersuchungsterminen bis zum 14. Lebensmonat — und die neuen Leistungen müssen erst in den Ordinationen ankommen. Damit Sie keine Frist verpassen, fasst unser kostenloser Leitfaden die Nachweispflichten und alle neuen Termine übersichtlich zusammen. Checkliste für Ihre Termine sichern
Da der Sondertopf für die bisherigen drei Ultraschalluntersuchungen in der Steiermark leer sei, müssten Eltern die Untersuchung vorerst privat bezahlen und rückfordern, um die Fristen für das Kinderbetreuungsgeld zu sichern.
Nach Angaben des Hebammengremiums fällt zudem die Option weg, eine Nachgeburtsuntersuchung in die Schwangerschaft vorzuziehen. Fachliche Kritik betrifft zudem den zeitlichen Mehraufwand sowie die Befragung zu Gewalterfahrungen in Situationen, in denen Schwangere von ihren Partnern begleitet werden.
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