Elster-Betrug, Polizei

Elster-Betrug: Polizei warnt vor gefälschten Steuernachrichten

Veröffentlicht am: 27.08.2026 um 19:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gefälschte Elster-Nachrichten locken mit Steuererstattungen und Fristen. Behörden raten, Links zu meiden und verdächtige Mails zu löschen.

Phishing im Namen von Elster: Behörden warnen vor Datenklau
Ein dunkler Laptop auf einem Schreibtisch in einem Büro, der vor betrügerischen E-Mails und Phishing-Versuchen warnt. Illustration mit AI erstellt.

Polizeibehörden und Finanzverwaltungen warnen aktuell vor einer massiven Welle betrügerischer E-Mails. Die Kriminellen geben sich in diesen Schreiben als offizielle Justizbehörden aus, um sensible Nutzerdaten abzugreifen.

In den vergangenen Tagen wurden vermehrt Fälle gemeldet, in denen durch die Vorspiegelung behördlicher Autorität versucht wird, das Vertrauen der Empfänger zu gewinnen und sie zur Preisgabe persönlicher Informationen zu verleiten.

Betrugsversuche unter dem Deckmantel der Finanzverwaltung

Besonders im Fokus der Angreifer steht das Image der offiziellen Steuerplattform Elster. Das Bayerische Landesamt für Steuern wies in einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass Phishing-Mails im Umlauf sind, die unautorisiert das offizielle Elster-Logo verwenden. Diese Nachrichten tragen häufig Betreffzeilen wie „Neue Nachricht in Ihrem Elster-Postfach“.

Die Strategie der Täter beruhe dabei auf der Erzeugung von künstlichem zeitlichem Druck. Die Empfänger werden dazu angehalten, zeitnah auf Links zu klicken, die auf manipulierte Webseiten führen. Diese Internetseiten sind so gestaltet, dass sie dem offiziellen Portal täuschend ähnlich sehen.

Das Landesamt stellte dazu klar, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich niemals sensible Daten über den Weg der E-Mail abfragt und solche Aufforderungen daher stets als betrügerisch einzustufen seien.

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Warnung der Verbraucherschützer vor gefälschten Erstattungen

Flankierend zu den Warnungen der Steuerbehörden meldete auch die Verbraucherzentrale eine spezifische Betrugsmasche. Hierbei werden E-Mails mit dem Betreff „Ihr Steuerbescheid 2025 – Erstattung bestätigt“ versendet. Den Betroffenen wird in diesen Schreiben suggeriert, dass ihnen eine Steuerrückzahlung zustehe, die jedoch nur innerhalb einer kurzen Frist bis zum 31.08.2026 geltend gemacht werden könne.

Ziel dieser Kampagne sei es, die Bankdaten der Nutzer zu stehlen. Die in der E-Mail enthaltenen Verknüpfungen führen ebenfalls auf gefälschte ELSTER-Portale. Dort werden die Opfer aufgefordert, ihre Finanzinformationen einzugeben, um die vermeintliche Erstattung zu erhalten.

Die Verbraucherschützer mahnen hier zur besonderen Vorsicht, da die Kombination aus dem Versprechen einer Geldzahlung und einer engen Fristsetzung klassische Merkmale von Cyberkriminalität seien.

Handlungsempfehlungen der Sicherheitsbehörden

Die Polizei hat eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, wie sich Bürger vor diesen Angriffen schützen können. Ein wesentliches Merkmal vieler Phishing-Versuche sei eine unpersönliche Anrede oder eine fehlerhafte Sprache. Zudem sollten Nutzer die Absenderadressen der eingegangenen Nachrichten kritisch prüfen, da diese oft keine Verbindung zu offiziellen staatlichen Stellen aufweisen.

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Die Experten raten dringend dazu, verdächtige E-Mails unmittelbar zu löschen. Unter keinen Umständen sollten Links in diesen Nachrichten angeklickt oder Dateianhänge geöffnet werden, da hierüber Schadsoftware installiert oder der Zugriff auf persönliche Konten ermöglicht werden könne.

Wer unsicher über den Wahrheitsgehalt eines Schreibens ist, sollte den direkten Kontakt zum zuständigen Finanzamt suchen. Dabei sei es wichtig, nicht auf die Kontaktdaten aus der fraglichen E-Mail zurückzugreifen, sondern die offiziellen Kommunikationswege der Behörden zu nutzen, um die Angelegenheit rechtssicher zu klären.

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