Elektrogeräte-Gesetz, Reparaturpflicht

Elektrogeräte-Gesetz: Reparaturpflicht ab 31. Juli für Hersteller

26.06.2026 - 11:44:59 | boerse-global.de

Bundestag beschließt verlängerte Gewährleistung und Reparaturpflicht für Hersteller. Ersatzteile müssen jahrelang verfügbar sein.

Neues Gesetz: Mehr Langlebigkeit und Reparatur bei Elektrogeräten
Elektrogeräte-Gesetz - Nahaufnahme von Händen, die mit Werkzeug eine elektronische Geräteplatine reparieren, umgeben von Ersatzteilen auf einer Werkbank. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Bundestag hat am Donnerstag ein neues Gesetz verabschiedet, das Hersteller von Elektrogeräten zu mehr Langlebigkeit und Reparierbarkeit verpflichtet. Die Regelung setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und soll Elektroschrott reduzieren sowie Verbrauchern günstigere Reparaturmöglichkeiten bieten.

Längere Garantie und Reparaturpflicht

Ein Kernstück des neuen Gesetzes ist die verlängerte Gewährleistung: Entscheidet sich ein Kunde für die Reparatur eines defekten Geräts, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist um zwölf Monate. Statt zwei Jahren beträgt die Abdeckung dann insgesamt drei Jahre.

Die Hersteller sind künftig verpflichtet, bestimmte Produkte innerhalb ihrer erwarteten Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Betroffen ist eine breite Palette an Elektronik: Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und E-Bikes. Um die technische Machbarkeit sicherzustellen, verbietet das Gesetz den Herstellern, durch Software oder Design unabhängige Reparaturen zu blockieren.

Ersatzteile müssen Jahre verfügbar sein

Anzeige

Wer als Hersteller von Elektrogeräten die neuen Reparaturpflichten ab Juli 2026 umsetzen muss, findet in diesem kostenlosen Report die wichtigsten Strategie-Hebel – von der Ersatzteil-Logistik bis zur Preisgestaltung. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern

Die Regelung legt konkrete Fristen für die Verfügbarkeit von Ersatzteilen fest, um vorzeitigen Produktverschleiß zu verhindern. Bei Smartphones müssen Hersteller die Teile sieben Jahre nach Produktionsende vorhalten, bei Waschmaschinen sogar zehn Jahre. Befindet sich ein Gerät in Reparatur, können Kunden zudem ein kostenloses Ersatzgerät verlangen.

Die neuen Vorschriften treten am 31. Juli 2026 in Kraft und gelten für alle Geräte, die ab diesem Datum auf den Markt kommen. Geplant ist außerdem eine europaweite Online-Plattform für Reparaturdienste, die Verbrauchern die Suche nach Serviceanbietern erleichtern soll.

Politische Unterstützung und Kritik aus der Wirtschaft

Anzeige

Das Verbot von Software-Blockaden und die unklare Preisregulierung für Reparaturen stellen viele Hersteller vor operative Herausforderungen. Dieser Leitfaden liefert eine konkrete Kostenanalyse und eine Checkliste für die EU-Richtlinie 2024/1799. EU-Reparaturpflicht-Checkliste jetzt sichern

Das Gesetz passierte den Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen. AfD und Linke stimmten dagegen. Die Koalition verabschiedete zudem einen Entschließungsantrag, der weitere finanzielle Anreize prüfen soll – etwa einen nationalen „Reparaturbonus“ nach französischem Vorbild oder eine Mehrwertsteuersenkung für Reparaturdienstleistungen.

Während der Digitalverband Bitkom die Initiative grundsätzlich begrüßt, gibt es auch kritische Stimmen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängeln die fehlende Klarheit darüber, was ein „angemessener Preis“ für Reparaturen ist. Verbraucherschützer warnen: Ohne klare Preisstruktur oder direkten Reparaturzuschuss könnte die finanzielle Hürde für viele Kunden weiterhin zu hoch sein – und der Neukauf oft die günstigere Alternative bleiben.

de | wissenschaft | 69631750 |