Einstiegsjobs verschwinden: KI-Boom kostet 32% der Positionen
06.07.2026 - 10:44:07 | boerse-global.de
Eine aktuelle Studie zeigt, wie sich die Einstellung zur Arbeit verändert – und warum der Berufseinstieg gleichzeitig schwieriger wird.
Vertrag ist Vertrag
47 Prozent der 18- bis 35-Jährigen wollen nur Aufgaben erledigen, die explizit in ihrer Stellenbeschreibung stehen. Das ergab eine Untersuchung der Dienstleister Intermediair und Motivaction unter 5.500 Teilnehmern in den Niederlanden.
Zum Vergleich: Bei den 36- bis 45-Jährigen sind es nur 25 Prozent, bei den 46- bis 67-Jährigen sogar nur 19 Prozent. Auch bei den Arbeitszeiten zeigen sich die Jungen konsequent: 44 Prozent bestehen auf die vertraglich vereinbarten Stunden.
Doch der Trend hat eine zweite Seite. Fast die Hälfte der befragten Gen Z ist zu Überstunden bereit – wenn sie der eigenen beruflichen Entwicklung dienen.
Die Erwerbsbeteiligung ist hoch. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) meldet für 2023 einen Wert von 79,5 Prozent bei den 20- bis 24-Jährigen in Deutschland. 56 Prozent der Studierenden arbeiten nebenher.
KI frisst Einstiegsjobs
Paradox: Trotz der hohen Arbeitsbereitschaft schrumpft das Angebot an Einstiegspositionen. Seit der Einführung generativer KI Ende 2022 ist die Zahl der Stellen für Berufseinsteiger um 32 Prozent zurückgegangen. Besonders betroffen: Administration, Marketing, Finanzen und IT.
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In der Schweiz stieg die Arbeitslosenquote unter Hochschulabsolventen zwischen 2024 und 2026 von 1,4 auf 2,2 Prozent. Marktforscher von Draup werteten Millionen von Stellenanzeigen aus und stellten fest: KI senkt den Bedarf an Fachkräften nicht grundsätzlich, verschiebt aber die Anforderungen.
Gefragt sind Urteilsvermögen und Problemlösungskompetenz. Routineaufgaben, die früher Berufseinsteiger übernahmen, entfallen zunehmend.
Politik plant härtere Regeln
Die Bundesregierung will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen von zwei auf bis zu vier Jahre verlängern. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket wurde Anfang Juli angekündigt.
Eine YouGov-Umfrage zeigt: 54 Prozent der Erwachsenen lehnen die Pläne ab. Zusätzlich sieht der Entwurf vor, dass Arbeitnehmer ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden.
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Arbeitsrechtler beruhigen: Bestehende Verträge mit großzügigeren Regelungen behalten ihre Gültigkeit. Arbeitgebern raten sie, die gesetzlichen Entwicklungen abzuwarten. Die Reformen sind noch nicht in Kraft.
Hält der Job bis zur Rente?
Der DGB-Index „Gute Arbeit“ zeigt eine weitere Baustelle. Zwischen 2022 und 2026 gaben 40 Prozent der Beschäftigten an, nicht zu glauben, ihre Tätigkeit bis zum Renteneintritt ausüben zu können.
In belastenden Berufen ist der Wert noch höher: In der Krankenpflege sehen das 71 Prozent so, im Hochbau 66 Prozent. DGB-Chefin Yasmin Fahimi fordert gesündere Arbeitsbedingungen statt einer Anhebung des Rentenalters.
Arbeitgeber haben bereits heute das Recht, eine AU ab dem ersten Tag zu verlangen. Auch Änderungskündigungen sind möglich – sofern sie sachlich begründet sind. In der Praxis erweisen sie sich jedoch oft als angreifbar, besonders bei Gehaltskürzungen.
