Einkommensteuerreform: Bis zu 10 Milliarden Euro Entlastung ab 2028 geplant
Veröffentlicht am: 09.10.2026 um 19:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung plant umfassende Anpassungen im Einkommensteuerrecht. Nach dem Entwurf der schwarz-roten Koalition, den Finanzminister Lars Klingbeil in den Bundestag einbrachte, sind ab 2028 jährliche Entlastungen von bis zu 10 Mrd. Euro vorgesehen.
Die Maßnahmen zielen vor allem auf kleine und mittlere Einkommen sowie Familien ab. Gleichzeitig setzt das Gesetzespaket auf eine frühere und höhere Besteuerung von Spitzenverdienern, um Mindereinnahmen teilweise gegenzufinanzieren.
Die Kernpunkte des Einkommensteuerentwurfs
Der Regierungsentwurf sieht vor, den steuerlichen Grundfreibetrag im Jahr 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro anzuheben, was einem Plus von 216 Euro entspricht, bevor er 2028 auf 12.900 Euro steigen soll. Parallel dazu soll das monatliche Kindergeld ab Januar 2027 von bisher 259 auf 267 Euro und ab Januar 2028 auf 272 Euro klettern.
Der Kinderfreibetrag soll von bislang 6.828 auf 7.128 Euro steigen. Laut Finanzminister Klingbeil liegt die geplante Bruttoentlastung für Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen in den Jahren 2027 und 2028 bei 10 Mrd. Euro. Zudem zeigte er sich offen für ergänzende Entlastungsschritte.
Zur Gegenfinanzierung soll der Reichensteuersatz von 45 Prozent bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro greifen, statt wie bisher ab 277.826 Euro. Ergänzend ist eine neue Steuerstufe von 47 Prozent ab 280.000 Euro vorgesehen.
Laut Entwurf belaufen sich die steuerlichen Mindereinnahmen auf 4,515 Mrd. Euro im Jahr 2027 und auf 6,02 Mrd. Euro im Jahr 2028. Bei voller Wirkung ab 2028 machen die Einkommensteuerpläne rund 5,5 Mrd. Euro jährlich aus.
Während Grund- und Kinderfreibetrag ab 2028 Mindereinnahmen von rund 6 Mrd. Euro und das Kindergeld rund 2 Mrd. Euro verursachen, sollen die steuerlichen Verschärfungen rund 4,5 Mrd. Euro einbringen.
Beratung im Parlament und politische Kontroversen
Der Bundestag überwies den Entwurf zur Einkommensteuerreform sowie das Jahressteuergesetz 2026 nach einstündiger erster Lesung an die Ausschüsse, wobei der Finanzausschuss die Federführung übernimmt. Im Jahressteuergesetz ist unter anderem vorgesehen, die Nachzahlungs- und Erstattungszinsen ab 2027 auf monatlich 0,3 Prozent beziehungsweise jährlich 3,6 Prozent festzulegen.
In den Beratungen fordert die Union Verhandlungen über Nachbesserungen. Der Unionspolitiker Fritz Güntzler mahnte Spielräume zum Ausgleich der kalten Progression an. Die Grünen fordern eine gezielte Entlastung niedriger Einkommen über verminderte Sozialbeiträge.
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Grüne und AfD kritisieren zudem eine höhere Pauschalsteuer für Minijobs sowie Kürzungen beim Handwerkerbonus. Gemeinsam mit der Linken bezeichnen die Oppositionsparteien das Vorhaben als unausgewogen oder unzureichend.
Modellrechnungen zu den finanziellen Nettoeffekten
Berechnungen von Frank Hechtner von der FAU Erlangen-Nürnberg für das Handelsblatt verdeutlichen die individuellen Auswirkungen der Reform für das Jahr 2027:
- Ein kinderloser Single mit einem Monatsbrutto von 2.000 Euro hätte monatlich rund 3 Euro mehr netto zur Verfügung.
- Bei einem Bruttoeinkommen von 4.000 Euro bliebe das Nettoergebnis praktisch unverändert.
- Bei 6.000 Euro Monatsbrutto ergäbe sich ein Minus von rund 12 Euro, bei 8.000 Euro ein Minus von 27 Euro.
- Ein Ehepaar mit zwei Kindern und jeweils 4.000 Euro Bruttogehalt verzeichnete ein Plus von rund 35 Euro monatlich; bei Einkommen von 6.000 und 4.000 Euro läge das Plus bei rund 23 Euro.
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Gleichzeitig weist die Untersuchung darauf hin, dass steigende Sozialabgaben mögliche Steuerentlastungen aufzehren können. So soll der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose künftig 0,9 statt 0,6 Prozent betragen.

