Edeka, Cubedoc

Edeka und Cubedoc: Telemedizin-Kabinen starten 2027 in zwei Städten

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 21:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Hamburger Senat sichert sechs Gesundheitszentren länger ab und erhöht die jährlichen Mittel je Standort auf 200.000 Euro.

Hamburg verlängert Förderung für Gesundheitszentren bis 2030
Ein heller, minimalistisch eingerichteter Beratungsraum in einem Gesundheitszentrum mit moderner Holzmöblierung und Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Hamburger Senat hat die langfristige Weichenstellung für eine bürgernahe Gesundheitsinfrastruktur konkretisiert. Durch die Verlängerung der Förderung für die sechs bestehenden Lokalen Gesundheitszentren bis mindestens Ende 2030 und eine gleichzeitige Erhöhung der jährlichen Mittel auf 200.000 Euro je Standort wird ein Modell verstetigt, das die Brücke zwischen medizinischer Versorgung und sozialen Unterstützungsangeboten schlagen soll.

Diese Entwicklung fügt sich in einen breiteren trend zur Digitalisierung und Dezentralisierung der Gesundheitsversorgung ein, der auch auf Bundes- und EU-Ebene zunehmend an Dynamik gewinnt.

Ausbau der Hamburger Versorgungsstrukturen bis 2030

Die Entscheidung des Senats basiert auf einer aktuellen Evaluation, die den Lokalen Gesundheitszentren eine positive Bilanz attestiert. Hervorgehoben werden dabei insbesondere die niedrigschwellige Beratung sowie die sogenannte Lotsenfunktion, die Patienten den Zugang zum Gesundheitssystem erleichtert.

In diesen Zentren übernehmen speziell qualifizierte Fachkräfte, sogenannte Community Health Nurses, zentrale Aufgaben in der Beratung und Koordinierung der Versorgung.

Vertreter der Grünen in Hamburg betonten in diesem Zusammenhang, dass die langfristige Finanzierungssicherheit wesentlich dazu beitrage, Orientierung im komplexen Versorgungssystem zu bieten. Die Verknüpfung von gesundheitlichen und sozialen Angeboten gelte als Modell für eine integrierte Versorgung, die insbesondere in Stadtteilen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Prävention stärken könne.

Datendurchlässigkeit und klinische Innovationen

Parallel zur physischen Präsenz lokaler Zentren rückt die digitale Integration in den Fokus. Branchenexperten und ein Gremium mit Vertretern der Deutschen Krankenhausgesellschaft mahnen eine stärkere Standardisierung an.

Um Patientenportale, Kliniksysteme und die bundesweite elektronische Patientenakte (ePA) effizient zu verknüpfen, seien einheitliche Datenstandards und offene Schnittstellen unabdingbar. Ziel sei ein automatisierter Datenaustausch, der doppelte Dokumentationen vermeidet und relevante Informationen sowohl vor der stationären Aufnahme als auch nach der Entlassung verfügbar macht.

Ein Beispiel für die technologische Vorreiterrolle in der klinischen Datenverarbeitung liefert die Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Als erste Einrichtung in Deutschland und der Europäischen Union führt die UMG die ADAMS-Plattform des Anbieters MDClone ein.

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Das System nutzt das bestehende Datenintegrationszentrum UMG-MeDIC, um klinische Daten für Forschung und Qualitätsmanagement nutzbar zu machen. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei die Erzeugung synthetischer Datensätze. Diese ermöglichen die Entwicklung von Algorithmen der Künstlichen Intelligenz, ohne reale Patientendaten weiterzugeben.

Angesichts von jährlich rund 55.000 stationären und 280.000 ambulanten Fällen an der UMG stellt dies ein erhebliches Potenzial für die datengestützte Medizin dar.

Neue Versorgungswege in Apotheken und im Einzelhandel

Auch außerhalb klassischer medizinischer Einrichtungen entstehen neue Anlaufstellen. Seit dem 1. Juli 2026 ermöglicht das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen den Apotheken in Deutschland, assistierte Videosprechstunden und digitale Ersteinschätzungen anzubieten.

Für gesetzlich Versicherte ist dieser Service kostenfrei, während Apotheken für ihre Assistenzleistung eine Pauschale von zunächst 30 Euro erhalten. Trotz dieser Erweiterung bleibt die diagnostische Verantwortung und Therapieentscheidung weiterhin den Ärzten vorbehalten.

In der Praxis zeigt sich bereits die Umsetzung: Eine Apotheke in Bremen-Blumenthal bietet etwa kurzfristige Termine mit Hausärzten an, um Engpässe in der regionalen Versorgung abzufedern.

Während Ärzte dabei E-Rezepte und Krankschreibungen ausstellen können, wird das Modell von Vertretern der Ärzteschaft auch kritisch gesehen. So bemängelte etwa der Vorsitzende des Bremer Hausärzteverbands, Holger Schelp, dass anonyme Beratungen keine systematische Versorgung darstellten.

Zusätzliche Pilotprojekte weisen den Weg in den Einzelhandel. Anfang 2027 planen das Unternehmen Cubedoc und Edeka Südwest die Aufstellung von Telemedizin-Kabinen in Märkten in Überlingen und Ostfildern.

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Auf einer Fläche von 1,5 mal 1,5 Metern sollen dort ärztliche Videosprechstunden inklusive Basislabor und Lungenfunktionstests möglich sein. Bei einem Erfolg des Pilotprojekts wird ein Roll-out auf weitere der insgesamt 1.100 Märkte des Verbunds angestrebt.

Europäische Integration und Präventionsstrategien

Flankiert werden diese nationalen Entwicklungen durch europäische Vorgaben. Die EU-Kommission verabschiedete im September 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2099, die MyHealth@EU mit der europäischen digitalen Identität (EUDI) verknüpft. Ab März 2027 beginnt die stufenweise Umsetzung in den Mitgliedstaaten, wobei ab 2029 Gesundheitsattribute als elektronische Bescheinigungen für digitale Wallets ausgestellt werden sollen.

Zusätzlich zur technologischen Infrastruktur betonen Organisationen wie die Assmann-Stiftung für Prävention die Bedeutung struktureller Vernetzung. Anlässlich des Weltherztages wurde gefordert, gemeinnützige Initiativen enger mit Apotheken und Hausärzten zu verzahnen.

Dass digitale Angebote zur Risikoprävention bereits breiten Anklang finden, zeigt die Initiative „Deutschland bestimmt das Herzalter!“, im Rahmen derer bereits über 935.000 Menschen ihr Herz-Kreislauf-Risiko anonym ermittelt haben.

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