E-Rezept-App der Gematik: Neue Push-Funktion verschickt 50.000 Mitteilungen
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 18:06 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie offizielle Anwendung für das E-Rezept der Gematik verfügt ab sofort über eine integrierte Push-Mitteilungsfunktion. Wie aus Branchenberichten hervorgeht, können Versicherte künftig individuell festlegen, über welche Vorgänge sie per Benachrichtigung informiert werden möchten.
Die Auswahl umfasst den Eingang neuer Verordnungen, Statusänderungen bei bestehenden Rezepten, eingehende Rechnungen sowie Protokolle über Zugriffe durch Leistungserbringer.
Die Resonanz auf die neue Funktion fiel bereits kurz nach dem Start deutlich aus: Nach Angaben der Gematik wurden in den ersten zehn Tagen nach der Einführung knapp 50.000 Mitteilungen an Nutzerinnen und Nutzer verschickt. Die Neuerung beschränkt sich zudem nicht auf die bundeseigene Basisanwendung.
Auch gesetzliche und private Krankenversicherungen haben die Möglichkeit, diese Push-Funktion in ihre jeweiligen E-Rezept-Lösungen zu integrieren. Darüber hinaus lässt sich das technische Verfahren perspektivisch für weitere Anwendungen innerhalb der Telematikinfrastruktur nutzen.
Digitalgesetz im parlamentarischen Verfahren
Die funktionale Erweiterung fällt in eine phase intensiver Debatten über den weiteren Ausbau digitaler Strukturen im Gesundheitswesen. Anlässlich der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages begrüßte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) das Vorhaben grundsätzlich als Schritt in die richtige Richtung.
Gleichzeitig mahnte die Standesvertretung Nachbesserungen an: Zahnarztpraxen dürften bei einer fehlenden Software-Zertifizierung nicht für Versäumnisse der Hersteller in Haftung genommen werden.
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Statt eines strikten Abrechnungsverbots forderte die KZBV eine gestaffelte Vergütungskürzung. Nach Angaben des Vorstandsteams um Martin Hendges, Meike Gorski-Goebel und Dr. Karl-Georg Pochhammer wurden seit 2023 bereits über 36 Millionen Beantragungsverfahren auf digitalem Weg abgewickelt.
Bereits am 14. Oktober 2026 hatte sich auch der Verband Pharma Deutschland zum GeDIG geäußert und den Gesetzentwurf als ersten Schritt bezeichnet. Hauptgeschäftsführerin Dorothee Brakmann mahnte an, dass neue Zugangshürden, ungleiche Spielregeln und Doppelstrukturen verhindert werden müssten.
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Der Verband pocht auf faire Wettbewerbsbedingungen bei der Datennutzung durch Krankenkassen, einen einfachen Zugang zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ohne Hürden durch die Gesundheits-ID sowie den Verzicht auf parallele Forschungsstrukturen.
Streit um Terminvermittlung in der elektronischen Patientenakte
Parallel zu den Gesetzesberatungen sorgt auch die künftige Ausgestaltung weiterer Komponenten der Telematikinfrastruktur für Diskussionen. Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) wies Vorbehalte der EU-Kommission hinsichtlich der geplanten Online-Terminvermittlung aus der elektronischen Patientenakte (ePA) zurück.
Dass diese Schnittstelle ausschließlich über das System der Kassenärztlichen Vereinigungen laufen soll, stelle keine Benachteiligung privater Plattformanbieter dar, sondern sichere eine Versorgung nach medizinischer Dringlichkeit.
Ein einheitliches, nicht gewinnorientiertes Vermittlungssystem über die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die KVen gewährleiste einen neutralen Zugang für alle Praxen und Versicherten. Der KVB-Vorstand, bestehend aus Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp, forderte die Bundesregierung auf, an der bisherigen gesetzlichen Regelung festzuhalten.
