DSA-Durchsetzung, Belgien

DSA-Durchsetzung: Belgien fordert Krypto-Daten von Registraren

Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 05:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Belgische BAPO fordert Finanz-, Krypto- und Verbindungsdaten mutmaßlicher Piraterie-Nutzer; Juristen bezweifeln die grenzüberschreitende Reichweite.

BAPO verlangt umfassende Nutzerdaten von Registraren und Registry
Dunkler Serverraum mit leuchtenden LED-Anzeigen an Serverschränken, die eine digitale Infrastruktur symbolisieren. Illustration mit AI erstellt.

Die belgische Behörde BAPO hat Mitte August 2026 einschneidende Maßnahmen gegen Akteure der digitalen Infrastruktur ergriffen, um die Identität mutmaßlicher Piraterie-Nutzer aufzudecken.

In insgesamt fünf Entscheidungen, die am 19. August 2026 ergingen, wurden vier Domain-Registrare sowie eine Registry dazu verpflichtet, umfassende Nutzerdaten an die Behörden zu übermitteln. Die rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen bildet Artikel 10 des europäischen Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Umfangreiche Datenerhebung auf Basis des Digital Services Act

Die Anordnungen der BAPO zielen auf eine weitreichende Offenlegung von Informationen ab, die weit über einfache Bestandsdaten hinausgehen. Den betroffenen Unternehmen wurde aufgegeben, Identitätsmerkmale, IBAN-Nummern sowie Kreditkartendaten der Verdächtigen herauszugeben. Ein besonderer Fokus liegt zudem auf dem Bereich der Kryptowährungen: Die Behörde fordert die Übermittlung von Krypto-Wallet-Adressen und dazugehörigen Transaktions-Hashes.

Zusätzlich zu diesen finanziellen Informationen umfasst die Anordnung die Bereitstellung von Verbindungsdaten aus einem Zeitraum von zwölf Monaten. Ziel dieser Maßnahmen ist laut den vorliegenden Informationen die eindeutige Identifizierung von Wallet-Inhabern, gegen die im Zusammenhang mit Online-Piraterie ermittelt wird.

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Durch die Verknüpfung von KYC-Daten (Know Your Customer), IP-Protokollen und Transaktionshistorien soll eine lückenlose Rückverfolgung ermöglicht werden.

Betroffene Unternehmen und Kommunikationsverbot

Die behördlichen Entscheidungen richten sich namentlich gegen die Registrare Hostinger, Hosting Concepts (firmierend unter Openprovider) sowie Key-Systems. Eine Besonderheit des Verfahrens ist eine damit verbundene Verschwiegenheitsanordnung, eine sogenannte Gag Order. Diese untersagt es den betroffenen Dienstleistern ausdrücklich, die von den Datenanfragen betroffenen Kunden über die Herausgabe ihrer Informationen zu informieren.

Die Reaktionen der adressierten Unternehmen fallen unterschiedlich aus. Während einige Firmen bereits eine Kooperation angekündigt haben sollen, prüfen andere derzeit die Vereinbarkeit der Anordnungen mit geltenden Datenschutzbestimmungen. Die BAPO stützt ihr Vorgehen bei der Zusammenarbeit mit EU-Registranten und Krypto-Dienstleistern auf das geltende EU-Recht zur grenzüberschreitenden Kooperation.

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Rechtliche Hürden bei grenzüberschreitender Durchsetzung

Trotz der Berufung auf den DSA ist die rechtliche Tragweite der belgischen Anordnungen Gegenstand juristischer Debatten. Insbesondere die extraterritoriale Durchsetzung über die Grenzen der Europäischen Union hinaus gilt als rechtlich ungetestet.

Experten äußerten bereits am 19. August 2026 Zweifel daran, ob die Befugnisse unter dem Digital Services Act ausreichen, um Unternehmen außerhalb des EU-Territoriums zur Herausgabe solch sensibler Daten zu zwingen.

Die Gültigkeit der Anordnungen für Gebiete außerhalb Belgiens wird zudem rechtlich angefochten. Während die Behörden auf eine effektive Strafverfolgung im digitalen Raum setzen, mahnen Juristen eine sorgfältige Prüfung der Zuständigkeiten an.

Da der DSA in diesem Kontext als Rechtsgrundlage herangezogen wird, könnte dieses Verfahren richtungsweisend für die künftige Handhabung grenzüberschreitender Datenanfragen innerhalb der EU werden. Ob die Anordnungen in vollem Umfang Bestand haben, wird maßgeblich davon abhängen, wie die Gerichte die Reichweite von Artikel 10 DSA in Bezug auf Finanz- und Verbindungsdaten interpretieren.

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