Disney+ Deutschland: 4K und HDR ab 28. Juli deaktiviert
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Streamingdienst Disney+ hat seinen Premium-Kunden in Deutschland die hochauflösenden Formate 4K Ultra HD und HDR entzogen. Seit dem 28. Juli 2026 läuft das Bild selbst für Abonnenten des teuersten Tarifs nur noch in Full HD.
Patentstreit zwingt Disney zum Einlenken
Hintergrund der drastischen Qualitätssenkung ist ein Rechtsstreit mit dem Technologiekonzern InterDigital um das Videokomprimierungsverfahren HEVC (High Efficiency Video Coding). Gleich mehrere deutsche Gerichte haben Verfügungen gegen Disney erlassen. Das Landgericht München und das Einheitliche Patentgericht (UPC) in Düsseldorf entschieden zugunsten des Patentinhabers. Die Düsseldorfer Richter fällten ihr Urteil bereits am 23. Juli 2026.
Disney zog daraufhin die Konsequenzen und stellte die hochauflösenden Formate in Deutschland schrittweise ab. Erste Nutzer berichteten schon am 26. Juli von Einschränkungen. Zwei Tage später bestätigte der Konzern die flächendeckende Deaktivierung von 4K, HDR und Dolby Vision.
Premium-Tarif verliert sein Kernargument
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Besonders hart trifft die Entscheidung Kunden des Disney+ Premium-Abos für rund 16 Euro monatlich. Der Aufpreis gegenüber günstigeren Tarifen war bislang durch die 4K-UHD-Auflösung und HDR gerechtfertigt. Nun erhalten auch Premium-Kunden maximal 1080p (Full HD) und Standard Dynamic Range (SDR) – also die gleiche Qualität wie die günstigeren Abostufen.
Der Streamingdienst stellte klar, dass die Abschaltung auf absehbare Zeit bestehen bleibt. Wer weiterhin 4K sehen möchte, muss auf andere Anbieter ausweichen.
Verbraucherschützer prüfen rechtliche Schritte
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat angekündigt, die Rechtslage für betroffene Kunden zu prüfen. Ihr Argument: Disney hat den Premium-Tarif mit konkreten Qualitätsversprechen beworben. Nun fehlen genau diese Leistungen – trotz gleichbleibender Kosten.
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Disney selbst bietet seinen deutschen Kunden mehrere Lösungen an:
- Teilerstattung für den aktuellen Abrechnungszeitraum
- Tarifwechsel in günstigere Abos
- Kündigung des Vertrags
Juristen verweisen zudem auf das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach könnten Kunden bei digitalen Produkten eine Minderung des Preises oder die außerordentliche Kündigung verlangen, wenn die versprochene Leistung dauerhaft nicht erbracht wird.
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