Digitalisierung: 445 Millionen Euro Einsparungen durch ePA-Ausweitung
Veröffentlicht am: 17.07.2026 um 13:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Es soll analoge Kommunikationswege ablösen und die elektronische Patientenakte (ePA) zur zentralen Plattform machen.
Die ePA wird zum Drehkreuz
Die elektronische Patientenakte bekommt deutlich mehr Funktionen. Ab Anfang 2027 soll eine Volltextsuche in den gespeicherten Dokumenten möglich sein. Nur ein halbes Jahr später folgt eine digitale Impfübersicht. Weitere Features sind Impferinnerungen, Terminbuchungen und die Integration des Messengerdienstes TIM.
Die Krankenkassen dürfen künftig eigene Anwendungen in die ePA einbauen. Dazu gehören automatisierte Präventionshinweise oder KI-gestützte Analysen. Ziel ist es, Versicherte frühzeitig über Gesundheitsrisiken zu informieren. Die Regierung verspricht sich davon eine bessere Patientenorientierung und eine gestärkte Primärversorgung.
Fax ade – digitale Prozesse statt Papierstau
Die Digitalisierung soll das Gesundheitssystem um jährlich rund 445 Millionen Euro entlasten. Ein zentraler Hebel: das Ende des Faxgeräts. Bis Herbst 2029 muss die analoge Kommunikation im Gesundheitswesen Geschichte sein. Parallel dazu wird die elektronische Überweisung (e-Überweisung) bis zum 1. September 2029 schrittweise eingeführt.
Die Gematik, nationale Agentur für digitale Medizin, bekommt mehr Befugnisse, um die Telematikinfrastruktur (TI) zu stabilisieren. Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) müssen künftig den Datenwechsel zwischen verschiedenen Systemen unterstützen. Das soll die Interoperabilität verbessern.
Die ePA wird zum Drehkreuz der Versorgung – mit Volltextsuche ab 2027, Impfübersicht und Faxverbot bis 2029. Doch die Umsetzung birgt Risiken: 90 verschiedene ePA-Apps, intransparente Einsparungen und Datenschutzbedenken. Dieser Report liefert eine konkrete Checkliste, einen Datenschutz-Leitfaden und einen Kostenrechner für Ihre Praxis. Jetzt kostenlosen Praxis-Report anfordern
Mehr Daten für Forschung und Kassen
Das GeDIG regelt auch die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten neu. In Abstimmung mit dem European Health Data Space (EHDS) sollen Daten stärker für Forschungszwecke genutzt werden. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit wird dafür weiterentwickelt.
Besonders weitreichend: Die Krankenkassen erhalten Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und ePA-Inhalte. Sie können Versicherte dann gezielt auf Gesundheitsrisiken ansprechen. Für die Primärnutzung gelten teils Opt-out-Regelungen. Für erweiterte Datennutzungen durch die Kassen ist dagegen ein Opt-in-Verfahren vorgesehen. In sogenannten Reallaboren sollen innovative datengestützte Versorgungsmodelle getestet werden.
Ärzte warnen vor „Kassenmedizin"
Die Reaktionen aus der Fachwelt fallen gemischt aus. Die Bundesärztekammer (BÄK) unter Präsident Klaus Reinhardt warnte vor einem fundamentalen Paradigmenwechsel. Die erweiterten Zugriffsrechte der Krankenkassen gefährdeten das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Kassen könnten Patienten verunsichern, ohne medizinischen Mehrwert zu bieten.
Krankenkassen erhalten Zugriff auf Diagnosen, Medikationen und ePA-Inhalte – und können Versicherte gezielt ansprechen. Werden Ihre Patienten bald von Kassen-Apps statt von Ihnen betreut? Der Report zeigt, wie Sie die ePA datenschutzkonform nutzen und Ihre Arzt-Patienten-Beziehung schützen. Datenschutz-Leitfaden jetzt sichern
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte die Unübersichtlichkeit durch bis zu 90 verschiedene ePA-Apps der Krankenkassen. Die prognostizierten Einsparungen von 445 Millionen Euro seien zudem intransparent. Der Hausärzteverband befürchtet, dass das Gesetz einer „Kassenmedizin" den Weg ebne. Versicherer könnten zunehmend in ärztliche Entscheidungsprozesse eingreifen.
Bitkom mahnte, bei der Umsetzung des EHDS keine deutschen Sonderwege zu beschreiten. Das könnte die internationale Anschlussfähigkeit behindern. Auch das Re-Identifikationsrisiko bei Forschungskennziffern bleibt ein offener Punkt in der datenschutzrechtlichen Bewertung.
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