Digitaler Nachlass: Verbraucherzentrale setzt neue Standards
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 09:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verbraucherzentrale hat am 28. Juli 2026 umfassende Leitlinien für die digitale Nachlassverwaltung vorgelegt. Ziel ist es, einheitliche Standards für den Zugriff auf Online-Konten nach dem Tod zu schaffen. Bisher stehen Erben oft vor erheblichen Hürden.
Vorsorge ist alles
Die Leitlinien betonen die Notwendigkeit, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen. Dazu gehören Vollmachten, die über den Tod hinaus gelten, sowie der Einsatz von Passwort-Managern. Diese technischen Hilfsmittel ermöglichen Bevollmächtigten den gesicherten Zugriff auf Zugangsdaten – ohne dass Plattformbetreiber einzeln kontaktiert werden müssen.
Die Relevanz des Themas zeigt sich in der Beratungsstatistik: Allein die Verbraucherzentrale in Oberhausen bearbeitete 2025 rund 4.400 Anfragen. Ein signifikanter Anteil entfiel auf Probleme mit Online-Käufen und digitalen Verträgen.
BGH-Urteil als rechtliche Basis
Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 bildet die rechtliche Grundlage: Digitale Inhalte unterliegen denselben erbrechtlichen Regelungen wie analoge Dokumente. Das Gericht verpflichtete damals einen Social-Media-Betreiber, Eltern Zugang zum Profil ihrer verstorbenen Tochter zu gewähren.
Trotz dieser Klarstellung bleibt die praktische Umsetzung kompliziert. Internationale Plattformbetreiber bieten unterschiedliche technische Lösungen an.
Wer sicherstellen will, dass Erben nach dem Todesfall Zugriff auf Online-Konten erhalten, sollte jetzt handeln. Die Verbraucherzentrale hat neue Leitlinien veröffentlicht – mit konkreten Schritten zu Vollmacht und Passwort-Manager. Kostenlosen Leitfaden zum digitalen Nachlass anfordern
China erbt Gaming-Accounts
Eine deutliche Erweiterung des digitalen Eigentums zeigt sich in China. Basierend auf Artikel 127 des Zivilgesetzbuches bestätigten chinesische Gerichte im Juli 2026 die Vererbbarkeit von Gaming-Accounts.
Ein Urteil vom 9. Juli 2026 differenzierte zwischen Sachwerten innerhalb eines Spiels und privater Kommunikation. Weitere Entscheidungen stellten fest: Mikrotransaktionen und die Accounts selbst sind als Erbmasse zu behandeln. In einem Fall sprach das Gericht einer Mutter den Zugang zu 87 Accounts zu.
Die Anbieter müssen die Übertragung solcher Konten innerhalb von 15 Tagen unterstützen. Ausgenommen bleiben explizit die Chatverläufe der Nutzer – zum Schutz der Privatsphäre der Kommunikationspartner.
Was Plattformen bieten
Besonders bei internationalen Plattformen wie Facebook oder Apple drohen langwierige Prozesse, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Die neuen Standards der Verbraucherzentrale helfen, rechtliche Hürden zu umgehen. Jetzt digitales Testament erstellen – Leitfaden sichern
Große Tech-Unternehmen haben bereits eigene Funktionen implementiert: Google bietet einen Kontoinaktivitätsmanager, Facebook einen Gedenkzustand mit Nachlasskontakt, Apple spezifische Nachlassoptionen für Cloud-Daten.
Experten raten dennoch zur aktiven Vorsorge. Die rechtliche Durchsetzung gegenüber internationalen Unternehmen kann langwierig sein. Private Vorkehrungen wie digitale Testamente gelten als sicherster Weg, um den Verbleib persönlicher Daten zu steuern. Die neuen Leitlinien der Verbraucherzentrale sollen diese Prozesse transparenter und rechtssicherer gestalten.
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