Digitaler Nachlass: Nur 16 Prozent haben ihre Online-Konten geregelt
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie geordnete Vorsorge für digitale Vermögenswerte und persönliche Daten rückt zunehmend in den Fokus der Nachlassplanung. Ob E-Mail-Postfächer, Bankkonten, Streaming-Abonnements, soziale Netzwerke oder in Clouds gespeicherte Familienfotos: Immer mehr persönliche Erinnerungen und Werte liegen auf Servern weltweiter Diensteanbieter. Hinterbliebene stehen im Todesfall oft vor unzugänglichen Accounts, wenn Erblasser zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen haben.
Große Kontenanzahl bei geringer Vorsorgequote
Nach Schätzungen von Jonas Katemann besitzt jeder Mensch in Deutschland im Durchschnitt 70 bis 100 digitale Online-Konten. Trotz dieser hohen Anzahl haben laut Erhebungen des Branchenverbands Bitkom aus dem Jahr 2025 lediglich 16 % der Internetnutzer ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt.
Die Konsequenzen einer versäumten Vorbereitung zeigen sich häufig im Alltag der Erben. So verstarb die Mutter von Sabine Katemann im Jahr 2024 im Alter von 67 Jahren unvorbereitet, woraufhin die Hinterbliebene zahlreiche Datensätze, Konten und Passwörter eigenständig sichten musste, statt sich auf die Trauer konzentrieren zu können. Ein Notar bezeichnete eine Vorsorgevollmacht in diesem Zusammenhang als das Mindeste, was geregelt sein sollte.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Urteile
In Deutschland hat die Rechtsprechung die Position von Hinterbliebenen in den vergangenen Jahren gestärkt. Bereits 2018 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Erben grundsätzlich in die Verträge der Verstorbenen mit Online-Diensten eintreten.
Im Jahr 2020 präzisierte der BGH, dass den Erben derselbe Zugang wie dem Erblasser gewährt werden muss. Vorausgegangen war ein Verfahren gegen Facebook um das Konto einer verstorbenen Minderjährigen: Das Unternehmen hatte der Mutter zunächst lediglich eine USB-Datei mit 14.000 PDF-Seiten übergeben.
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Bis zum rechtskräftigen Urteil des BGH, das einen vollwertigen Kontozugang wie zu Lebzeiten der Tochter verlangte, vergingen sechs Jahre. Ende 2024 bestätigte zudem das Oberlandesgericht Oldenburg das Recht auf eine aktive Weiternutzung von Diensten.
Im internationalen Vergleich existieren mitunter spezifische Gesetze. In Spanien regelt Artikel 96 des Datenschutzgesetzes (Ley Orgánica de Protección de Datos) das sogenannte digitale Testament. Demnach können Angehörige und Erben bei Anbietern Zugang zu Inhalten Verstorbener verlangen und entsprechende Anweisungen erteilen, es sei denn, der Verstorbene hat dies ausdrücklich untersagt oder es handelt sich um nicht vererbbare Daten.
Funktionen großer Plattformen und Vorsorgeschritte
Große Plattformanbieter stellen eigene Mechanismen bereit, um Hinterbliebenen den Zugriff zu erleichtern:
- Google: Über den Konto-Inaktivitätsmanager können Nutzer bis zu 10 Vertrauenspersonen benennen, die Freigabe gespeicherter Daten nach einer definierten Zeitspanne konfigurieren oder eine Kontolöschung veranlassen. Liegen keine Einstellungen vor, können Konten nach mindestens zwei Jahren Inaktivität gelöscht werden. Alternativ trennt ein spezielles Google-Formular drei Wege: Konto schließen, verbliebenes Guthaben anfordern oder Daten anfordern. Passwörter gibt das Unternehmen grundsätzlich nicht heraus. Liegt keine Benennung vor, erfolgt eine Datenherausgabe nur nach Einzelfallprüfung.
- Apple: Ein zu Lebzeiten eingerichteter Nachlasskontakt erhält einen spezifischen Zugriffsschlüssel. Zusammen mit einer Sterbeurkunde erhalten Vertrauenspersonen Zugriff auf Fotos, Notizen, Nachrichten, Dokumente und Backups. Ausgeschlossen von diesem Nachlasszugriff bleiben gekaufte Inhalte wie Filme, Musik oder Bücher sowie der iCloud-Schlüsselbund. Die Freigabe ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Wurde kein Kontakt hinterlegt, verlangt das Unternehmen zusätzliche Rechtsdokumente oder Gerichtsbeschlüsse.
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Ratgeber und Checklisten empfehlen Erblassern, sämtliche Konten zu erfassen, Passwörter sicher zu hinterlegen, Wünsche festzuhalten und entsprechende Vollmachten aufzusetzen.
Neben Immobilien, die rund die Hälfte aller Erbschaften in Deutschland ausmachen, umfasst das digitale Erbe auch Online-Depots, digitale Gutscheine und Bonuskonten. Experten raten zudem dazu, wichtige Daten auf externen Speichermedien abzusichern und Passwörter keinesfalls in ungeschützten Notizbüchern zu dokumentieren.
