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Digitaler Nachlass: 168 Konten pro Person machen Vorsorge zur Herausforderung

Veröffentlicht am: 07.11.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fehlende Vorsorge kann Angehörige mit weiterlaufenden Kosten, unzugänglichen Online-Werten und rechtlichen Hürden zurücklassen.
Ein leeres Notizbuch und ein Füllfederhalter liegen auf einem Holztisch, symbolisch für die Vorsorgeplanung. Illustration mit AI erstellt.

Der digitale Nachlass gewinnt in der privaten Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Ob E-Mail-Postfächer, Profile in sozialen Netzwerken, Cloud-Speicher oder Streaming-Abonnements: Das digitale Leben hinterlässt nach dem Ableben umfangreiche Datenspuren, die für Angehörige ohne rechtzeitige Planung erhebliche Hürden bedeuten können.

Die Intensität der Internetnutzung verschärft diese Problematik. Laut der Postbank-Digitalstudie 2026 surfen die Menschen in Deutschland durchschnittlich 9,6 Stunden am Tag im Netz, meist über das Smartphone. Neben Kommunikationsdiensten und Nachrichtenplattformen umfasst dies Online-Banking, Shopping und Gaming.

Wie unübersichtlich die Situation werden kann, belegen Erhebungen von IT-Dienstleistern: Der Passwortdienst NordPass zählte 2024 bei seinen Nutzern durchschnittlich 168 Konten pro Person. Alexia Arno vom Unternehmen Clésame bezifferte die Zahl der Konten im Durchschnitt auf rund 100 pro Person – Tendenz steigend.

Risiken durch unregulierte Profile und Verträge

Wird zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen, laufen Verträge und Abonnements oft unbemerkt weiter und verursachen fortlaufende Kosten. Zudem droht der Verlust von Vermögenswerten, wenn Guthaben auf Verkaufsplattformen wie Vinted oder Leboncoin nicht entdeckt werden.

Bei Kryptowährungen führt das Fehlen des privaten Schlüssels oder der Wiederherstellungsphrase dazu, dass Werte trotz eines bestehenden Erbanspruchs dauerhaft unerreichbar bleiben. Notizen in Smartphone-Apps stellen dabei keinen rechtsgültigen Ersatz für ein Testament dar.

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Ein Bericht von Clésame führt vier zentrale Risiken unregulierter Online-Präsenzen an: Identitätsmissbrauch nach dem Tod, etwa durch Deepfakes, nicht abgerufene Online-Aktiva, emotionale Belastungen für Hinterbliebene sowie den ökologischen Fußabdruck ungenutzter Datenmengen in Rechenzentren. Arno sprach sich daher für die Löschung von Konten anstelle einer Weitergabe von Passwörtern aus.

Wie viele inaktive Accounts im Netz verbleiben, zeigen Untersuchungen aus Großbritannien: Eine Studie des Oxford Internet Institute von 2019 durch die Forscher Carl Ehman und David Watson ergab, dass bis zum Jahr 2100 mindestens 1,4 Milliarden Facebook-Nutzer sterben werden.

Bei stagnierendem Wachstum könnte es bereits um das Jahr 2070 mehr Profile von Verstorbenen als von lebenden Mitgliedern geben. Neuere Prognosen gehen davon aus, dass Facebook bis zum Ende des Jahrhunderts über vier Milliarden verstorbene Nutzer verzeichnen könnte.

Rechtliche Besonderheiten und praktische Schritte

Die juristische Einordnung digitaler Daten bleibt anspruchsvoll. So kennt etwa das Schweizer Recht kein Eigentum an Daten. Während physische Speichermedien wie Festplatten als Eigentum an die Erben übergehen, ist die Situation bei Cloud-Diensten vertraglich geprägt.

Zwar gehen vererbbare Rechte über, doch Vorgaben der Diensteanbieter können den Zugriff erschweren, da die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist. Cordula Lötscher, Professorin für Privatrecht an der Universität Basel, empfiehlt vor diesem Hintergrund, wichtige Dokumente zusätzlich lokal auf einer Festplatte oder einem USB-Stick zu sichern.

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Obwohl die Notwendigkeit besteht, handeln viele Nutzer spät. Eine von Jenny Tan und Xiaoyuan (Owen) Wu von der Carnegie Mellon University auf der Konferenz CHI '26 vorgestellte Untersuchung unter 21 US-Amerikanern über 60 Jahren ergab, dass die Mehrheit zwar ein Testament besaß, jedoch keine formalen Schritte für das digitale Erbe eingeleitet hatte. Passwörter wurden überwiegend auf Papier festgehalten.

Ratgeber und Fachleute empfehlen ein Vorgehen in mehreren Schritten:

  • Bestand verringern: Ungenutzte Apps und Konten löschen, digitale Fotos aussortieren und wichtige Kontakte zusätzlich analog notieren.
  • Übersicht anlegen: Eine Bestandsliste aller Bankkonten, Broker, Streamingdienste und Cloud-Speicher führen, inklusive der monatlich anfallenden Kosten.
  • Angehörige einbinden: Den Aufbewahrungsort der Zugangsdaten nennen, die Listen selbst jedoch sicher verwahren. Zudem sollten Wünsche zur Löschung oder Fortführung von Profilen dokumentiert werden.
  • Technik absichern: Die Nutzung eines Passwort-Managers mit Master-Passwort vereinfacht die Verwaltung. Dienste wie Google oder Facebook bieten zudem integrierte Funktionen, um Vertrauenspersonen für den Todesfall zu benennen.
  • Hardware bereinigen: Altgeräte vor der Abgabe oder Entsorgung vollständig auf Werkseinstellungen zurücksetzen und Konten entkoppeln.

Eine Juristin betonte in diesem Zusammenhang, dass das Fehlen einer Vorsorgevollmacht zu den größten Versäumnissen gehöre. Ohne klare Regelungen und ohne Kinder fällt das Erbe beim Tod eines Ehepartners beispielsweise auch an die Schwiegereltern.

Hilfestellung bieten hierbei spezialisierte Leitfäden wie das von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen für 14,63 Euro herausgegebene Vorsorge-Handbuch, das die verschiedenen rechtlichen Aspekte von der Vollmacht bis zum digitalen Nachlass zusammenfasst.

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