Digitaler Euro, EZB

Digitaler Euro: EZB vergibt Zehnjahresauftrag an Nexi und Telekom

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 13:45 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Europäische Zentralbank verteilt die Netzwerkanbindung des digitalen Euro auf zwei unabhängige Anbieter. Der Auftrag ist Teil einer größeren technischen Beschaffung, die unter anderem Betrugsschutz und Offline-Zahlungen abdecken soll.

Technikpakete für Europas Digitalwährung

  • Die EZB vergibt die zentralen Konnektivitätsdienste an ein Konsortium aus Nexi und Deutscher Telekom.
  • Telefónica kommt als zweiter unabhängiger Netzwerkdienstleister hinzu.
  • Der Zehnjahresvertrag betrifft die Verbindung der Rechenzentren mit Banken, Zahlungsdienstleistern und Zentralbanken.
Die Europäische Zentralbank peilt die Einführung eines digitalen Euros für 2029 an. (Archivbild) - Bild: Michael Brandt/dpa

EZB verteilt Netzwerkauftrag für digitalen Euro

Die Europäische Zentralbank hat ein Konsortium aus dem italienischen Zahlungsdienstleister Nexi und der Deutschen Telekom mit zentralen Konnektivitätsdiensten für den digitalen Euro beauftragt. Die Bietergemeinschaft erhält dafür einen Zehnjahresvertrag.

Als zweiter unabhängiger Netzwerkdienstleister wurde Telefónica aus Spanien ausgewählt. Die Doppelvergabe soll die Ausfallsicherheit erhöhen und Abhängigkeiten von einem einzelnen Anbieter vermeiden.

Netz verbindet künftige Digital-Euro-Plattform

Nexi und die Deutsche Telekom sollen ein skalierbares und ausfallsicheres Netzwerk aufbauen und betreiben. Es soll die Rechenzentren der künftigen Plattform für Dienste rund um den digitalen Euro verbinden und den gesicherten Zugang für Geschäftsbanken, Zahlungsdienstleister und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems ermöglichen.

Die Auswahl der Netzbetreiber ist nur ein Teil der technischen Beschaffungsinitiative der EZB. Weitere ausgeschriebene Komponenten betreffen das Betrugs- und Risikomanagement, einen Verzeichnisdienst für die Auflösung von Telefonnummern und E-Mail-Adressen sowie den sicheren Austausch von Transaktionsdaten.

Weitere Bausteine für das Zahlungssystem

Zu den geplanten Systemkomponenten gehören außerdem Verfahren für Offline-Zahlungen ohne aktive Internetverbindung und eine standardisierte Referenz-App. Damit soll eine gemeinsame technische Grundlage für die Nutzung des digitalen Euro entstehen.

Die digitale Variante der Gemeinschaftswährung soll das Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Die EZB strebt den Start eines Pilotprojekts 2027 und eine Einführung 2029 an; dafür muss zunächst der rechtliche Rahmen auf EU-Ebene abgeschlossen werden.

Der Auftrag betrifft einen zentralen Baustein der technischen Infrastruktur des geplanten digitalen Euro. Die EZB setzt dabei nicht auf einen einzigen Netzbetreiber, sondern auf zwei voneinander unabhängige Anbieter. Dadurch soll die Anbindung von Banken, Zahlungsdienstleistern und nationalen Zentralbanken auch bei technischen Störungen funktionsfähig bleiben und die Abhängigkeit von einem einzelnen Unternehmen begrenzt werden.

Der digitale Euro soll nach den bisherigen Plänen neben dem Bargeld bestehen. Für Nutzer wäre er eine von den europäischen Zentralbanken ausgegebene digitale Zahlungsform, während Banken und andere Zahlungsdienstleister den Zugang für ihre Kunden bereitstellen müssten. Die technische Architektur muss deshalb unterschiedliche Teilnehmer, hohe Transaktionsmengen und sichere Datenübertragungen miteinander verbinden.

Rechtsrahmen entscheidet über Zeitplan

Die Vergabe des Netzdienstes schafft noch keine nutzbare Digitalwährung. Dafür müssen weitere technische Komponenten entwickelt und die rechtlichen Voraussetzungen auf EU-Ebene abgeschlossen werden. Der von der EZB angepeilte Pilotbetrieb 2027 und eine mögliche Einführung 2029 hängen daher nicht nur vom Aufbau der Infrastruktur ab.

Für Verbraucher wäre der digitale Euro vor allem als zusätzliches Zahlungsmittel relevant. Die geplante Offline-Funktion könnte Zahlungen auch ohne aktive Internetverbindung ermöglichen; zugleich bleiben Fragen zu Datenschutz, Akzeptanz, Zuständigkeiten und den praktischen Regeln für Banken und Händler entscheidend. Der Doppelauftrag zeigt, dass die EZB neben dem politischen und rechtlichen Rahmen auch die Ausfallsicherheit als Kernanforderung behandelt.

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