Digitale Unterschrift: 93 Vorschriften ab Juli in Mecklenburg-Vorpommern
02.07.2026 - 19:30:53 | boerse-global.de
Mecklenburg-Vorpommern hat am 1. Juli 2026 ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das die handschriftliche Unterschrift in 93 verschiedenen Vorschriften durch digitale Alternativen ersetzt.
Digitalisierungsschub für die Verwaltung
Das neue Regelwerk erlaubt den Einsatz von elektronischen Signaturen und digitaler Kommunikation für zahlreiche Verwaltungsvorgänge. Wo bisher Originaldokumente in Papierform nötig waren, genügen künftig einfache elektronische Kopien. Digitalisierungsminister Heiko Geue betonte, dass die Reform auf der bundesweiten Modernisierungsagenda vom Dezember 2025 basiert.
Sachsen zieht nach – mit einer „Genehmigungsfiktion"
Nur einen Tag zuvor, am 30. Juni 2026, verabschiedete das sächsische Kabinett sein erstes großes Bürokratieentlastungspaket mit dem Namen StaMo I. Die Kernpunkte: E-Mail wird zum Standard für behördliche Schreiben. Zudem gilt künftig eine „Genehmigungsfiktion" – reagiert die Behörde drei Monate lang nicht auf einen Antrag, gilt dieser automatisch als genehmigt. Die neuen Regeln sollen im ersten Quartal 2027 in Kraft treten.
Bundesweite Fortschritte – aber das Tempo muss steigen
Die Länderinitiativen sind Teil eines größeren Ganzen. Am 25. Juni 2026 verabschiedete die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) den ersten Fortschrittsbericht zur Bundesmodernisierungsagenda. Demnach sind fast 100 der 223 geplanten Maßnahmen vorangekommen. Während die Bundesverwaltung bis 2027 auf E-Mail als Standard umstellen soll, mahnt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) mehr Tempo und strukturelle Entscheidungen an.
Zur Unterstützung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein neues „Digitalisierungs-Dashboard" gestartet. Es zeigt auf einen Blick, welche der über 8.000 digitalen Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene tatsächlich verfügbar sind – basierend auf dem Leistungskatalog des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
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Die digitale Brieftasche kommt – der EUDI-Wallet
Das Herzstück der deutschen Digitalstrategie ist die Europäische Digitale Identität (EUDI-Wallet). Einem Entwurf des Digitalministeriums zufolge soll sie am 2. Januar 2027 an den Start gehen. Die Kosten bis Ende 2026 werden auf rund 69,5 Millionen Euro geschätzt.
Die digitale Brieftasche wird Bürgern ermöglichen:
- Den digitalen Identitätsnachweis und die Speicherung von Dokumenten wie dem Führerschein
- Die Nutzung qualifizierter elektronischer Signaturen (QES) – rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift nach der eIDAS-2.0-Verordnung
- Neue Dienste wie qualifizierte elektronische Archivierung und Attributsverwaltung
Die Nutzung bleibt für Bürger freiwillig und kostenlos. Die Aufsicht teilen sich das BMDV, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für die Zertifizierung und die Bundesnetzagentur.
Branchen im Umbruch – vom Zahnarzt bis zum Hundesteuer-Tag
Die digitale Wende zeigt bereits in konkreten Bereichen Wirkung. Im Gesundheitswesen mussten Zahnarztpraxen ihre elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) bis zum 30. Juni 2026 umstellen. Seit dem 1. Juli 2026 sind nur noch Karten auf Basis der Elliptic Curve Cryptography (ECC) zugelassen – ältere RSA-basierte Zertifikate sind Geschichte.
Auch auf kommunaler Ebene tut sich etwas: Die Stadt Essen plant, ab Januar 2027 die klassischen Hundesteuermarken aus Metall durch digitale QR-Codes zu ersetzen, die in der Smartphone-Wallet-App gespeichert werden.
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Unternehmen müssen sich auf die E-Rechnung einstellen
Parallel zur Verwaltungsdigitalisierung kommen neue Pflichten auf die Wirtschaft zu. Während der Empfang strukturierter E-Rechnungen im B2B-Bereich bereits seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend ist, müssen größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro ab dem 1. Januar 2027 auch selbst Rechnungen in elektronischen Formaten wie XRechnung und ZUGFeRD ausstellen. Ab Anfang 2028 gilt diese Pflicht dann für alle Unternehmen.
