Digitale, Pflegeanwendungen

Digitale Pflegeanwendungen: Bis zu 70 Euro Zuschuss, doch noch keine gelistet

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der PNOG-Entwurf sieht Kürzungen für Pflegegrad 1, höhere Einstufungsschwellen und Milliardenmittel für die Digitalisierung vor.

Pflegereform: Kabinett beschließt Entwurf mit Einschnitten und neuen Budgets
Ein helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit weichem Tageslicht, das eine Atmosphäre häuslicher Geborgenheit vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem 1. Januar 2026 regelt das BEEP-Gesetz die finanzielle Unterstützung für digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 1 bis 5, die in einer häuslichen Umgebung versorgt werden, haben demnach Anspruch auf monatliche Zuschüsse von insgesamt bis zu 70 Euro.

Dieser Betrag unterteilt sich in bis zu 40 Euro für die Nutzung der eigentlichen Anwendung sowie bis zu 30 Euro für die Begleitung durch ambulante Pflegedienste.

Erfolgt die Nutzung einer DiPA ohne die Einbindung eines Pflegedienstes, ist die Erstattung auf maximal 40 Euro begrenzt. Wichtig für Versicherte ist der Umstand, dass eine Schwerbehinderung allein keinen Anspruch auf diese Leistungen begründet.

Zudem setzt eine Kostenerstattung voraus, dass die jeweilige Anwendung im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet ist.

Zum Zeitpunkt aktueller Berichte im Herbst 2026 befand sich noch keine entsprechende Anwendung in diesem Verzeichnis. Die Bewilligung durch die Pflegekasse erfolgt für einen Zeitraum von zunächst höchstens sechs Monaten, wobei eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich ist.

Geplante Neuregelungen durch das Pflegeneuordnungsgesetz

Flankiert werden diese digitalen Leistungsansprüche durch umfassende strukturelle Änderungen, die im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) festgehalten sind.

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Das Bundeskabinett beschloss diesen Entwurf am 30. September 2026. Ziel der Maßnahmen ist die Stabilisierung der Pflegeversicherung, der ohne Gegenmaßnahmen im Jahr 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro und im Jahr 2028 von über 15 Milliarden Euro drohen würde. Gesundheitsminister Carsten Linnemann erläuterte dazu, dass das Paket ein Defizit von 8 Milliarden Euro abwenden solle.

Ein wesentlicher Aspekt des Entwurfs betrifft die Leistungen für Personen mit Pflegegrad 1. Ab dem 1. Januar 2027 sollen der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro sowie die Pauschale für Verbrauchspflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 42 Euro ersatzlos entfallen.

Davon wären laut Gesundheitsministerium knapp 950.000 gesetzlich Versicherte betroffen. Während nach geltendem Recht ungenutztes Guthaben aus dem Vorjahr bis zum 30. Juni genutzt werden kann, lässt der Entwurf offen, ob Restbeträge aus dem Jahr 2026 über den Jahreswechsel hinaus erhalten bleiben.

Anpassung der Einstufungskriterien und neue Budgetstrukturen

Der Kabinettsentwurf sieht zudem vor, die Hürden für die Vergabe von Pflegegraden zu erhöhen. Die Schwellenwerte sollen wie folgt steigen:
- Pflegegrad 1: von 12,5 auf 15 Punkte
- Pflegegrad 2: von 27 auf 30 Punkte
- Pflegegrad 3: von 47,5 auf 50 Punkte

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Modellrechnungen des IGES-Instituts auf Basis von Erstbegutachtungen aus dem Jahr 2024 deuten darauf hin, dass durch diese Anpassung rund 22 Prozent weniger Menschen eine Einstufung erhalten würden. Bestehende Pflegegrade sollen jedoch einen Bestandsschutz genießen.

Im Gegenzug sind neue Unterstützungsformate geplant. Ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget eingeführt werden, das für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 Euro monatlich betragen kann. Für Akutfälle ist ein Überbrückungsbudget in Höhe von jährlich 2.285 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 vorgesehen.

Finanzierung und Digitalisierungsoffensive

Für die Digitalisierung der Langzeitpflege sieht das Kabinett im Zeitraum von 2027 bis 2031 Mittel in Höhe von 1,6 Milliarden Euro vom Bund und 400 Millionen Euro von den Ländern vor. Anträge hierfür sollen ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.

Zur Finanzierung des Systems soll der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent stabilisiert werden, während der Kinderlosenzuschlag ab Anfang 2027 auf 0,9 Prozent steigen soll. Ab 2028 ist zudem ein Beitragszuschlag für mitversicherte Partner geplant.

Eine Strukturkommission wird ab Oktober 2026 weitere Vorschläge erarbeiten, die bis Ende Januar 2027 vorliegen sollen. Ziel ist es, darauf basierende Reformen zum 1. Juli 2027 umzusetzen.

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