Digitale Hürden: 10% der Senioren können Arzttermine nicht online buchen
Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 05:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zugang zur medizinischen Versorgung ist zunehmend an digitale Kompetenzen gebunden. Medienberichte verdeutlichen eine wachsende Problematik für ältere Menschen, Arzttermine eigenständig zu koordinieren, da Praxen ihre Prozesse verstärkt auf digitale Kanäle umstellen. Diese Entwicklung führt zu einer Barriere in der Daseinsvorsorge, die vor allem Personengruppen ohne Internetzugang oder Smartphone betrifft.
Zunehmende Hürden bei der fachärztlichen Terminabstimmung
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hessen nimmt die Möglichkeit, Termine ohne den Einsatz von Apps oder Internetportalen zu vereinbaren, kontinuierlich ab. Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen, wies darauf hin, dass Arztpraxen teilweise auch telefonisch kaum noch erreichbar seien. Dies erschwere die Kommunikation für Patienten, die auf herkömmliche Kontaktwege angewiesen sind.
Die Landesärztekammer Hessen führt diese Entwicklung unter anderem auf den grassierenden Personalmangel in den Praxen zurück. Als alternative Wege zur Terminfindung werden häufig die zentrale Rufnummer 116 117 oder die Vermittlungsdienste der Krankenkassen genannt, um die Erreichbarkeit sicherzustellen.
Rechtliche Grenzen bei Gebühren und Sprechzeiten
Ein kritischer Aspekt bei der Terminvergabe betrifft sogenannte „Selbstzahlertermine“. Die Verbraucherzentrale Hessen ging in diesem Zusammenhang rechtlich gegen Praktiken vor, die Kassenpatienten benachteiligen.
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Im Jahr 2024 klagte die Organisation in Nordrhein-Westfalen gegen einen Augenarzt, der von einem gesetzlich versicherten Patienten eine Zahlung von 150 Euro für einen zeitnahen Termin verlangt hatte. Alternativ hätte der Patient monatelange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.
Ein Landgericht entschied in diesem Fall, dass ein solches Vorgehen unzulässig sei, sofern der Termin in die reguläre Kassen-Sprechzeit falle. Vertragsärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 25 Stunden pro Woche für die Behandlung von Kassenpatienten zur Verfügung zu stellen. Eine Kommerzialisierung der Terminvergabe innerhalb dieser Zeiten verstößt gegen geltendes Recht.
Statistischer Hintergrund und digitale Ausgrenzung
Die statistische Relevanz der digitalen Hürden wird durch Daten aus dem Jahr 2025 untermauert. Zu diesem Zeitpunkt waren gut 3 Prozent der 16- bis 74-Jährigen in Deutschland – was knapp 2,1 Millionen Menschen entspricht – noch nie online. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen lag der Anteil der Personen, die das Internet nicht nutzen, sogar bei rund 10 Prozent.
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Angesichts dieser Zahlen warnte der Datenschutzbeauftragte Roßnagel vor einem zunehmenden „Digitalzwang“. Er forderte dazu auf, analoge Zugangswege in der Daseinsvorsorge zwingend zu erhalten, um eine soziale Exklusion zu vermeiden.
Kommunale Förderprogramme und Unterstützungsangebote
Um der digitalen Spaltung entgegenzuwirken, werden auf kommunaler Ebene bereits Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt. Die Stadt Frankfurt plant für das vierte Quartal 2026 eine Ausweitung ihrer Förderangebote. Ab Oktober soll ein Zuschuss in Höhe von 250 Euro für die Anschaffung von Smartphones, Tablets oder Laptops gewährt werden.
Dieses Angebot richtet sich an Frankfurter Bürger ab 65 Jahren, die über ein geringes Einkommen verfügen und Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld oder den Frankfurt-Pass beziehen. Der Antrag kann in jedem Sozialrathaus gestellt werden.
Flankierend zur finanziellen Unterstützung bietet die Stadt Frankfurt Schulungen an, um Senioren mit geringer digitaler Erfahrung den Umgang mit den Geräten und Online-Diensten zu vermitteln. Solche Initiativen, die zuvor bereits in einzelnen Einrichtungen gestartet waren, sollen nun flächendeckend den Zugang zur digitalen Infrastruktur erleichtern.
