Digitale, Belegpflicht

Digitale Belegpflicht ab 2028: Kabinett billigt Ende vieler Papierbelege

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der gebilligte Entwurf sieht digitale Belege ab 2028 vor und verpflichtet umsatzstarke Betriebe zum Wechsel auf elektronische Kassensysteme.

Bundeskabinett billigt digitale Belegpflicht ab 2028 und Kassenreform
Ein minimalistischer, sonnendurchfluteter Büroarbeitsplatz mit einer einzelnen Pflanze und Blick auf eine moderne Fassade. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf des Finanzministeriums gebilligt, der die Digitalisierung des Belegwesens in Deutschland grundlegend reformieren soll.

Wie aus Berichten vom 23. September 2026 hervorgeht, sieht die Planung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vor, herkömmliche Papierbelege ab dem Jahr 2028 weitgehend durch digitale Formate zu ersetzen. Die Übermittlung von Quittungen und Rechnungen soll künftig vorrangig per E-Mail oder über QR-Codes erfolgen.

Modernisierung der Kassensysteme und Umsatzgrenzen

Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung betrifft die technische Ausstattung von Unternehmen. Betriebe, die einen jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro erzielen, werden dazu verpflichtet, ihre bisherigen offenen Kassensysteme gegen elektronische Systeme auszutauschen.

Für kleinere Betriebe und Steuerpflichtige sieht der Entwurf jedoch Erleichterungen vor: Werden weniger als 12.000 Euro Barumsatz pro Jahr generiert, greift eine Ausnahme von dieser Verpflichtung.

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Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind in Deutschland derzeit noch rund 115.000 offene Ladenkassen im Einsatz. Deren Umsatzerfassung gilt bei den Finanzbehörden als besonders anfällig für Missbrauch und Manipulation. Durch den flächendeckenden Einsatz elektronischer Erfassungssysteme soll die Transparenz erhöht und der Steuerbetrug effektiver bekämpft werden.

Ziele: Bürokratieabbau und Betrugsprävention

Finanzminister Lars Klingbeil betonte im Zusammenhang mit dem Kabinettsbeschluss, dass das Vorhaben eine Entlastung für alle Beteiligten darstelle. Sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen bedeute die Umstellung auf digitale Prozesse mittelfristig eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Während die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ein Kernziel der Reform bleibt, steht die Modernisierung der Verwaltungsprozesse im Fokus.

Unterstützung erhält das Vorhaben vom Digitalverband Bitkom. Der Verband verwies auf eine aktuelle Erhebung, wonach sich 84 % der Befragten für eine Verpflichtung ausgesprochen haben, in allen Geschäften mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten.

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Neben den allgemeinen Regelungen sind weitere Spezifizierungen geplant: So sollen zusätzliche Ausnahmen per Verordnung festgelegt werden können, was insbesondere für Bereiche wie die Landwirtschaft in Betracht gezogen wird.

Einbettung in die nationale E-Rechnungs-Strategie

Die geplante digitale Belegpflicht ab 2028 ergänzt die bereits eingeleitete Transformation des Rechnungswesens in Deutschland. Bereits seit Januar 2025 ist der Empfang von Rechnungen nach der Norm EN 16931 für Unternehmen verpflichtend.

Der weitere Fahrplan sieht vor, dass ab Januar 2027 Unternehmen mit einem Umsatz von über 800.000 Euro zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Ab Januar 2028 soll diese Ausstellungspflicht schließlich für alle übrigen Unternehmen gelten.

Als akzeptierte Formate für die elektronische Rechnungsstellung sind in Deutschland derzeit XRechnung, ZUGFeRD 2.1 sowie Peppol BIS definiert. Mit der Ausweitung auf digitale Belege im Einzelhandel und Dienstleistungssektor wird die Lücke zwischen dem geschäftlichen Zahlungsverkehr und den alltäglichen Transaktionen an der Ladenkasse geschlossen. Die Bundesregierung strebt damit eine durchgehende digitale Kette im Finanzwesen an.

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