Digitale, Abhängigkeit

Digitale Abhängigkeit: Jedes vierte Kind zeigt Anzeichen

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Abschlussbericht fordert mehr Schutz und Medienkompetenz für Minderjährige. Ein Gesetzentwurf soll noch 2026 auf den Weg gebracht werden.

Jugendschutz im Netz: Kommission legt 56 Empfehlungen vor
Ein leerer, minimalistischer Konferenzraum mit einem runden Tisch und Stühlen in natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat sich positiv zum Abschlussbericht der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ geäußert. Insbesondere die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in den Erarbeitungsprozess stieß auf Zustimmung. Nach Einschätzung des Verbandes bestätigen die Ergebnisse der durchgeführten Hearings einen erheblichen Handlungsdruck im Bereich der digitalen Sicherheit für Minderjährige.

Forderungen nach verbindlichen Haftungsregeln für Plattformen

Infolge der Kommissionsergebnisse drängt der DPhV auf die Schaffung eines verbindlichen Rechtsrahmens. Plattformbetreiber müssten demnach dazu verpflichtet werden, suchtfördernde Mechanismen abzuschalten und bestehende Altersbeschränkungen konsequent durchzusetzen. Zudem forderte der Verband eine klare Haftung der Unternehmen bei Verstößen.

Zur Einordnung der wirtschaftlichen und rechtlichen Relevanz verwies die Organisation auf internationale Entwicklungen, wie einen Vergleich in den USA mit einem Volumen von über 18 Mrd. Euro sowie auf Feststellungen im Kontext des EU Digital Services Act (DSA) vom 07.09.2026.

Empfehlungen der Expertenkommission zur digitalen Teilhabe

Die Expertenkommission, die ihre Arbeit im September 2025 aufgenommen hatte, legte insgesamt 56 Handlungsempfehlungen vor. Geleitet wurde das Gremium von Nadine Schön und Olaf Köller. Ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchung war die Partizipation der Zielgruppe: Über 100 Kinder und Jugendliche formulierten in sieben Workshops rund 70 eigene Forderungen.

Zu den Kernvorschlägen der Kommission gehört eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren oder alternativ die Beschränkung spezifischer Funktionen innerhalb sozialer Netzwerke. Die Experten führen zudem das Konzept eines Rechts auf Schutz vor digitaler Vernachlässigung an. Während erste Teilaspekte bereits Ende Juni vorgestellt wurden, erfolgte nun die Übergabe des vollständigen Berichts.

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Gesetzgeberische Vorhaben und Sofortmaßnahmen bis Ende 2026

Bundesfamilienministerin Karin Prien kündigte an, die vorliegenden Empfehlungen als Basis für zeitnahe gesetzliche Anpassungen zu nutzen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen finalisiert werden, um Mitte Oktober im Kabinett beraten zu werden. Die Reformen betreffen voraussichtlich das SGB VIII sowie das Jugendschutzgesetz.

Die Ministerin betonte die Dringlichkeit der Maßnahmen und verwies darauf, dass jedes vierte Kind Anzeichen einer digitalen Abhängigkeit zeige. Ziel sei es, noch im Jahr 2026 erste gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Neben rechtlichen Altersgrenzen ist die Einführung eines Sofortprogramms unter dem Namen „KI-Seepferdchen“ geplant, das bis Ende 2026 die Medienkompetenz an Schulen stärken soll.

Kontroversen um Verbote und digitale Befähigung

Innerhalb der Branche und der pädagogischen Verbände wird die Ausgestaltung des Schutzes unterschiedlich bewertet. Der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom, Dr. Bernhard Rohleder, warnte davor, den Jugendschutz lediglich auf Verbote zu reduzieren. Er begrüßte, dass der Abschlussbericht die Aspekte Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammenführe. Es gelte, die Medienkompetenz in Schulen verbindlich zu verankern, wobei auch die Unterstützung von Eltern und Lehrkräften sowie die Durchsetzung europäischer Regeln entscheidend seien.

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Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE), der rund 164.000 Pädagogen vertritt, sprach sich ebenfalls für einen Dreiklang aus Befähigung, Teilhabe und Schutz aus. Er forderte mehr Transparenz bei Algorithmen und die Schaffung attraktiver analoger Alternativangebote für junge Menschen.

Hingegen lehnte Bayerns Digitalminister Fabian Mehring ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren ab. Er argumentierte, dass ein Durchsetzungs- und kein Regulierungsdefizit bestehe, da viele Plattformen bereits entsprechende Altersgrenzen in ihren Bedingungen führen würden.

Mehring plädierte für technische Lösungen wie eine wirksame Altersverifikation und eine Risikoklassifizierung nach dem Vorbild der FSK. In diesem Zusammenhang verwies er auf Frankreich, wo der Verfassungsrat im August ein nationales Verbot für Jugendliche unter 15 Jahren gestoppt hatte.

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