Digital Identity Act: Deutschland startet EUDI-Wallet ab Januar
28.05.2026 - 00:39:27 | boerse-global.deDeutschland und Polen setzen mit neuen Gesetzen und mobilen Diensten Maßstäbe für die digitale Zukunft.
Deutschland beschließt Digital Identity Act für die EUDI-Wallet
Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2026 einen bedeutenden Schritt in Richtung digitale Verwaltung gemacht. Mit der Verabschiedung des Entwurfs für das Digital Identity Act (DIdG) wurde die rechtliche Grundlage für die European Digital Identity (EUDI) Wallet geschaffen. Der Start ist für den 2. Januar 2027 geplant. Bürger können dann ihren Personalausweis, Führerschein und andere sensible Dokumente direkt auf dem Smartphone speichern.
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Die Marktforschung zeigt großes Interesse: Laut Bitkom wollen 54 Prozent der Bürger und 82 Prozent der Unternehmen mit 20 oder mehr Mitarbeitern die digitale Brieftasche nutzen. Branchenvertreter loben das Gesetz als Meilenstein, fordern aber mehr Klarheit bei den konkreten Pflichten für Unternehmen und Behörden.
Parallel dazu ist das Bundesgesetzblatt am 26. Mai 2026 auf ein rein digitales Format umgestellt worden. Zudem werden Bürger ab 70 Jahren künftig von bestimmten Personalausweis-Verlängerungen befreit – eine Anpassung an EU-Fristen Ende 2026.
Digitale Spitzenreiter und Infrastruktur in Deutschland
Der Bitkom Länderindex vom Mai 2026 zeigt klare Gewinner: Hamburg führt mit 70,3 Punkten, gefolgt von Berlin und Hessen. Das Saarland machte den größten Sprung – von Platz 12 im Jahr 2024 auf Rang 6.
Für die digitale Infrastruktur hat die Bundesregierung kürzlich wichtige Aufträge vergeben. Deutsche Telekom und SAP bauen eine souveräne KI-Plattform für die öffentliche Verwaltung. Nachdem andere Anbieter ihre Rechtsbeschwerden zurückgezogen hatten, konnte das Projekt starten. Die Plattform wird unter anderem KIPITZ hosten – einen KI-Assistenten, der Beamte bei der Dokumentenbearbeitung und Übersetzung unterstützt.
Die souveräne Cloud der Telekom ist zudem in den GovTech-Rahmenvertrag aufgenommen worden. Das ermöglicht Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Cloud- und KI-Dienste ohne Einzelausschreibungen zu beziehen. Ein Paradebeispiel: die Migration der Moodle-Plattform für 1,5 Millionen Schüler in Baden-Württemberg.
Polen erweitert mObywatel-App um digitale Berufsausweise
Polen verzeichnet eine hohe Akzeptanz seiner mObywatel-App. Rund 12 Millionen Nutzer – etwa ein Drittel der Bevölkerung – verwenden die Anwendung. Am 26. Mai 2026 kam ein wichtiges Update: Apotheker können nun ihren digitalen Berufsausweis („Prawo Wykonywania Zawodu") in der App hinterlegen. Rund 40.000 Fachkräfte profitieren von dieser Neuerung. Der digitale Ausweis hat die gleiche Rechtsgültigkeit wie das Papierdokument und wird per QR-Code über das Zentrale Apothekerregister verifiziert.
Die polnische Regierung plant, bis Ende Juni 2026 elf weitere Funktionen in die App zu integrieren. Das ist Teil der digitalen Strategie für 2025 bis 2030. Die meistgenutzten Funktionen bleiben der digitale Personalausweis (12 Millionen Nutzer) und die nationale PESEL-Nummer (8 Millionen Nutzer).
Steuerdigitalisierung und KI in der polnischen Verwaltung
Die Steuersaison 2026 in Polen war ein Rekordjahr für digitale Einreichungen. Das Twój e-PIT-System verarbeitete 14,8 Millionen Steuererklärungen – ein Plus von 500.000 gegenüber dem Vorjahr. 13,6 Millionen Steuerzahler erhielten Rückerstattungen in Höhe von insgesamt 22,5 Milliarden Z?oty (rund 5,2 Milliarden Euro). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 13 Tage. Die Zahl der Steuerzahler in der 32-Prozent-Steuerklasse stieg auf 2,4 Millionen – ein Zuwachs von einer halben Million.
Doch der Wandel betrifft auch die interne Verwaltung. Fast die Hälfte der polnischen Beamten nutzt bereits KI-Tools zur Texterstellung. Das Innenministerium warnt jedoch vor fehlenden rechtlichen Regelungen – Datenschutz und die Rolle von KI bei Verwaltungsentscheidungen seien noch ungeklärt.
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Pflicht zur elektronischen Zustellung und kommunale Herausforderungen
Beide Länder stehen vor Umsetzungsfristen für die elektronische Kommunikation. In Polen wird die e-Zustellung ab dem 1. Januar 2025 für Neuanmeldungen im Nationalen Gerichtsregister (KRS) und im Zentralen Register für Wirtschaftstätigkeit (CEIDG) verpflichtend. Bestehende KRS-Einträge müssen bis zum 1. April 2025 umstellen, bestehende CEIDG-Einträge haben bis zum 1. Oktober 2026 Zeit.
In Deutschland erhöhen die Länder den Druck auf die Kommunen. In Niedersachsen warnen Beamte: Über 30 Prozent der kommunalen Mitarbeiter werden in den nächsten zehn Jahren in Rente gehen. Die Digitalisierung sei überlebenswichtig für die Verwaltungsfähigkeit. Eine spezielle Taskforce mit 30 Experten wurde eingerichtet – mit dem klaren Auftrag, Online-Dienste direkt umzusetzen statt weiter zu planen.
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