DiGA-Preisabschlag, Kürzung

DiGA-Preisabschlag: Neue Kürzung soll sich an Abbrüchen in 28 Tagen orientieren

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 16:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der vorgesehene Vergütungsabzug nach frühen Therapieabbrüchen stößt auf Kritik; Verbände sehen digitale Therapieangebote wirtschaftlich unter Druck.

DiGA: Pharma- und Digitalverbände warnen vor geplantem Preisabschlag
Ein minimalistischer, heller Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einem Stethoskop auf einem Holztisch. Illustration mit AI erstellt.

Der Verband der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) warnt vor weiteren finanziellen Belastungen für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Konkret richtet sich die Kritik gegen einen geplanten Preisabschlag, der an die Abbruchquote von Patienten in den ersten vier Behandlungswochen gekoppelt werden soll.

Die entsprechende Neuregelung soll über ein Änderungspaket zur Notfallreform eingebracht werden, das am Mittwoch (7.10.2026) im Gesundheitsausschuss auf der Tagesordnung steht.

Geplanter Abschlag orientiert sich an früher Abbruchquote

Hintergrund der Debatte ist ein Änderungsantrag zum Notfallreformgesetz, der auch bei weiteren Branchenvertretern auf deutlichen Widerstand stößt. Nach Angaben des Digitalverbands SVDGV sieht der Entwurf vor, dass ab dem 1. Januar 2027 ein Abschlag von den Vergütungsbeträgen fällig wird. Dieser solle rechnerisch genau dem Anteil jener DiGA-Nutzer entsprechen, die die Anwendung während der ersten 28 Tage vorzeitig beenden.

Der SVDGV kritisiert diese geplante Regelung scharf. Nach Ansicht des Verbands werde ein solcher pauschaler Abschlag den unterschiedlichen medizinischen Anwendungsgebieten sowie den verschiedenen Therapiekonzepten nicht gerecht. Zudem verwies der Digitalverband darauf, dass bereits beschlossene Mengenabschläge sowie Vorgaben für eine erfolgsabhängige Vergütung ohnehin erst ab dem Jahr 2027 greifen.

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Sorge vor Rückzug bestehender Therapieangebote

Auch aufseiten der forschenden Pharmaunternehmen wird die Zuspitzung der Vergütungsregeln mit Sorge betrachtet. Dennis Geisthardt, Leiter des digital.hub im vfa, betonte, dass der Aufbau klinischer Evidenz sowie die kontinuierliche technische Weiterentwicklung der Anwendungen langfristige Investitionen erforderten.

Greife der Gesetzgeber nun weiter in das Preisgefüge ein, bestehe das konkrete Risiko, dass etablierte digitale Therapieangebote wieder vollständig vom Markt verschwinden könnten.

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Der vfa weist zudem auf die bereits bestehenden regulatorischen Einschnitte hin. So habe bereits das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zusätzliche Mengenabschläge für DiGA sowie neue Vorgaben für Höchstbeträge im ersten Jahr etabliert.

Diese Maßnahmen betreffen insbesondere digitale Anwendungen, für die es bislang keine Gruppe direkt vergleichbarer Produkte gibt. Mit dem nun im parlamentarischen Verfahren diskutierten Vorstoß drohe nach Einschätzung der Verbände eine weitere Verschärfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für digitale Versorgungsangebote in Deutschland.

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