„Die Steuer macht das Amt“: Automatisierte Steuererklärung erreicht 500.000 Menschen
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 11:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung und Standardisierung von behördlichen Prozessen gewinnt in der deutschen Finanzverwaltung zunehmend an Bedeutung. Ein zentrales Vorhaben ist das behördliche Pilotprojekt „Die Steuer macht das Amt“, das die Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner spürbar vereinfachen soll.
Nach ersten regionalen Tests wird das automatisierte Verfahren schrittweise auf mehrere Bundesländer ausgeweitet, um den bürokratischen Aufwand für Bürger wie auch für die Finanzämter zu verringern.
Vom regionalen Testlauf zur länderübergreifenden Erprobung
Im Jahr 2025 startete das Modellvorhaben zunächst in Kassel. Im Rahmen dieses ersten Schritts erhielten rund 6.000 Rentner einen von der Verwaltung vorausgefüllten Steuererklärungsvorschlag. Die Resonanz auf das System war hoch: Rund 75 % der Angeschriebenen stimmten dem vorbereiteten Vorschlag zu.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen wurde das Pilotprojekt im Jahr 2026 deutlich ausgeweitet. Neben Hessen, wo rund 200.000 Fälle für das Verfahren vorgesehen sind, beteiligen sich inzwischen auch Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen an dem Vorhaben. Bundesweit sind etwa 500.000 Menschen potenziell von diesem automatisierten Steuererklärungsverfahren betroffen.
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Ablauf des Verfahrens und Fristen zur Prüfung
Das Grundprinzip des Projekts basiert auf der Verwertung bereits vorliegender Datensätze. Die Finanzämter nutzen elektronisch übermittelte Rentenbezugsmitteilungen sowie Stammdaten, um daraus eigenständig eine Berechnung der fälligen Steuer zu erstellen. Dieser Berechnungsvorschlag wird den Ruheständlern anschließend zugestellt.
Für die betroffenen Steuerzahler gilt dabei eine klare Frist: Nach 4 Wochen ohne Widerspruch wird der Steuerbescheid verbindlich verschickt. Stimmen die Steuerpflichtigen den behördlichen Berechnungen zu und verzichten auf Einwände, entfällt für sie die Notwendigkeit, eine eigene Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.
Mögliche Nachteile bei individuellen Abzügen
Trotz der angestrebten Zeitersparnis weist das automatische Verfahren auch Risiken auf. Der VLH warnt davor, dass fehlende Ausgaben wie Handwerkerkosten oder Spenden zu einer höheren Steuer führen können. Da der Finanzverwaltung im automatisierten Datenaustausch nur Standardwerte vorliegen, können individuelle steuermindernde Sachverhalte in der behördlichen Vorberechnung nicht berücksichtigt werden.
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Werden solche Ausgaben nicht aktiv gemeldet oder wird dem behördlichen Vorschlag nicht rechtzeitig widersprochen, droht eine Festsetzung, die für die Steuerpflichtigen finanziell nachteilig ausfallen kann. Steuerexperten raten daher dazu, zugesandte Vorschläge vor Ablauf der vierwöchigen Frist genau mit den tatsächlichen Belegen und steuerrelevanten Aufwendungen abzugleichen.
