Booking.com: EU ermittelt wegen möglicher Betrugsfälle
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 12:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKommission prüft Booking.com
- Die Europäische Kommission untersucht das Reiseportal wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften.
- Die Brüsseler Behörde nennt mögliche Defizite beim Vorgehen gegen Betrüger auf der Plattform.
- Das Verfahren betrifft damit den Umgang des Unternehmens mit betrügerischen Angeboten und entsprechenden Schutzpflichten.
EU-Kommission prüft Booking.com
Die Europäische Kommission ermittelt gegen das Reiseportal Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Das Unternehmen steht unter anderem im Verdacht, nicht genug gegen Betrüger auf der Plattform getan zu haben, wie aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervorgeht.
Prüfung möglicher Schutzlücken
Im Mittelpunkt steht der Umgang des Unternehmens mit betrügerischen Angeboten und den daraus entstehenden Risiken für Reisende. Die Kommission untersucht damit, ob Booking.com seinen Pflichten zum Schutz von Verbrauchern ausreichend nachkommt.
Für Kunden können betrügerische Inserate erhebliche Folgen haben, etwa wenn eine gebuchte Unterkunft nicht verfügbar ist oder eine Zahlung verloren geht. Die EU-Prüfung soll klären, ob die bestehenden Maßnahmen der Plattform gegen solche Fälle genügen.
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Mögliche Konsequenzen
Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Sollte die Kommission Verstöße feststellen, könnten Änderungen bei der Kontrolle von Inseraten, bei Warnungen für Nutzer oder bei Beschwerdeverfahren verlangt werden.
Für Reisende bleibt entscheidend, Angebote sorgfältig zu prüfen, Zahlungen und Kommunikation zu dokumentieren und bei Problemen schnell den Kundenservice der Plattform zu kontaktieren. Die EU-Kommission bewertet zunächst die Vorgänge und die Schutzmechanismen des Unternehmens.
Die Untersuchung fällt in eine Phase, in der die Europäische Kommission digitale Reiseplattformen stärker an ihren Pflichten gegenüber Verbrauchern misst. Für Nutzer geht es bei Buchungen nicht nur um Preise und Verfügbarkeit, sondern auch um die Frage, ob angebotene Unterkünfte tatsächlich existieren und ob Hinweise auf betrügerische Aktivitäten ausreichend bearbeitet werden.
Booking.com vermittelt weltweit Unterkünfte und tritt dabei vielfach als Plattform zwischen Reisenden und Anbietern auf. Genau diese Vermittlerrolle kann bei Problemen die Zuständigkeit kompliziert machen: Betroffene müssen zunächst klären, ob der Anbieter, die Plattform oder beide für einen Schaden verantwortlich sind. Ein Verfahren der Kommission kann deshalb über den konkreten Verdacht hinaus Bedeutung für die Abläufe großer Online-Marktplätze bekommen.
Folgen für Plattformen und Reisende
Im Mittelpunkt stehen voraussichtlich die Transparenz der Angebote, der Umgang mit Meldungen über Betrug und die Information von Kunden über ihre Rechte. Sollten Verstöße festgestellt werden, könnten verbindliche Änderungen bei Prüfungen, Warnhinweisen oder Beschwerdeverfahren folgen. Bis zu einer abschließenden Bewertung handelt es sich um ein laufendes Ermittlungsverfahren, nicht um eine festgestellte Rechtsverletzung.

