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Delhi High Court fordert OpenAI auf: Stellungnahme zu Urheberrechtsvorwürfen

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 17:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Im Urheberrechtsverfahren von ANI verlangt das Gericht eine Antwort von OpenAI, lehnt eine sofortige Sperre des Scrapings jedoch ab.

Delhi High Court fordert Stellungnahme von OpenAI im ANI-Streit
Ein leerer, modern gestalteter Gerichtssaal mit poliertem Holzmobiliar und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Der Delhi High Court hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens der indischen Nachrichtenagentur ANI eine förmliche Mitteilung an das US-amerikanische KI-Unternehmen OpenAI erlassen.

Das Gericht fordert den Betreiber von ChatGPT zu einer Stellungnahme bezüglich der Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen auf. Die Entscheidung markiert eine neue Phase in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Medienhäusern und Entwicklern großer Sprachmodelle (LLM).

Eine Division Bench des Gerichtshofs, besetzt mit den Richtern Justice Avneesh Jhingan und Justice Manmeet Pritam Singh Arora, befasst sich aktuell mit der Berufung von ANI. Diese richtet sich gegen einen vorangegangenen Beschluss eines Einzelrichters vom 24. Juli 2026. Trotz der nun erlassenen Notice lehnte das Gericht eine sofortige einstweilige Verfügung gegen das automatisierte Auslesen von Inhalten (Scraping) durch OpenAI ab. Eine solche Ex-parte-Anordnung ohne vorherige Anhörung des betroffenen Unternehmens wurde nicht gewährt.

Vorwurf der Kommerzialisierung geschützter Inhalte

In dem Verfahren, in dem die Nachrichtenagentur durch den Rechtsbeistand Adv. Siddhant Kumar vertreten wird, trägt ANI vor, dass OpenAI deren journalistische Inhalte unbefugt gescrapt, gespeichert und kommerzialisiert habe.

Die Klägerin argumentiert, dass das Training von KI-Modellen weder unter die Ausnahme des privaten oder persönlichen Gebrauchs noch unter reine Forschungszwecke falle. Stattdessen benötige OpenAI eine entsprechende Lizenz für die Nutzung des Materials.

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ANI stützt seine Argumentation unter anderem auf Section 52 des indischen Copyright Act von 1957. Dieser sehe eine abschließende Liste von Tatbeständen für ein zulässiges „fair dealing“ vor, enthalte jedoch nicht das breiter gefasste US-amerikanische Rechtskonzept des „fair use“.

Als Beleg für die Existenz eines kommerziellen Marktes für solche Lizenzen verwies die Nachrichtenagentur auf bestehende Vereinbarungen zwischen OpenAI und internationalen Medienhäusern wie der Financial Times.

Zudem erklärte die Klägerin, dass OpenAI ab dem 11. September 2024 bis zum ursprünglichen Beschluss des Einzelrichters im Juli 2026 freiwillig zugesagt habe, kein Scraping der ANI-Website durchzuführen.

Verteidigung und bisheriger Prozessverlauf

OpenAI argumentiert hingegen, dass der Prozess des Modelltrainings auf Servern in den USA stattfinde. Zudem betonte das Unternehmen, dass ANI-Inhalte lediglich einen minimalen Bruchteil der gesamten Trainingsdaten ausmachen würden. Für Webseitenbetreiber bestehe zudem technisch die Möglichkeit eines Opt-outs über eine Blockliste, um das Scraping zu verhindern.

Der Streit begann bereits im November 2024, als ANI als erstes indisches Medienunternehmen eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI einreichte. Im darauffolgenden Verlauf bestellte der Delhi High Court zwei unabhängige Gutachter (Amici Curiae).

Ein Einzelrichter, Justice Amit Bansal, hatte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung am 24. Juli 2026 zunächst abgewiesen. Er vertrat die Auffassung, dass die Speicherung von Material für das Training prima facie keine Urheberrechtsverletzung darstelle und ein Verbot OpenAI einen irreparablen Schaden zufügen sowie das öffentliche Interesse verletzen könnte. Zudem fehle es an einer wesentlichen Ähnlichkeit zwischen den Antworten von ChatGPT und den Originalinhalten von ANI.

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Globale Implikationen und nächste Schritte

Das Verfahren stößt auch bei Branchenverbänden auf großes Interesse. Das Broadband India Forum hat einen Antrag auf Intervention gestellt, über den beim nächsten Gerichtstermin entschieden werden soll. Ein Rechtsvertreter des Forums bezeichnete den Fall bereits als ein Verfahren mit globalen Auswirkungen für die Technologiebranche.

Der Delhi High Court hat die nächste Anhörung in dieser Angelegenheit terminiert. Während ein Großteil der Berichte den 5. Dezember als nächsten Verhandlungstag nennt, verweisen einzelne Informationen auch auf den 8. Dezember. In diesem Termin wird erwartet, dass OpenAI seine Position zu den Vorwürfen detailliert darlegt.

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