Delfintherapie: Finanzgericht verlangt Gutachten vor Behandlungsbeginn
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 16:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die steuerliche Behandlung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen unterliegt strengen Anforderungen an die medizinische Notwendigkeit und die wissenschaftliche Anerkennung der jeweiligen Methode. Aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte in Baden-Württemberg und Nürnberg verdeutlichen den Spielraum und die Grenzen für Steuerpflichtige, die hohe Aufwendungen für spezialisierte Therapieverfahren geltend machen möchten.
Anerkennung der Tiefen Hirnstimulation als außergewöhnliche Belastung
Das Finanzgericht Baden-Württemberg befasste sich mit der steuerlichen Einordnung der Tiefen Hirnstimulation bei schweren, anderweitig erfolglos behandelten Depressionen. In seinem Urteil gab das Gericht einem Kläger recht und entschied, dass die Kosten für diesen Eingriff als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind.
Für die gerichtliche Entscheidung war maßgeblich, dass das angewandte Verfahren im betreffenden Streitjahr 2022 bereits wissenschaftlich anerkannt und im konkreten Fall medizinisch indiziert war.
Ein wesentlicher Aspekt der Entscheidung liegt in der Unabhängigkeit von anderen Kostenträgern: Laut den Richtern ist es für die steuerliche Absetzbarkeit nicht erforderlich, dass eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vorliegt oder die Behandlung in einer speziellen Kassenklinik durchgeführt wird.
Sofern die medizinische Indikation und die wissenschaftliche Fundierung nachgewiesen sind, können Steuerpflichtige die Aufwendungen auch dann geltend machen, wenn sie die Behandlung privat finanziert haben.
Strenge Nachweispflichten bei wissenschaftlich nicht anerkannten Heilmethoden
Im Gegensatz dazu steht eine Entscheidung des Finanzgerichts Nürnberg, das die steuerliche Berücksichtigung von Kosten für eine Delfintherapie ablehnte. In dem zugrunde liegenden Fall ging es um Aufwendungen im Steuerjahr 2021 in Höhe von 11.844,36 Euro für die Therapie einer Tochter auf Curaçao.
Wer die Kosten für eine Spezialtherapie beim Finanzamt geltend machen will, muss den Nachweis vor Behandlungsbeginn in der Hand haben — sonst bleibt der Abzug trotz Behinderung und hoher Ausgaben versperrt. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welches Gutachten Sie wann einholen und wie Sie den Antrag richtig stellen. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Die Behandlung fand im Zeitraum vom 19. bis zum 30.07.2021 statt. Trotz einer schweren Behinderung (GdB 80 sowie Merkzeichen G, B und H) wurde der Abzug als außergewöhnliche Belastung verweigert.
Das Gericht begründete dies mit den formalen Anforderungen bei wissenschaftlich nicht anerkannten Therapieverfahren. Um die medizinische Zwangsläufigkeit in solchen Fällen nachzuweisen, muss zwingend vor Beginn der Behandlung ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorgelegt werden.
Das Finanzgericht Nürnberg stellte klar, dass alternative Nachweise nicht ausreichen. Weder ein privatärztliches Attest noch die Tatsache, dass gleichartige Therapiekosten im Steuerjahr 2019 bereits einmal anerkannt worden waren, konnten den fehlenden formalen Nachweis ersetzen. Auch Erschwernisse, die durch die damalige Pandemiesituation entstanden waren, wurden nicht als Rechtfertigung für den Verzicht auf das geforderte Gutachten akzeptiert.
Differenzierung nach dem Stand der medizinischen Forschung
Die Gegenüberstellung der beiden Entscheidungen zeigt, dass die wissenschaftliche Anerkennung einer Methode die zentrale Weichenstellung im Steuerrecht darstellt. Ist ein Verfahren wie die Tiefe Hirnstimulation fachlich etabliert, genügen der Nachweis der medizinischen Indikation und die Durchführung im entsprechenden Steuerjahr.
Nicht jede Therapie zählt steuerlich gleich: Bei Verfahren ohne wissenschaftliche Anerkennung verlangt das Finanzgericht zwingend ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes — privatärztliches Attest und frühere Anerkennung genügen nicht. Unser Leitfaden ordnet ein, welche Verfahren anerkannt sind und wie Sie den formalen Nachweis rechtzeitig sichern. Leitfaden Therapiekosten jetzt sichern
Bei Methoden, denen diese allgemeine Anerkennung fehlt, bleibt die Hürde für die steuerliche Berücksichtigung hoch. Hier dient das amtsärztliche Gutachten als notwendiges Instrument, um die medizinische Notwendigkeit objektiv gegenüber der Finanzverwaltung zu belegen. Fehlt diese Dokumentation zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginns, bleibt ein Abzug der Kosten selbst bei nachgewiesenen Vorerkrankungen oder Behinderungen regelmäßig ausgeschlossen.
