Deepfake-Labels, EU-Regeln

Deepfake-Labels: EU-Regeln drohen Firmen mit bis zu 15 Millionen Euro Bußgeld

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 12:22 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit August 2026 gelten EU-Transparenzregeln für KI-Inhalte; Verstöße können mit bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden.
Dunkle, inaktive Monitore und professionelle Audiotechnik in einem modernen Fernseh-Regieraum. Illustration mit AI erstellt.

Seit dem 2. August 2026 müssen Produktionsfirmen, Rechteinhaber und andere Verwender von KI-generierten Inhalten sogenannte Deepfakes verbindlich kennzeichnen.

Die entsprechende Vorschrift der Europäischen Kommission gilt weltweit für alle Unternehmen, sofern deren Medieninhalte innerhalb der Europäischen Union verbreitet werden. Ziel der Regulierung ist es, synthetisch erstellte oder manipulierte audiovisuelle Inhalte für das Publikum unmittelbar erkennbar zu machen.

Klare Kennzeichnung und Ausnahmen für fiktionale Formate

Als Deepfake definiert die EU-Kommission jeglichen KI-Inhalt, der existierenden Personen oder Orten ähnelt und dabei fälschlich authentisch erscheint. Dies betrifft beispielsweise virtuelle Moderatoren, fotorealistisch erzeugte Stadtkurse bei Übertragungen oder Comedy-Formate, in denen reale Politiker in fiktiven Umgebungen dargestellt werden.

Die Kennzeichnung muss klar, unterscheidbar und barrierefrei erfolgen und spätestens bei der ersten Konfrontation der Nutzer mit dem Inhalt sichtbar sein. Vorgesehen ist ein Label oder Icon am oberen rechten Bildrand, das regelmäßig sowie unmittelbar nach Werbeunterbrechungen eingeblendet werden muss.

Für Kunst, Satire und Fiktion gilt ein erleichtertes Regime, bei dem Hinweise im Abspann oder in den Credits genügen. Dagegen greift im Sportbereich, der nur selten als fiktiv eingestuft wird, die reguläre Kennzeichnungspflicht. Vollständig von der Pflicht befreit sind offensichtlich fiktive Darstellungen wie Fantasy-Welten und Cartoons sowie grafische Analyseelemente wie das sogenannte Ghosting.

Transparenzvorschriften und Haftungsverteilung

Die Pflichten basieren auf Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (RIA). Die Bestimmung verlangt, dass synthetische Inhalte identifizierbar sind, und umfasst vier konkrete Vorgaben: eine Informationspflicht bei direkter Interaktion, die maschinenlesbare Markierung synthetischer Ausgaben, Hinweise beim Einsatz von Emotionserkennung sowie die Kennzeichnung von Veröffentlichungen zu Themen von öffentlichem Interesse. Ein fester Schwellenwert für den prozentualen KI-Beitrag an einer Produktion ist in den Regeln nicht festgelegt.

Haftbar für die Einhaltung sind die Verwender der Technologie, die sogenannten Deployer. Passive Verbreiter wie klassische Rundfunkanstalten haften hingegen nicht unmittelbar; ihre Aufgabe besteht darin, die bereitgestellten Labels aufrechtzuerhalten und nicht zu entfernen.

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Während der Digital Omnibus (Verordnung EU 2026/1744) nach seinem Inkrafttreten am 27. Juli 2026 die Pflichten für Hochrisikosysteme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte integrierte Systeme auf den 2. August 2028 verschob, blieben die Transparenzvorgaben bestehen. Für bereits zuvor vermarktete Systeme gewährt die Kommission bei der rein technischen Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Strafen bei Verstößen und technische Spezifikationen

Bei Missachtung der Transparenzregeln drohen empfindliche Konsequenzen. Nach Artikel 99 der KI-Verordnung können bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.

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Für verbotene Praktiken sind Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent vorgesehen, während Falschangaben mit bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent geahndet werden können. Für kleine und mittlere Unternehmen greift jeweils der niedrigere der beiden Grenzwerte.

Parallel zu den gesetzlichen Anforderungen hat das europäische Standardisierungsinstitut ETSI die technische Spezifikation ETSI TS 104 275 vorgelegt. Diese soll Risiken generativer KI über den gesamten Lebenszyklus hinweg mindern.

Der Standard umfasst unter anderem präventive Prüfungen vor Veröffentlichungen, Inhaltsfilter, maschinenlesbare Markierungen sowie definierte Testszenarien. Der ETSI-Berichterstatter Alex Cadzow betonte in diesem Zusammenhang, dass Deepfakes zunehmend omnipräsent seien und Organisationen bereits in der Designphase fundierte Unterstützung benötigten.

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