Datenbörse-Prozess: Mann verdiente Millionen mit gestohlenen Log-Ins
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 01:23 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Anklage wirft ihm vor, vier Jahre lang einen illegalen Marktplatz für gestohlene Online-Zugangsdaten betrieben zu haben.
Millionen-Geschäft mit Log-In-Daten
Zwischen 2020 und 2024 soll der Angeklagte eine Plattform im Internet und im Darknet unterhalten haben. Dort wurden sensible Zugangsdaten für Finanzdienstleister und Verkaufsportale gehandelt – darunter PayPal, Online-Banking-Konten und Kleinanzeigen-Plattformen.
Das Geschäftsmodell: Für jeden über die Seite abgewickelten Verkauf kassierte der Betreiber eine Provision von zehn Prozent. Die Preise variierten stark: Während Log-In-Daten für Online-Banking-Accounts für bis zu 700 Euro angeboten wurden, waren Zugänge für Kleinanzeigen-Portale bereits ab 80 Cent zu haben.
Die Ermittler führte die Spur ins Ruhrgebiet – insbesondere nach Gladbeck und Essen.
Festnahme nach Thailand-Rückkehr
Am 24. Dezember 2024 schlugen die Beamten zu. Sie nahmen den Verdächtigen am Flughafen Frankfurt am Main fest, als dieser aus Thailand einreiste.
Neben dem gewerbsmäßigen Handel mit gestohlenen Daten muss sich der 30-Jährige auch wegen Sozialbetrugs verantworten. Er soll über einen längeren Zeitraum staatliche Leistungen bezogen haben, ohne seine illegalen Einkünfte anzugeben.
Der Prozess in Essen zeigt: Gestohlene Log-Ins werden für bis zu 700 Euro gehandelt. Ihr Konto könnte das nächste sein. Mit der richtigen Checkliste und Zwei-Faktor-Authentifizierung schützen Sie sich effektiv. Jetzt kostenlosen Schutz-Leitfaden anfordern
Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.
Wie die Daten auf den Schwarzmarkt gelangen
Der Fall beleuchtet die Strukturen hinter dem boomenden Handel mit Nutzerdaten. Kriminelle greifen die Informationen häufig durch Schadsoftware auf Endgeräten oder betrügerische Anwendungen ab.
Sicherheitsforscher beobachten aktuell Kampagnen mit Schadprogrammen wie „PamStealer“ oder „EtherRAT“, die gezielt Passwörter und Browserdaten stehlen. Auch manipulierte Apps auf Smart-TVs oder Streaming-Boxen werden genutzt, um Geräte für Botnetze zu kapern.
Solche Angriffe bereiten häufig den Diebstahl von Nutzerdaten vor – die dann auf Plattformen wie der im Prozess verhandelten landen.
Schutz bleibt Verbrauchersache
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Juristisch ist der Schutz vor solchen Angriffen komplex. Das Sozialgericht Nürnberg entschied erst im Juni 2026, dass Unternehmen nicht pauschal für Hackerangriffe haften – sofern sie ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben und der Angriff über zuvor unbekannte Sicherheitslücken erfolgte.
Für Verbraucher bleibt die Absicherung ihrer Konten daher essenziell. Starke Passwörter und Zusatzfunktionen wie Zwei-Faktor-Authentifizierung sind der beste Schutz gegen den Handel mit eigenen Daten.
