Datenaustausch, Deutschland

Datenaustausch: Deutschland meldet Auslandskonten an 118 Staaten ab September

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab 30. September 2026 übermittelt Deutschland Kontodaten ausländischer Anlagen an 118 Staaten; auch Kryptoanbieter melden Transaktionen.

Deutschland tauscht Finanzdaten aus: Das ändert sich für Sparer
Moderne Glasfassade eines Bürogebäudes bei klarem Himmel als Symbol für Transparenz und staatliche Finanzkontrolle. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit zur Steuergerechtigkeit erfolgt zum 30. September 2026 ein umfassender automatischer Austausch von Finanzkontendaten zwischen Deutschland und insgesamt 118 Partnerstaaten.

Diese Maßnahme betrifft Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Deutschland, die über Konten, Depots oder Versicherungsverträge im Ausland verfügen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) in Verbindung mit dem Common Reporting Standard (CRS).

Umfang und beteiligte Staaten des Datenaustauschs

Der Datenaustausch für den Meldezeitraum 2025 wird über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgewickelt. Bis zum 31. Juli 2026 mussten die meldepflichtigen Finanzinstitute die relevanten Informationen an die Behörde übermitteln.

Zu den über 100 teilnehmenden Staaten gehören unter anderem die Schweiz, Liechtenstein und die Vereinigten Arabischen Emirate. Ein wesentlicher Bestandteil der Übermittlung sind personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die steuerliche Identifikationsnummer.

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Zusätzlich werden finanzielle Kennzahlen gemeldet. Dazu zählen die Kontonummer, der Kontostand zum Jahresende sowie Erträge aus Zinsen und Dividenden. Bei Wertpapierdepots umfasst die Meldung zudem die Bruttoerlöse. Ein Sonderfall besteht im Verhältnis zu den USA: Da diese nicht auf der CRS-Liste stehen, erfolgt der Informationsaustausch hier separat auf Basis des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA).

Erweiterte Meldepflichten für Krypto-Dienstleister

Parallel zum klassischen Bankensektor werden die Transparenzregeln für digitale Vermögenswerte verschärft. Seit dem Jahr 2026 sind Kryptoanbieter in Deutschland, darunter Unternehmen wie Bison, Bitpanda, Kraken und Binance, verpflichtet, Nutzer- und Transaktionsdaten gemäß der EU-Richtlinie DAC8 an die Finanzbehörden zu melden.

Experten weisen darauf hin, dass durch diese lückenlose Erfassung das Risiko unentdeckter Steuerhinterziehung im Bereich digitaler Währungen deutlich steige.

Ein weiterer internationaler Standard, das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), wird ab September 2027 den Austausch mit insgesamt 76 Staaten regeln. Dies soll sicherstellen, dass auch grenzüberschreitende Transaktionen mit Krypto-Werten steuerlich erfasst werden können.

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Rechtliche Einordnung für Rentner und Sparer

Für inländische Steuerzahler bleiben die bestehenden Freibeträge trotz der erhöhten Transparenz unverändert. Der Sparer-Pauschbetrag liegt weiterhin bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete, was auch für Erträge aus dem Ausland gilt. Dabei ist zu beachten, dass der reine Kontostand kein steuerpflichtiges Einkommen darstellt, sondern lediglich die daraus resultierenden Gewinne relevant sind.

Im Bereich der Altersvorsorge ergaben sich durch aktuelle Rechtsprechungen und Prognosen neue Rahmenbedingungen. Das Bundessozialgericht entschied am 8. September 2026 (Az. B 4 AS 2/26 R), dass die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eines nicht leistungsberechtigten Partners das Grundsicherungsgeld des anderen Partners mindern kann. Dies gilt jedoch nur insoweit, als das Einkommen den fiktiven Eigenbedarf des Rentners übersteigt.

Hinsichtlich der Rentenentwicklung prognostizierte die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Frühjahrsfinanzschätzung 2026 eine Erhöhung der Bezüge um 4,4 Prozent zum 1. Juli 2027. Dies würde nach der bereits erfolgten Steigerung von 4,24 Prozent im Juli 2026 eine weitere Anpassung für rund 21 Millionen Rentner beobachten. Der neue Rentenwert wird auf etwa 44,39 Euro geschätzt. Eine endgültige Festlegung dieser Werte wird im Frühjahr 2027 erwartet.

Zudem bestehen für Rentner mit geringem Einkommen Entlastungsmöglichkeiten beim Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat. Eine Befreiung ist insbesondere für Bezieher von Grundsicherung im Alter möglich oder über einen Härtefallantrag, sofern das Einkommen die Grenze zum Sozialleistungsbedarf nur geringfügig überschreitet.

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