Cybersicherheit: Regierung stoppt BSI-Zentralstelle und enttäuscht Grüne
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 23:13 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat überraschend den Plan aufgegeben, das Grundgesetz zu ändern, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Zentralstelle zu stärken. Mit dieser Entscheidung rückt die Regierung von einem zentralen Vorhaben ab, das eine Neugestaltung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in der Cybersicherheit vorsah.
Das Bundesinnenministerium (BMI) verwies zur Begründung auf den bestehenden rechtlichen Rahmen, der nach aktueller Einschätzung eine ausreichende Arbeitsgrundlage darstellt. Das Ministerium führte an, dass die derzeitigen 14 Kooperationsvereinbarungen mit den Bundesländern sowie die laufende Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie eine solide Basis böten.
Das Ministerium bewertete die bisherige Zusammenarbeit mit den Ländern als gut, räumte jedoch ein, dass eine weitere Stärkung der Behörde sowie eine Erweiterung der Befugnisse zur Cyberabwehr geplant seien. Diese Maßnahmen sollen nun jedoch ohne die ursprünglich angestrebte Verfassungsänderung umgesetzt werden.
Die Entscheidung stieß unmittelbar auf scharfe Kritik. Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen, bezeichnete den Kurswechsel als verheerend für die IT-Sicherheit in Deutschland. Er kritisierte insbesondere, dass das BSI die Bundesländer bei schwerwiegenden Cyberangriffen weiterhin nur nach einem langwierigen Prozess unterstützen dürfe.
Die derzeitige Regelung sehe vor, dass Hilfeleistungen erst nach einem förmlichen Amtshilfeantrag möglich seien. Dieses Verfahren bemängelte von Notz als deutlich zu zeitaufwendig, um auf die Dynamik moderner Bedrohungslagen angemessen reagieren zu können.
Während politische Entscheidungen zur IT-Sicherheitsarchitektur oft Zeit beanspruchen, müssen Unternehmen bereits heute auf dynamische Bedrohungslagen reagieren. Dieses kostenlose E-Book unterstützt Sie dabei, Sicherheitslücken proaktiv zu schließen und neue gesetzliche Anforderungen wie die NIS2-Richtlinie souverän zu erfüllen. IT-Sicherheit stärken und Unternehmen schützen
Hintergrund der Entscheidung ist eine Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentische Anfrage, in der offiziell bestätigt wurde, dass die verfassungsrechtliche Grundlage für das BSI unverändert bleiben soll. Damit bleibt ein Ziel unerfüllt, das bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD formuliert worden war.
Darin war der Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle ausdrücklich vorgesehen, um die nationalen Kapazitäten im Bereich der Cyberabwehr zu bündeln und effizienter zu gestalten.
Die Absage an die Grundgesetzänderung bedeutet, dass die Struktur der deutschen IT-Sicherheitsarchitektur vorerst in ihrer dezentralen Form bestehen bleibt. Während das Innenministerium auf die Wirksamkeit bestehender Kooperationen und neuer gesetzlicher Anpassungen unterhalb der Verfassungsebene setzt, warnen Experten vor strukturellen Defiziten.
Wer sich mit der Absicherung von Organisationsstrukturen befasst, steht oft vor der Herausforderung, trotz bürokratischer Hürden schnell handlungsfähig zu bleiben. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie Ihr Unternehmen gegen aktuelle Cyberrisiken wappnen und rechtliche Pflichten ohne hohe Investitionen umsetzen. Gratis-Report zu Cyber Security Awareness herunterladen
Die Diskussion um die Handlungsfähigkeit des BSI im Krisenfall dürfte angesichts der Kritik an den bürokratischen Hürden der Amtshilfe weiterhin ein zentrales Thema der Sicherheitspolitik bleiben.
