Crafting Apps: 13 quelloffene Programme als Alternative zu Adobe
Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 18:13 Uhr | Redaktion boerse-global.deDas Entwicklerteam von ArtCraft arbeitet an einer quelloffenen Software-Kollektion namens Crafting Apps, die als direkte Alternative zu proprietären Programmen konzipiert ist. Die geplante Reihe umfasst 13 Anwendungen für macOS, Windows und Linux, deren Benutzeroberflächen und Tastenkombinationen eng an die Standards von Adobe angelehnt sind. Zudem soll das Paket Unterstützung für KI-Agenten und das Model Context Protocol (MCP) bieten.
Entwicklungsstand und Funktionsumfang der Werkzeuge
Derzeit befinden sich lediglich drei der Programme in einer frühen Alpha-Phase: das Bildbearbeitungsprogramm PhotoCraft, das Dokumentenwerkzeug PdfCraft sowie die Vektor- und Schnittstellenanwendung FigCraft. Die weiteren zehn Komponenten befinden sich noch in der Entwicklung.
Das Gesamtspektrum soll neben Vektor- und Videoschnittlösungen wie VectorCraft, FilmCraft, LightCraft, EffectCraft und DesignCraft auch Büro- und Spezialanwendungen umfassen, darunter WordCraft, GridCraft, DeckCraft, SoundCraft, PrintCraft und CADCraft.
Das Flaggschiff PhotoCraft, das auf GitHub bereits rund 67.500 Sterne verzeichnet, orientiert sich mit Werkzeugleisten, Bedienfeldern und Maskierungsfunktionen an Photoshop. In der Version 0.10.0 liest und schreibt die Software PSD- sowie PSB-Dateien samt Ebenenstruktur. Aktuell bietet PhotoCraft 56 von 68 Photoshop-Werkzeugen.
Die Entwickler räumen jedoch ein, dass das Programm langsamer arbeite, keine externen Photoshop-Plugins unterstütze und manche von Photoshop gespeicherte Dateien noch unzuverlässig verarbeite. Auch bei der Typografie und generativen Funktionen bestehe noch Rückstand zur professionellen Konkurrenz.
Ähnlich stellt sich die Lage bei FilmCraft dar: Das Videoschnittprogramm deckt laut Entwicklungsangaben 87 Prozent der Premiere-Funktionen ab, erreicht intern jedoch erst einen Reifegrad von 50 bis 60 Prozent.
Formate wie VST3, Audio Unit oder OpenFX werden nicht unterstützt, während Berechnungen für Masken, Farbkorrekturen und Videoexporte bislang rein über den Hauptprozessor laufen. Bei den Büroprogrammen öffnen und speichern WordCraft in der Version 0.8.0, GridCraft sowie DeckCraft gängige Microsoft-Formate wie DOCX, XLSX und PowerPoint-Dateien.
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Technische Basis und Finanzierung
Die Anwendungen werden in der Programmiersprache Rust entwickelt, wobei das Team unter Leitung von Brandon Thomas auf Unterstützung durch das Sprachmodell Claude Opus 5.5 zurückgriff.
Thomas, der auf 15 Jahre Erfahrung im Softwarebereich und in hochverfügbaren Systemen verweist, betont, dass es sich um eine strukturierte Neuentwicklung handele. Als mittelfristiges Ziel strebt das vierköpfige Team an, innerhalb einiger Monate 99 Prozent des Adobe-Funktionsumfangs abzudecken.
Die Programme selbst werden kostenfrei und ohne Abonnementmodell bereitgestellt; direkte Einnahmen erzielt ArtCraft über Guthabenpakete für KI-gestützte Bild- und Videogenerierungen.
Das Vorgehen zielt auf einen Markt, in dem Adobe für sein Gesamtpaket je nach Region und Zahlungsmodell monatlich rund 78 Euro in Europa, 78.100 Won (59 US-Dollar) in Südkorea oder regulär 779,99 US-Dollar jährlich in den USA verlangt. Eine offizielle Stellungnahme von Adobe zu dem Projekt liegt bislang nicht vor.
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Juristische Einordnung des Nachbaus
Die Entwicklung erfolgt nach dem sogenannten Clean-Room-Prinzip auf Basis öffentlich zugänglicher Dateiformatspezifikationen, um die Verwendung geschützten Adobe-Quellcodes auszuschließen.
Juristen weisen darauf hin, dass das Urheberrecht nicht die grundlegende Idee eines Programms schützt, sondern dessen konkrete Umsetzung. Das Nachprogrammieren identischer Funktionen mit eigenem Code gilt rechtlich als zulässig, sofern keine Patente verletzt werden, was bei gewöhnlicher Grafiksoftware selten der Fall sei.
Auch ein eingetragener Designschutz greife bei Adobe abseits von Schrifttypen in der Regel nicht. Rechtsexperten betonen zugleich, dass ein Clean-Room-Verfahren bei Beanstandungen lückenlos dokumentiert sein müsse; identische Softwarefehler könnten sonst ein Indiz für eine unerlaubte Code-Übernahme sein.
Zudem sei denkbar, dass es unabhängig von den Erfolgsaussichten zu juristischen Auseinandersetzungen über Gestaltungs- und Markenrechte kommen könnte.
