Corona-Impfung: Kassenanspruch ab sofort nur noch für über 75-Jährige
Veröffentlicht am: 03.09.2026 um 19:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Empfehlung der STIKO als Ausgangspunkt
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im Sommer eine Neubewertung der Corona-Impfempfehlung vorgenommen, die für gesetzlich Versicherte spürbare Konsequenzen hat: Die bislang indikationsunabhängige Empfehlung, wonach Kassenpatienten unabhängig von Vorerkrankungen Anspruch auf eine erstattete Corona-Impfung hatten, wird eingeschränkt.
Künftig soll die Impfung ohne besondere medizinische Indikation nur noch für Menschen ab 75 Jahren als Kassenleistung vorgesehen sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der solche Empfehlungen in verbindliches Kassenrecht überführt, hat sich mit der Umsetzung dieser Neuregelung befasst.
Dreieinhalb Jahre nach dem Ende der Pandemie
Bemerkenswert an der Entscheidung ist ihr zeitlicher Abstand zum eigentlichen Pandemiegeschehen: Sie fällt gut dreieinhalb Jahre nach dem offiziellen Ende der Corona-Pandemie. Das unterstreicht, wie sehr sich die Risikobewertung von Sars-CoV-2 seither verändert hat.
Während in den akuten Pandemiejahren eine breite, altersunabhängige Impfstrategie im Vordergrund stand, orientieren sich STIKO und G-BA nun an einem differenzierteren Risikoprofil, das schwere Verläufe vor allem bei hochbetagten Menschen und bei Personen mit relevanten Vorerkrankungen verortet. Für Menschen unter 75 Jahren ohne besondere Indikation entfällt damit der automatische Kassenanspruch auf eine jährliche Auffrischimpfung.
Neue Ausgangslage für Ärzte und Apotheken
Seit der neuen STIKO-Empfehlung entfällt für viele Patienten unter 75 der Kassenanspruch auf die Corona-Impfung. Für Praxen und Apotheken eröffnet das ein neues Geschäftsfeld: die Impfung als Selbstzahler-Leistung. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie ein IGeL-Angebot aufbauen, Patienten richtig beraten und Preise kalkulieren. Jetzt kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern
Für Hausärzte, Fachärzte und Apotheken bedeutet die Neuregelung eine veränderte Beratungssituation. Wer weiterhin geimpft werden möchte, obwohl kein Kassenanspruch mehr besteht, muss die Impfung künftig selbst finanzieren. Damit rückt die Beratung zur Selbstzahler-Leistung stärker in den Praxisalltag – ein Bereich, der bislang bei der Corona-Impfung kaum eine Rolle gespielt hat, da die Kassenerstattung breit angelegt war.
Chancen für das Privatgeschäft
Genau hier setzt der zweite zentrale Aspekt der Entscheidung an: Laut Ärzteschaft eröffnet die Neuregelung neue Chancen im Privatgeschäft. Praxen und Apotheken könnten die Impfung künftig als individuelle Gesundheitsleistung anbieten und damit ein zusätzliches Einnahmesegment erschließen, das durch die bisherige pauschale Kassenerstattung kaum existierte.
Für Patientinnen und Patienten unter 75 Jahren, die eine Auffrischung wünschen, dürfte sich damit ein Markt für Selbstzahler-Impfungen etablieren, ähnlich wie er bei anderen nicht kassenfinanzierten Reise- oder Vorsorgeimpfungen bereits besteht.
Bedeutung für ältere Patienten
Immer mehr Patienten unter 75 fragen nach der Corona-Auffrischung – und sind bereit, selbst zu zahlen. Doch ohne Kassenabrechnung braucht es klare Kommunikation und ein durchdachtes Angebot. Dieser Leitfaden liefert Ihnen Mustertexte für das Patientengespräch und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Selbstzahler-Impfangebot. IGeL-Impfangebot jetzt sichern
Für die Gruppe der über 75-Jährigen ändert sich hingegen wenig: Sie behalten den vollen Kassenanspruch auf die Corona-Impfung. Damit bleibt der Schutz genau für jene Altersgruppe erhalten, die nach übereinstimmender Einschätzung von STIKO und G-BA das höchste Risiko für schwere Krankheitsverläufe trägt.
Die Neuregelung verschiebt also den Fokus der solidarisch finanzierten Impfstrategie konsequent auf die vulnerabelste Bevölkerungsgruppe, während für jüngere und gesunde Versicherte die Eigenverantwortung – finanziell wie organisatorisch – zunimmt.
