Cola-Kasten: Gestoppter Steuerentwurf hätte mehr als 5 Euro Aufpreis bedeutet
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 21:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Debatte über wirksame Maßnahmen gegen ernährungsbedingte Krankheiten gewinnt in der Gesundheitspolitik zunehmend an Schärfe. Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung auf, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke zügig umzusetzen.
Der Präsident der Kammer, Dr. Klaus Reinhardt, verweist auf seit Jahren steigende Zahlen bei Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes. Von diesen Entwicklungen seien Kinder und Jugendliche besonders betroffen.
Nach den Vorstellungen der Bundesärztekammer soll sich die Abgabe am tatsächlichen Zuckergehalt orientieren. Ziel sei es, den Konsum zu senken und Hersteller zur Entwicklung zuckerärmerer Rezepturen zu bewegen.
Als internationales Vorbild nennt die Kammer Großbritannien, wo eine gestaffelte Softdrink-Abgabe bereits im Vorfeld ihres Inkrafttretens zu Anpassungen der Rezepturen führte. Für die Ärzteschaft stehe der gesundheitliche Nutzen im Mittelpunkt, nicht die Erzielung staatlicher Steuereinnahmen.
Der Streit um den Entwurf des Bundesfinanzministeriums
Auf Regierungsebene stößt das Vorhaben derzeit jedoch auf Widerstand. Das Bundeskanzleramt stoppte vorerst einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Zur Begründung hieß es, der Entwurf weiche von den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab, sei nicht mehrheitsfähig und es habe an einer frühzeitigen Koordinierung gefehlt.
Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine Steuerpflicht ab einem Gehalt von 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter vor. Geplant war eine dreistufige Staffelung je Liter:
- 26 Cent bei einem Gehalt von 5 bis 7 Gramm je 100 Milliliter,
- 32 Cent bei 7 bis 10 Gramm je 100 Milliliter,
- 38 Cent ab einem Gehalt von 10 Gramm je 100 Milliliter.
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Als Starttermin war der 1. Juli 2027 vorgesehen. Ausnahmen sollten unter anderem für Zero-Getränke, reine Frucht- und Gemüsesäfte, Schorlen ohne Zuckerzusatz, alkoholfreies Bier und Wein, Soja-, Nuss-, Samen- und Getreidegetränke sowie Getränke mit Milchfett gelten. Auch Diplomaten waren von der Regelung ausgenommen.
Das Ministerium bezifferte die erwarteten Einnahmen auf rund 1 Milliarde Euro jährlich, konkret auf 945 Millionen Euro im Jahr 2027, 1,155 Milliarden Euro 2028 und bis zu 1,18 Milliarden Euro bis 2031. Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2027 waren 650 Millionen Euro eingepreist.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte hingegen ein Modell mit zwei Stufen (26 Cent bei 5 bis 8 Gramm sowie 32 Cent über 8 Gramm), einem Höchstsatz von 32 Cent und jährlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro ab 2028 empfohlen.
Unterschiedliche Positionen in Politik, Kassen und Verbänden
Die Reaktionen auf den Stopp der Pläne spiegeln das geteilte Meinungsbild wider. Susanne Johna vom Marburger Bund, Christos Pantazis von der SPD, Johannes Wagner von den Grünen sowie Luise Molling von der Organisation Foodwatch fordern eine Umsetzung der Abgabe.
Oliver Huizinga von der AOK sowie Barbara Bitzer von der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten und der Deutschen Diabetes Gesellschaft begrüßen die Steuer grundsätzlich, äußerten jedoch Zweifel an der Höhe der veranschlagten Einnahmen.
Ablehnung kommt von der Union sowie mehreren Bundesländern; der hessische Ministerpräsident Boris Rhein sprach sich gegen eine Verteuerung aus. Der Unions-Agrarpolitiker Albert Stegemann erklärte, seine Fraktion stehe zwar prinzipiell hinter einer Zuckersteuer, lehne sie in der vorgelegten Form jedoch ab.
Reaktionen der Industrie und finanzielle Folgekosten
Widerstand formiert sich ebenfalls in der Getränkewirtschaft. Der Deutsche Brauer-Bund und die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke lehnen das Vorhaben ab.
Für einen 12-Liter-Kasten Cola hätten Konsumenten ab Juli 2027 mehr als 5 Euro extra zahlen müssen, zusammengesetzt aus 4,56 Euro Zuckersteuer und 86 Cent Mehrwertsteuer. Ein Produkt mit 10,6 Gramm Zucker je 100 Milliliter fiele unter den höchsten Steuersatz.
Lars Wagener, Chef von Eckes-Granini, verwies auf Handelsmargen von 40 bis 50 Prozent und errechnete für einen Liter Limonade einen Preisanstieg von 1,99 Euro auf 2,42 Euro. Der Gründer von Fritz-Kola, Mirco Wolf Wiegert, forderte einen Aufschub bis mindestens 2028, da Rezepturanpassungen zwischen 12 und 15 Monaten beanspruchten.
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Neben den Konsumentenpreisen stehen die Verwaltungskosten im Fokus. Der Zoll veranschlagt für den Vollzug 200 zusätzliche Stellen und Ausgaben von 89 Millionen Euro für die Jahre 2026 bis 2029. Laut Finanzministerium entstünden der Wirtschaft jährliche Bürokratiekosten von 2,3 Millionen Euro sowie ein einmaliger Aufwand von 930.000 Euro, während die Verwaltung mit 11,8 Millionen Euro Personal- und 4,6 Millionen Euro Sachaufwand rechnet.
Gesundheitsdaten und Handlungsbedarf
Hintergrund der Debatte ist das Konsumverhalten in Deutschland: Der Pro-Kopf-Konsum gezuckerter Getränke liegt zwischen 90 und 100 Litern jährlich, der Verbrauch von Erfrischungsgetränken insgesamt bei 125 Litern. Die damit assoziierten Brutto-Versorgungskosten für das Gesundheitssystem werden im Entwurf auf rund 3,5 Milliarden Euro beziffert.
Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt, freie Zucker auf unter 10 Prozent und idealerweise auf unter 5 Prozent der täglichen Energiezufuhr zu begrenzen, was etwa 25 bis 50 Gramm pro Tag entspricht. Deutschland liegt deutlich über diesen Orientierungswerten. Ob eine Sonderabgabe dieses Defizit verringern kann, bleibt Gegenstand kontroverser gesundheitspolitischer Aushandlungen.
