Cloud-DMA, Gatekeeper-Einstufung

Cloud-DMA: EU plant Gatekeeper-Einstufung für AWS und Microsoft Azure

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 08:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission will Cloud-Anbieter erstmals dem DMA unterstellen; praktische Vorgaben könnten frühestens 2028 greifen.

EU plant DMA-Gatekeeperstatus für AWS und Microsoft Azure
Ein minimalistisches, modernes Verwaltungsgebäude aus Glas und Stahl unter klarem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission plant, Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure im November 2026 als sogenannte Gatekeeper für Cloud-Dienste unter dem Digital Markets Act (DMA) einzustufen. Der genaue Termin ist noch nicht endgültig festgelegt.

Wie Bloomberg am 2. Oktober 2026 berichtete, soll die formelle Entscheidung der Kommission bis November 2026 fallen. Damit würde der Digital Markets Act erstmals auf den Bereich des Cloud-Computings angewandt.

Einstufung trotz verfehlter Schwellenwerte

Die vorgesehene Einstufung der beiden Plattformen soll trotz verfehlter DMA-Schwellen erfolgen. AWS und Microsoft Azure halten zusammen rund zwei Drittel des europäischen Enterprise-Cloud-Markts. Der Wettbewerber Google Cloud ist hingegen nicht Teil der laufenden Untersuchung beziehungsweise der Verfahren.

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Sollte die Europäische Kommission die Einstufung formal beschließen, hätten Amazon und Microsoft sechs Monate Zeit, um die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Zu den vorgesehenen Pflichten nach einer Einstufung gehören Regelungen zur Datenportabilität, zur Interoperabilität sowie zur Erleichterung eines Anbieterwechsels. Zudem stehen Pflichten zur Datenübertragbarkeit und ein Verbot der Selbstbevorzugung im Raum.

Umsetzungsfristen und Strafrahmen

Trotz der geplanten Entscheidung im Spätherbst und der sechsmonatigen Frist dürften cloud-spezifische Maßnahmen der EU-Kommission praktisch nicht vor 2028 greifen. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des DMA drohen den Unternehmen empfindliche Sanktionen: Die Strafen können bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, im Wiederholungsfall sogar bis zu 20 Prozent.

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Parallel dazu greifen weitere europäische Vorgaben für den Datenmarkt. Im Rahmen des EU Data Act sind Wechselgebühren, einschließlich solcher für den Datenexport, ab dem 12. Januar 2027 verboten.

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