Carlsen, Verlag

Carlsen Verlag verklagt OpenAI: KI kopiert „Das NEINhorn

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 21:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Carlsen Verlag zieht vor das Landgericht München I: OpenAI soll das Kinderbuch "Das NEINhorn" unrechtmäßig für KI-Training genutzt haben. Der Verlag fordert Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

Carlsen Verlag verklagt OpenAI: Urheberrechtsstreit um KI-generierte Kinderbuch-Kopien
Ein Stapel Kinderbücher und ein Laptop auf einem hölzernen Richtertisch in einem modernen Gerichtssaal. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im Konflikt um die Verwendung geschützter Inhalte für das Training Künstlicher Intelligenz hat der Carlsen Verlag eine Klage gegen das US-Unternehmen OpenAI eingereicht.

Vor dem Landgericht München I wirft der Hamburger Verlag dem Technologiekonzern vor, für die Erstellung von KI-generierten Inhalten das populäre Kinderbuch „Das NEINhorn“ missbräuchlich genutzt zu haben. Die Klage markiert eine neue Stufe der rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Verlagsbranche und KI-Entwicklern im deutschsprachigen Raum.

Detailgetreue Kopien und Markenrechtsverletzungen

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen laut dem Carlsen Verlag KI-generierte Kopien, die eine erhebliche Detailtiefe aufweisen. Die Vorwürfe beziehen sich nicht nur auf die Texte des Autors Marc-Uwe Kling, sondern umfassen auch die Illustrationen der Künstlerin Astrid Henn.

Demnach seien durch die Anwendung von OpenAI-Modellen Ergebnisse erzielt worden, die das Cover, spezifische Illustrationen und sogar das Verlagslogo sowie die ISBN des Originals nahezu identisch reproduzieren.

Der Verlag fordert vor dem Landgericht München I eine umfassende Unterlassung dieser Praktiken. Zudem verlangen die Kläger eine vollständige Offenlegung darüber, in welchem Umfang die Werke für das Training der Algorithmen genutzt wurden, sowie die Zahlung von Schadensersatz.

Urheber und Verlag kritisieren „Diebstahl“ kreativer Leistungen

Die Klage wird maßgeblich von den Schöpfern des Werks unterstützt. Autor Marc-Uwe Kling übte scharfe Kritik an der Geschäftspraxis von OpenAI. Er betonte, dass das Unternehmen weltweit Kunstwerke ohne die erforderliche Erlaubnis der Urheber verwende. Auch Illustratorin Astrid Henn bezog deutlich Stellung und bezeichnete die Nutzung ihrer grafischen Arbeiten für das Training von KI-Systemen als Diebstahl.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Nutzung von KI-Systemen befasst, muss die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen genau kennen. Dieser kostenlose Praxis-Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über alle Anforderungen, Pflichten und Fristen der EU-KI-Verordnung. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt

Seitens der Verlagsleitung hob Verlegerin Sandra Harzer-Kux die Bedeutung des Schutzes der Kreativität hervor. Es müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen von Autoren und Illustratoren nicht ungefragt als Datenbasis für kommerzielle KI-Produkte verwertet werden.

Der Fall gilt als richtungsweisend für die Frage, wie streng das europäische Urheberrecht gegenüber KI-Modellen durchgesetzt werden kann, wenn diese geschützte Marken- und Identitätsmerkmale wie Logos und Buchnummern reproduzieren.

Weltweite Zunahme juristischer Konflikte um KI-Manipulationen

Die Auseinandersetzung in München ist Teil einer globalen Tendenz, bei der Gerichte zunehmend mit den Auswirkungen von KI-Technologien konfrontiert werden. Während in Deutschland Urheberrechtsfragen im Fokus stehen, beschäftigen manipulative Eingriffe in KI-Systeme die Justiz in anderen Regionen.

Anzeige

Die rasanten Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz stellen Unternehmen vor neue rechtliche Herausforderungen und Compliance-Fragen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche KI-Systeme als Hochrisiko eingestuft werden und was Verantwortliche jetzt konkret tun müssen. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?

In den USA sanktionierte der Connecticut Superior Court in einem aktuellen Verfahren den Pro-Se-Kläger Matthew Elliott. Diesem wurde vorgeworfen, sogenannte Prompt-Injections in seinen Schriftsätzen verwendet zu haben. Elliott hatte weißen Text in einer minimalen Schriftgröße von 3 Punkt in seinen Dokumenten verborgen, um die KI-gestützten Systeme des Gerichts gezielt zu manipulieren.

Richter Walter Spader Jr. bezeichnete dieses Vorgehen als ernsthaften Missbrauch und entzog dem Kläger die Berechtigung zur elektronischen Einreichung von Dokumenten. Künftige Schriftsätze müssen von ihm in Papierform eingereicht werden.

Der Richter vergleich den Manipulationsversuch mit einer unzulässigen einseitigen Kommunikation mit dem Gericht. Er betonte dabei, dass ein Urteil niemals einer Maschine überlassen werden dürfe.

In seiner Begründung verwies das Gericht unter anderem auf einen ähnlichen Fall aus Brasilien vom Mai 2026, der dort zu Geldstrafen und Anwaltsverweisen geführt hatte. Elliott selbst rechtfertigte sein Handeln als Versuch eines Audits des gerichtlichen KI-Systems oder als Scherz, was das Gericht jedoch nicht als Entschuldigung gelten ließ.

Beide Fälle verdeutlichen die wachsende Notwendigkeit einer klaren rechtlichen Regulierung im Umgang mit generativer KI – sowohl zum Schutz geistigen Eigentums als auch zur Wahrung der Integrität juristischer Prozesse.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 69977928 |