Cannabis-Medikament, BfArM

Cannabis-Medikament: BfArM genehmigt Exilby gegen Rückenschmerzen

17.06.2026 - 02:47:34 | boerse-global.de

BfArM genehmigt erstes cannabisbasiertes Fertigarzneimittel. Neue Studien belegen Wirksamkeit bei Schmerzen, während Bundestag über Blüten-Erstattung debattiert.

Cannabis-Medikamente: Neue Studien und BfArM-Zulassung für Exilby
Cannabis-Medikament - Eine Hand hält ein Tropffläschchen mit CBD-Öl, ein Tropfen fällt in einen Löffel. Fokus auf Wellness und Schmerzlinderung. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig stehen regulatorische Entscheidungen in Deutschland bevor, die die Versorgungslage beeinflussen könnten.

Fibromyalgie: Hoffnung durch THC-CBD-Öl

Eine aktuelle Studie in Pain Research and Management liefert neue Daten zur Wirksamkeit von Cannabis bei Fibromyalgie. Die Untersuchung aus dem Jahr 2024 mit 24 Probanden zeigt: 70 Prozent der Teilnehmer erreichten eine Schmerzreduktion von mindestens 30 Prozent – in der Placebo-Gruppe waren es nur 20 bis 40 Prozent.

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Noch deutlicher: 40 Prozent der Patienten berichteten von einer Schmerzreduktion über 50 Prozent. Auch die Schlafqualität verbesserte sich messbar. Die tägliche Dosis lag bei durchschnittlich 8,1 mg THC und CBD. Schwerwiegende Nebenwirkungen traten nicht auf.

Erstes cannabisbasiertes Fertigarzneimittel für Rückenschmerzen

Am 9. Juni erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Zulassung für Exilby – das erste cannabisbasierte Fertigarzneimittel dieser Art in Europa. Entwickelt wurde es vom Hersteller Vertanical.

Die Zulassung basiert auf einem Phase-3-Programm mit über 1.200 Patienten. In einer Studie mit 820 Teilnehmern sank der Schmerzwert um 1,9 Punkte (Placebo: 1,4 Punkte). Ein Abhängigkeitspotenzial wurde nicht nachgewiesen, allerdings brachen 17 Prozent der Teilnehmer die Behandlung wegen Nebenwirkungen ab. Die Markteinführung in Deutschland und Österreich ist für September geplant.

Bundestag debattiert über Erstattung von Cannabisblüten

Während die Evidenz für Extrakte und Fertigarzneimittel wächst, steht die Erstattung von Cannabisblüten durch die gesetzliche Krankenversicherung auf der Kippe. Der Bundestag beriet am 12. Juni über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Der Entwurf sieht vor, Cannabisblüten künftig von der Erstattung auszuschließen. Extrakte, Fertigarzneimittel sowie Dronabinol und Nabilon sollen weiterhin übernommen werden. Das Gesundheitsministerium begründet den Schritt mit potenziellen Suchtrisiken.

Patienten- und Apothekerverbände widersprechen: Blüten kosten zwischen 40 und 90 Euro pro 1.000 mg THC – die günstigste Versorgungsform. Alternativen liegen bei 380 bis 400 Euro. Schätzungen zufolge ließen sich durch den Ausschluss bis 2030 rund 625 Millionen Euro einsparen.

Große Beobachtungsstudien untermauern Wirksamkeit

Eine im Juni in Clinical Therapeutics veröffentlichte US-Studie wertete Daten von über 6.000 Patienten aus dem medizinischen Cannabisprogramm in Minnesota aus. 55 Prozent der Teilnehmer gaben eine Verbesserung der Lebensfreude und eine Schmerzreduktion um mindestens 30 Prozent an. Knapp 20 Prozent profitierten klinisch signifikant über mindestens vier Monate.

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Eine Pilotstudie vom 15. Juni untersuchte den Einsatz von Dronabinol bei Knochenschmerzen durch metastasierten Brustkrebs. Bei einer Dosierung von zweimal täglich 10 mg über acht Wochen konnten 28,6 Prozent der Patienten ihren Opioidgebrauch um mindestens 20 Prozent senken.

Schweiz startet fünfjähriges Forschungsprojekt

Im Kanton St. Gallen beginnt im Herbst eine auf fünf Jahre angelegte Studie mit bis zu 5.000 Teilnehmern. Unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Zürich und der ETH Zürich werden neben medizinischen Aspekten auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer kontrollierten Cannabisabgabe untersucht.

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