Cannabis-Kassenleistung: 65.000 Patienten müssen Therapie selbst zahlen
Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 12:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Versorgung mit medizinischem Cannabis haben sich in Deutschland grundlegend gewandelt. Seit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) weitgehend ausgeschlossen. Gegen diesen Wegfall der Kostenerstattung formiert sich nun organisierter Widerstand durch Patientengruppen und Fachverbände.
Gesetzliche Neuregelung beendet Kostenübernahme
Die rechtliche Grundlage für die aktuelle Situation bildet das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches am 29. Juli 2026 verkündet wurde und bereits einen Tag später, am 30. Juli 2026, in wesentlichen Teilen in Kraft trat.
Zentrales Element für Schmerzpatienten ist dabei die Änderung des § 31 Abs. 6 SGB V. Demnach sind Cannabisblüten seither nur noch über Privatrezepte zugänglich. Die Kosten müssen von den Versicherten selbst getragen werden, eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Nach Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) hat diese Entwicklung weitreichende Folgen für die Versorgungssicherheit. Die Organisation geht davon aus, dass bundesweit rund 65.000 Cannabispatienten von der Streichung der Kostenerstattung unmittelbar betroffen sind. Viele Betroffene stünden damit vor der Herausforderung, ihre Therapie künftig vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren zu müssen.
Petition und rechtliche Prüfung der ACM
Um eine Rückkehr zur bisherigen Erstattungspraxis zu erwirken, hat die ACM eine bundesweite Unterschriftenaktion für eine Petition gestartet. Ziel ist es, den Wegfall der Kostenübernahme für Cannabisblüten rückgängig zu machen. Die Sammlungsphase für die notwendigen Unterstützerstimmen ist bis zum 30. Oktober 2026 befristet.
Seit dem 30. Juli 2026 sind Cannabisblüten aus dem GKV-Leistungskatalog ausgeschlossen — rund 65.000 Patienten müssen ihre Therapie nun selbst finanzieren. Wer nicht einfach zahlen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die konkreten Schritte: Widerspruch gegen die Ablehnung, Musterbrief für die Kostenübernahme, alle Fristen im Blick. Jetzt kostenlosen Patienten-Leitfaden anfordern
Parallel zum politischen Weg der Petition bereitet die Arbeitsgemeinschaft auch juristische Schritte vor. Gemeinsam mit einem Juristen prüft die ACM derzeit die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde. Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Frage, ob der plötzliche Ausschluss einer etablierten Therapieform aus der kassenärztlichen Versorgung mit den Grundrechten der betroffenen Patienten vereinbar ist.
Einbettung in die umfassende GKV-Reform
Der Ausschluss von Cannabisblüten ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Das Reformwerk sieht für die kommenden Jahre weitere deutliche Belastungen für Versicherte vor. Ab dem 1. Januar 2027 ist eine Erhöhung der Arznei-Zuzahlungen auf eine Spanne von 7,50 Euro bis 15 Euro vorgesehen, während diese zuvor bei 5 Euro bis 10 Euro lag.
Zudem wird ab Anfang 2027 die Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte auf 15 Euro pro Tag für maximal 28 Tage angehoben. Gleichzeitig sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz auf Werte von 50, 60 beziehungsweise 65 Prozent, nachdem diese zuvor bei 60, 70 oder 75 Prozent gelegen hatten.
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Für das Jahr 2028 ist darüber hinaus die Einführung eines Familienversicherten-Zuschlags in Höhe von 2,5 Prozent geplant, der für Renten ab dem 1. Juli 2028 wirksam werden soll.
Das Bundesgesundheitsministerium verteidigte die Maßnahmen als notwendig für die langfristige Stabilität des Systems. Ohne die gesetzliche Reform hätte der Zusatzbeitrag nach Prognosen des Ministeriums bis zum Jahr 2030 auf etwa 4,8 Prozent ansteigen können. Die Einsparungen im Bereich der Medizinalcannabis-Versorgung werden in diesem Kontext als ein Baustein zur Begrenzung der Ausgabenentwicklung gewertet.
