Cannabis, Auto

Cannabis im Auto: Obergerichte uneins über Telemedizin-Schutz

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 12:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de

OLG-Urteile bewerten Telemedizin-Rezepte unterschiedlich, während wiederholte THC-Grenzwertüberschreitungen eine MPU auslösen können.

Cannabis am Steuer: Obergerichte setzen unterschiedliche Maßstäbe
Eine neblige, leere Landstraße aus Asphalt führt in die Ferne, Fokus auf die Textur des Straßenbelags. Illustration mit AI erstellt.

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ärztlich verschriebenes Cannabis Verkehrsteilnehmer vor einer Sanktion nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) schützt, beschäftigt zunehmend die Obergerichte. Fachbeiträge fassen die aktuelle Rechtsprechung zusammen und zeigen, dass sich in den vergangenen Jahren ein differenziertes Bild zur sogenannten Medikamentenklausel herausgebildet hat – mit teils gegensätzlichen Ergebnissen je nach Einzelfall.

Persönliche Konsultation nicht zwingend erforderlich

Das OLG Brandenburg entschied mit Beschluss vom 30. Juli 2026 (2 ORbs 85/26), dass eine persönliche Konsultation bei der Cannabis-Verschreibung nach § 24a Abs. 4 StVG nicht erforderlich ist.

Im zugrunde liegenden Fall wies der Betroffene bei einer Fahrt am 3. Mai 2025 einen THC-Wert von 7,2 ng/ml auf. Er leidet an ADHS (ICD10 F90.0) und erhielt Rezepte vom 12. April 2025 und 12. August 2025, die telemedizinisch ausgestellt worden waren.

Das Gericht stellte zudem fest, dass die Neufassung des § 3 Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG), die im Bundestag unter BT-Drucks 21/3061 verhandelt wird, bis zum 12. August 2026 nicht in Kraft getreten war.

Diese Linie fügt sich laut einer Zusammenschau der Rechtsprechung von 2023 bis 2026 in eine Reihe von Entscheidungen mehrerer Obergerichte ein, die ein Online-Rezept grundsätzlich als ausreichend ansehen: Neben dem OLG Brandenburg bestätigten dies auch das OLG Hamm mit Beschluss vom 28. April 2026 (5 ORbs 87/26) sowie bereits das OLG Oldenburg mit Beschluss vom 14. März 2023 (2 ORbs 16/23).

BayObLG verlangt eindeutige Dosierung

Einen strengeren Maßstab setzte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Beschluss vom 12. Juni 2026 (201 ObOWi 401/26). Danach greift die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG nur bei einer ordnungsgemäßen Verschreibung mit eindeutiger Dosierung. Im entschiedenen Fall wies der Betroffene THC-Werte von 16,8 ng/ml, HO-THC von 15,7 ng/ml und THC-COOH von rund 342 ng/ml auf.

Die vorliegenden Rezepte vom 26. August 2024, 10. Dezember 2024 und 16. Januar 2025 sahen jeweils Mengen von 5 bis 10 Gramm mit einer Einzeldosis von 0,1 Gramm und einer Tagesdosis von 1,5 Gramm vor, wurden jedoch ausschließlich im Rahmen einer Online-Sprechstunde ausgestellt.

Das BayObLG bestätigte in diesem Fall Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot – die Dosierungsangaben allein reichten demnach nicht aus, um den Betroffenen von der Sanktion zu befreien.

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Wiederholte Grenzwertüberschreitung führt zur MPU-Pflicht

Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung nach § 24a StVG kann eine wiederholte Überschreitung des dort geregelten Grenzwerts von 3,5 ng/ml THC im Blutserum verwaltungsrechtliche Folgen für die Fahrerlaubnis haben.

Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschied mit Beschluss vom 3. Juni 2026 (7 L 520/26), dass bei zweimaliger Überschreitung – am 21. Mai 2023 mit rund 25 µg/l und am 19. September 2025 mit rund 34,1 µg/l – eine Pflicht zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach § 13a Satz 1 Nr. 2b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) besteht.

Die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Das Gericht stellte klar, dass die Tilgungsfrist nach § 29 StVG zwei Jahre und sechs Monate beträgt und eine Einstellung des Bußgeldverfahrens für die verwaltungsrechtliche Bewertung unbeachtlich ist. Eine einmalige Zuwiderhandlung genügt nach dieser Entscheidung hingegen nicht für die Anordnung einer MPU.

Verstärkte Kontrollen und der Rahmen der Sanktionen

Der Hintergrund dieser Rechtsprechung liegt auch in einer intensivierten Kontrollpraxis. In Hamburg kontrollierte die Polizei ab dem 8. September 2026 verstärkt auf Drogenkonsum im Straßenverkehr, unterstützt von Beamten aus anderen Bundesländern sowie aus Österreich und der Schweiz; nach Angaben der Behörde waren dabei fast 700 Drogenerkenner im Einsatz.

Für das erste Halbjahr 2026 verzeichnete Hamburg fast 100 Unfälle unter Drogeneinfluss und mehr als 300 unter Alkoholeinfluss. Im Jahr 2025 registrierte die Stadt 250 Drogenunfälle, was gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb, während die Zahl der Alkoholunfälle um 2,4 Prozent auf 764 zurückging.

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Zweimal über 3,5 ng/ml THC — und das VG Gelsenkirchen ordnet die MPU an, obwohl das Bußgeldverfahren eingestellt wurde. Die Tilgungsfrist von zwei Jahren und sechs Monaten läuft trotzdem weiter. Unser kostenloser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie Sie die MPU-Pflicht nach § 13a FeV vermeiden. Schritt-für-Schritt-Plan gegen die MPU-Pflicht

Der ADAC verweist zum Grenzwert von 3,5 ng/ml THC auf die geltenden Sanktionen: 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Diese Konsequenzen greifen jedoch nicht, wenn die Medikamentenklausel des § 24a Abs. 4 StVG einschlägig ist – deren Voraussetzungen die Gerichte, wie die genannten Entscheidungen zeigen, derzeit uneinheitlich konkretisieren.

Für Betroffene mit ärztlich verschriebenem Cannabis bleibt damit unklar, ob eine telemedizinische Verschreibung allein ausreicht oder ob zusätzliche Anforderungen wie eine eindeutige Dosierungsangabe erfüllt sein müssen.

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