Cannabis-Blüten, Importe

Cannabis-Blüten: Importe steigen um 80% im ersten Quartal

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 12:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Cantourage führt Blue-Dream-Extrakte ein, während Deutschlands Medizinalcannabis-Markt wächst und neue Erstattungsregeln die Branche belasten.

Cantourage erweitert Cannabis-Angebot für Apotheken-Rezepturen
Ein steriles Labor mit Glasfläschchen, die pflanzliche Extrakte enthalten, auf einer Edelstahlarbeitsfläche. Illustration mit AI erstellt.

Die medizinische Cannabisbranche in Deutschland verzeichnet eine signifikante Portfolioausweitung bei spezialisierten Anbietern. Die Cantourage Group SE erweitert ihr Angebot für Apotheken-Rezepturen um Rohextrakte und Destillate auf Basis der Sorte „Blue Dream“. Diese Entwicklung erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland zwei Jahre nach der Teillegalisierung zum größten regulierten Cannabismarkt Europas aufgestiegen ist.

Ausbau der Produktpalette für Apotheken-Rezepturen

Unter der Verantwortung von CEO Philip Schetter hat die Cantourage Group SE (ISIN DE000A3DSV01) neue Wirkstoffe eingeführt, die speziell für die Herstellung von individuellen Apotheken-Rezepturen vorgesehen sind. Die Palette umfasst Destillate und Rohextrakte, die als Basis für Lösungen, Zäpfchen, Vapes und Edibles dienen. Das Unternehmen präsentiert diese Innovationen im Rahmen der Fachmesse expopharm in München.

In wirtschaftlicher Hinsicht teilte das Unternehmen mit, dass die erwarteten Umsatz- und Ergebnisbeiträge dieser neuen Wirkstoffe bereits in der am 31.08.2026 veröffentlichten Prognose berücksichtigt wurden. Die strategische Ausweitung auf Extrakte folgt einem Trend zu differenzierten Darreichungsformen, während gleichzeitig die Anforderungen an die Qualität der Ausgangsstoffe steigen.

Deutschland als führender europäischer Cannabismarkt

Die Marktdaten für das Jahr 2026 unterstreichen die wachsende Bedeutung des deutschen Sektors. Seit dem Jahr 2024 haben sich die legalen Importe versechsfacht. Im ersten Quartal 2026 importierte Deutschland 50.539 kg medizinisches Cannabis, was eine deutliche Steigerung gegenüber den 8.143 kg im Vergleichszeitraum Anfang 2024 darstellt.

Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 lagen die Blüten-Importe noch bei 32 Tonnen, stiegen 2025 auf 205 Tonnen und erreichten allein im ersten Quartal 2026 bereits knapp 68 Tonnen.

Der Marktwert wurde für das Jahr 2025 auf 997 Mio. US-Dollar beziffert, wobei von den über 200 Tonnen verfügbaren Materials lediglich 2,6 Tonnen aus heimischer Produktion stammten. Parallel zu diesem Wachstum verzeichnen Online-Apotheken einen massiven Zulauf.

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Seit dem 30.07.2026 sind Cannabisblüten keine Kassenleistung mehr — betroffen sind laut Initiatoren rund 65.000 Patienten, die jetzt auf Privatrezept zahlen sollen. Wer Widerspruch einlegen oder die Kostenübernahme beantragen will, braucht die richtigen Argumente und Formulierungen. Kostenlosen Leitfaden zur Kostenübernahme anfordern

Im ersten Quartal 2026 stiegen die Importe von Cannabisblüten um rund 80 % im Vergleich zum Vorjahresquartal, während die Anzahl der Kassenrezepte lediglich um 2,2 % zunahm. Dies deutet auf eine Verschiebung hin zu Privatrezepten hin, die häufig über Online-Portale ohne direkten persönlichen Arztkontakt ausgestellt werden.

Regulatorische Herausforderungen und Erstattungsfragen

Trotz des Marktwachstums sieht sich die Branche mit regulatorischen Hürden konfrontiert. Seit dem 30.07.2026 sind Cannabisblüten aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes keine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen mehr und nur noch per Privatrezept erhältlich.

Gegen diesen Wegfall der Kostenerstattung richtet sich eine Petition der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) an den Deutschen Bundestag, die nach Angaben der Initiatoren rund 65.000 betroffene Patienten vertritt. Der Initiator Dr. Franjo Grotenhermen prüft gemeinsam mit dem Anwalt Oliver Tolmein eine Verfassungsbeschwerde, da alternative Extrakte teilweise deutlich teurer seien.

Zusätzlich verschärfen juristische Entscheidungen das Umfeld. Während das Oberlandesgericht Brandenburg sowie die Oberlandesgerichte in Hamm und Oldenburg in verschiedenen Urteilen feststellten, dass für die Anwendung der Medikamentenklausel im Straßenverkehr kein persönlicher Arztkontakt zwingend erforderlich ist, mahnen Behörden und Fachleute zur Vorsicht.

Ein Experte des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) kritisierte in diesem Zusammenhang unzureichende Alterskontrollen und hohe Dosierungen beim Online-Bezug. Das Bundesgesundheitsministerium plane demnach bereits schärfere Regeln für die Verschreibung von Medizinalcannabis.

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Extrakte sind teilweise deutlich teurer als Blüten — und wer sein Rezept online ohne persönlichen Arztkontakt ausstellt, riskiert Probleme bei Kontrollen und im Straßenverkehr. Die Checkliste zeigt, welche Telemedizin-Anbieter seriös arbeiten und worauf Sie beim Rezept achten müssen. Checkliste seriöse Cannabis-Telemedizin jetzt sichern

In Nordrhein-Westfalen reagierte Gesundheitsminister Laumann auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2026 zur Rezepturherstellung. Er ermöglichte per Erlass die Defektur für den Praxisbedarf wieder, begrenzt auf maximal 100 abgabefertige Packungen, um die Versorgungssituation im Einzelfall sicherzustellen.

In der politischen Debatte bleibt das Thema umstritten; so bezeichnete Bundesinnenminister Dobrindt das zugrundeliegende Teillegalisierungsgesetz als unzulänglich.

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