Burn-out kostet 33,7 Milliarden: Präsentismus wird zur Epidemie
06.06.2026 - 08:02:43 | boerse-global.de
Arbeitspsychologen und Wirtschaftsexperten schlagen Alarm: Die permanente Überforderung von Arbeitnehmern entwickelt sich zu einem strukturellen Problem.
Stanford-Studie: Weniger ist manchmal mehr
Eine im Juni 2026 in der Fachzeitschrift Physical Review E veröffentlichte Studie der Stanford University zeigt: Wer zu hohe Erwartungen an die eigene Karriere hat, limitiert damit den tatsächlichen Erfolg. Die Forscher simulierten verschiedene Szenarien – von der Jobsuche über Geschäftsideen bis zu politischen Kampagnen.
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Das Ergebnis: Der größte Erfolg stellt sich bei Ansprüchen ein, die über dem Durchschnitt liegen, aber innerhalb strikter Grenzen bleiben. Zu hohe Erwartungen führen dagegen häufig zu Misserfolgen oder zum Abbruch der Bemühungen.
Als wesentlichen Verstärker für ungesunden Ehrgeiz identifizieren die Autoren soziale Medien. Sie begünstigen soziale Vergleiche, vermitteln eine verzerrte Wahrnehmung von Erfolg und steigern die Unzufriedenheit im realen Berufsleben.
Burn-out: Wenn der Druck krank macht
Der Druck, berufliche Erwartungen zu erfüllen, schlägt sich zunehmend in Gesundheitsstatistiken nieder. Gernot Langs von der Schön Klinik Bad Bramstedt definiert das Burn-out-Syndrom als eine Form der Erschöpfungsdepression. Wesentliche Warnsignale: eine dauerhaft eingeschränkte Lebensqualität und gesteigerte Reizbarkeit.
Noch immer gilt die Inanspruchnahme von Hilfe in vielen Unternehmen als Schwäche. Dabei sind die wirtschaftlichen Folgen enorm.
Daten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) vom Juni 2026 beziffern die Kosten durch Präsentismus – Arbeiten trotz Krankheit – auf rund 33,7 Milliarden Schweizer Franken. Die Krankheitsabsenzen in der Schweiz liegen derzeit um 80 Millionen Stunden über dem Niveau vor der Pandemie. Trotz dieser Entwicklung führen nur 46 Prozent der Unternehmen systematische Risikobeurteilungen durch.
KI-Misstrauen heizt Stress an
Zusätzlichen Druck erzeugt der technologische Wandel – vor allem durch ein wachsendes Misstrauen in der Führungsebene. Der im März 2026 veröffentlichte „AI at Work Report“ zeigt: 82 Prozent der Führungskräfte glauben, dass der Stellenwert menschlicher Mitarbeiter durch Künstliche Intelligenz gesunken ist. 88 Prozent der Chefs befürchten zudem, dass Mitarbeiter KI-Tools nutzen, um Produktivität nur vorzutäuschen.
Forscher der Universität Passau und der Arizona State University warnen vor einem „KI-Optimierungswahn“. Der übermäßige Einsatz von KI könne zu einem doppelten Wissensverlust führen: Menschliches Erfahrungswissen gehe ebenso verloren wie das Verständnis für die KI-Prozesse. Ein weiteres Risiko: das sogenannte Drift-Phänomen, bei dem KI-Systeme ungenau werden, wenn sie auf veralteten Daten basieren und sich die realen Bedingungen ändern.
Arbeitszeit: Die große Unzufriedenheit
Die Belastung der Beschäftigten hängt stark mit der Gestaltung der Arbeitszeit zusammen. Nach Erhebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sind nur 40 Prozent der Arbeitnehmer mit ihrer aktuellen Arbeitszeit zufrieden – mehr als die Hälfte wünscht sich eine Verkürzung.
Besonders deutlich zeigt sich der Erschöpfungsgrad bei mangelnder Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Während 34 Prozent der Frauen ohne Vereinbarkeitsprobleme nach der Arbeit erschöpft sind, steigt dieser Anteil bei bestehenden Problemen auf 80 Prozent.
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Eine Studie von Anthropic zeigt indes: Die befürchtete Massenarbeitslosigkeit durch KI bleibt bislang aus. Der Arbeitsmarkt wandelt sich dennoch. Bisher wurden nur 33 Prozent der IT-Aufgaben tatsächlich von KI übernommen, obwohl dies technisch bei 94 Prozent möglich wäre. Die Einstiegschancen für junge Fachkräfte zwischen 22 und 25 Jahren sinken in exponierten Bereichen um etwa 14 Prozent – das erhöht den Leistungsdruck auf Berufseinsteiger weiter.
Mehr Rechtssicherheit bei Zeugnissen
Rechtliche Sicherheit bei beruflichen Veränderungen bietet ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Mai 2026. Demnach können Arbeitnehmer die Erteilung eines Zeugnisses auf Basis eines eigenen Entwurfs gerichtlich vollstrecken – sofern dies zuvor in einem Vergleich vereinbart wurde. Der Arbeitgeber bleibt jedoch verpflichtet, die Zeugniswahrheit zu wahren.
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