Bundesfinanzhof, März

Bundesfinanzhof März 2026: Anwaltskosten im Erbfall abzugsfähig

29.05.2026 - 00:09:11 | boerse-global.de

Aktuelle Urteile und Initiativen zeigen: Moderne Nachlassplanung muss digitale Vermögen und formelle Dokumente umfassen.

Bundesfinanzhof März 2026: Anwaltskosten im Erbfall abzugsfähig - Foto: über boerse-global.de
Bundesfinanzhof März 2026: Anwaltskosten im Erbfall abzugsfähig - Foto: über boerse-global.de

Die Verwaltung von Erbschaften wird zunehmend komplexer – digitale Vermögenswerte, steuerliche Fallstricke und formelle Gesundheitsdokumente verlangen nach einer durchdachten Planung. Aktuelle Gerichtsurteile und regionale Bildungsinitiativen zeigen: Herkömmliche Testamente reichen oft nicht mehr aus.

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Digitale Hinterlassenschaften richtig regeln

Seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2018 ist klar: Digitale Inhalte wie Cloud-Speicher, Social-Media-Konten, Abonnements oder Kryptowährungen werden rechtlich wie physische Besitztümer behandelt. Doch die Praxis sieht anders aus.

Rechtsexpertinnen wie Tatjana Rosendorfer vom VZ Vermögenszentrum und Kerstin Linder von Heussen warnen: Ein Erbschein allein öffnet zwar Bankkonten, nicht aber den Zugang zu Krypto-Wallets. Fehlen die spezifischen Zugangscodes, bleiben digitale Vermögen für Erben unerreichbar. Die Fachleute empfehlen daher ein regelmäßig aktualisiertes Passwortverzeichnis – getrennt vom Testament aufbewahrt. Wer besonders vertrauliche Daten besitzt, sollte die Einsetzung eines spezialisierten Testamentsvollstreckers in Betracht ziehen.

Gerichte ziehen Grenzen für Erben und Vollstrecker

Gleich mehrere Entscheidungen haben in den vergangenen Monaten die Rechte und Pflichten von Erben und Testamentsvollstreckern präzisiert.

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im März 2026: Anwaltskosten für eine Teilungsversteigerung im Rahmen der Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. Nicht absetzbar sind dagegen Kosten für die laufende Verwaltung eines Nachlasses – etwa die Betreuung von Mietkonten. Erben müssen die Kosten genau nach dem zugrundeliegenden Rechtsgebiet aufschlüsseln.

Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig zog eine klare Grenze für die Befugnisse von Testamentsvollstreckern: Sie dürfen Nachlassimmobilien nicht an den eigenen Ehepartner verkaufen – das gilt als Insichgeschäft. Ausnahme: Alle Erben stimmen ausdrücklich zu. Deren Identität muss durch Erbschein, Europäisches Nachlasszeugnis oder öffentliches Testament nachgewiesen werden.

Das OLG Frankfurt entschied im Dezember 2025 zudem: Schon der Einwand eines Beteiligten kann die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses blockieren. Eine endgültige gerichtliche Klärung ist dafür nicht nötig – die Rechtsbeschwerde wurde allerdings zugelassen.

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Vorsorgedokumente: Formvorschriften beachten

Die Bedeutung formal korrekter Patientenverfügungen zeigt ein Blick nach Greven. Dort stellte die örtliche Seniorenberatung kürzlich die 10.000ste Verfügung aus – das Programm läuft seit 1996 und umfasst inzwischen auch Organspende-Regelungen in Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft.

Expertinnen wie Holle Ruppel von der Deutschen PalliativStiftung betonen: Vorsorgedokumente sollten bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, etwa die Zertifizierung der Stiftung Gesundheit. Bei einem Vortrag in Obernburg im Mai 2026 erinnerten Juristen daran: Ein Testament ist in Deutschland nur gültig, wenn es vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben ist.

Informationsveranstaltungen für Bürger

Mehrere regionale Termine bieten Orientierung:

  • 9. Juni 2026: Vorsorgetag in Essen zu Patientenverfügung und Berliner Testament mit Referenten vom Amtsgericht Essen und der Universitätsmedizin Essen.
  • 23. Juni 2026: Informationsnachmittag in Fulda zu Vorsorgevollmacht und Palliativversorgung.
  • 5. Oktober 2026: Start eines anonymen medizinischen Beratungsangebots in Ludwigsburg für Menschen ohne Krankenversicherung, koordiniert von diakonischen und karitativen Einrichtungen.

Diese Termine folgen auf Veranstaltungen im Frühjahr 2026 in Ried und Obernburg, bei denen hunderte Teilnehmer Rat zu Erbrecht und den Besonderheiten des Europäischen Nachlasszeugnisses suchten.

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