Bürgergeld-Reform ab Juli: Erbschaften reduzieren Schonvermögen drastisch
12.06.2026 - 04:19:37 | boerse-global.de
Auf ihrer Konferenz in Hamburg brachte Hessens Justizminister Christian Heinz einen Vorschlag ein: Bei unstreitigen Erbfällen soll die doppelte Prüfung entfallen.
Das würde die Nachlassgerichte spürbar entlasten. Geplant ist zudem die Einführung eines vorläufigen Erbscheins. Er soll Erben ermöglichen, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne monatelang auf den offiziellen Nachweis warten zu müssen. Denn ohne Erbschein bleiben Konten und Grundstücke oft blockiert.
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Auch die Digitalisierung soll vorankommen. Die Zentrale Testamentsregister sollen besser vernetzt werden. Notarielle Testamente und Erbverträge könnten künftig als vollwertige Erbnachweise anerkannt werden – das würde die Verfahrensdauer deutlich verkürzen.
Schutz vor Erbschleicherei
Neben schnelleren Verfahren geht es um den Schutz älterer Menschen. Die Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) warnt: Pflegebedürftige und Senioren tragen ein erhöhtes Risiko, Opfer von Erbschleicherei zu werden. Die Experten gehen von einem erheblichen Dunkelfeld aus.
Als wirksame Schutzmaßnahmen empfehlen Fachleute:
- Notarielles Testament oder Erbvertrag: Bietet mehr Rechtssicherheit als handschriftliche Dokumente
- Berliner Testament: Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
- Notarielle Vollmacht: Kann unwiderruflich gestaltet werden, sichert Handlungsfähigkeit bei Geschäftsunfähigkeit
- Testamentsvollstreckung: Setzt den Willen des Erblassers gegen unberechtigte Einflussnahme durch
Angehörige sollten hellhörig werden, wenn Außenstehende plötzlich intensiven Kontakt zu Senioren suchen oder versuchen, sie von ihrem Umfeld zu isolieren.
Eheverträge und neue Sozialregeln
Die persönliche Vorsorge hängt eng mit finanziellen Rahmenbedingungen zusammen. Ohne Ehevertrag gilt gesetzlich die Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn geteilt.
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Die Kosten für eine notarielle Neuregelung sind vom Vermögen abhängig. Bei 500.000 Euro Vermögen liegen die Gebühren für die Beurkundung bei rund 2.446 Euro. Die Anwaltskosten können bei etwa 13.109 Euro liegen – sind aber verhandelbar.
Kompliziert wird es durch die Bürgergeld-Reform zum 1. Juli 2026. Die einjährige Karenzzeit für Erbschaften fällt weg, das Schonvermögen wird reduziert. Erben im Grundsicherungsbezug müssen ihren Anteil am Nachlass vorrangig für den Lebensunterhalt einsetzen.
Die neuen Freibeträge sind nach Alter gestaffelt:
- Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- Ab 51 Jahren: 20.000 Euro
Das kann zu Blockaden in Erbengemeinschaften führen. Wenn Mitglieder aufgrund ihrer Sozialleistungsabhängigkeit einer Auflösung des Erbes nicht zustimmen können oder wollen, droht Stillstand.
Blick nach Österreich und in die Zukunft
Auch im europäischen Ausland tut sich etwas. Österreich bereitet eine Reform der Sterbeverfügungen vor. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 24. Juni 2026. Sterbeverfügungen sollen weiterhin ein Jahr gültig sein, aber innerhalb von fünf Jahren durch eine ärztliche Bestätigung in einem vereinfachten Verfahren erneuert werden können.
In Deutschland beschäftigt sich die Alterssicherungskommission mit der Hinterbliebenenversorgung. Ein Papier, das bis Ende Juni 2026 erwartet wird, diskutiert die Einführung eines obligatorischen Rentensplittings als Ersatz für die klassische Witwenrente.
Die Idee: Während der Ehe erworbene Rentenpunkte werden automatisch hälftig zwischen den Partnern aufgeteilt. Das soll vor allem Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Bestehende Ansprüche aus der Witwenrente sollen von der Reform unberührt bleiben.
