Buckelwal-Bergung, Millionenklage

Buckelwal-Bergung: Unternehmer verklagt Geldgeberin auf 1,35 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 13:39 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Nach der umstrittenen Bergung eines Buckelwals vor der deutschen Ostseeküste verlangt Unternehmer Fred Babbel rund 1,35 Millionen Euro von Karin Walter-Mommert. Vor dem Landgericht Schwerin geht es um offene Rechnungen, Verantwortlichkeiten und weitere Forderungen im Zusammenhang mit der Aktion.

Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild) - Bild: Christoph Reichwein/dpa
Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild) - Bild: Christoph Reichwein/dpa

Der Unternehmer Fred Babbel verlangt von Karin Walter-Mommert rund 1,35 Millionen Euro für Leistungen bei der Bergung und dem Transport eines im Frühjahr an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals.

Klage beim Landgericht Schwerin

Das Landgericht Schwerin bestätigte den Eingang der Klage Anfang September. Zunächst läuft ein schriftliches Vorverfahren: Walter-Mommert erhält die Klageschrift und kann Stellung nehmen. Danach kann Babbel erneut reagieren; sofern keine Einigung gelingt, kann das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen.

Babbel war mit seinem Tauchunternehmen maßgeblich an der Aktion beteiligt. Er beschaffte Technik, war mit eigenem Personal vor Ort, erstellte Bergungskonzepte und organisierte weitere Unternehmen, darunter Schiffe für den Transport. Nach seinen Angaben ging er bei beteiligten Firmen teilweise in Vorleistung und wartet Monate später noch auf Zahlungen.

Geldgeberin kritisiert Ablauf

Walter-Mommert sagte, es gehe ihr nicht um die Höhe der Forderung. Sie kritisiert jedoch den Ablauf der Bergung und will nach eigener Darstellung mit der Nichtzahlung weitere Aufklärung erreichen. Im Mittelpunkt steht aus ihrer Sicht insbesondere das Aussetzen des Tieres.

Babbel zufolge zahlte Walter-Mommert während der Aktion 400.000 Euro. Das Geld sei unmittelbar an die beteiligten Schiffe und die Barge weitergeleitet worden. Die Barge, eine Art Lastkahn, transportierte den Wal in Richtung Nordsee.

Weitere Streitigkeiten über Kosten

Als weiterer Geldgeber trat der Unternehmer Walter Gunz auf. Nach Angaben seines Anwalts steuerte Gunz freiwillig 300.000 Euro bei, werde aber weitere Forderungen Walter-Mommerts nicht begleichen. Kosten seien in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung veranlasst worden.

Auch das Schweriner Umweltministerium fordert rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten der behördlichen Begleitung. Walter-Mommert hatte erklärt, die Behörden weder beauftragt noch angefordert zu haben. Das Ministerium verweist dagegen auf eine Erklärung der Initiative, sämtliche Kosten einschließlich der behördlichen Einsatzkosten übernehmen zu wollen.

Wal starb nach dem Transport

Der von Fachleuten als schwer krank eingestufte Buckelwal war von der privaten Initiative zur Nordsee gebracht und dort freigelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült.

Experten hatten bereits vor der Aktion dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen. Der Gerichtsstreit dreht sich nun neben der medizinischen und tierschutzbezogenen Bewertung vor allem um Aufträge, Kostenzusagen und die Verteilung der finanziellen Verantwortung.

Privater Rettungsversuch mit hohen Folgekosten

Der Fall zeigt, welche finanziellen Risiken entstehen können, wenn eine private Initiative eine aufwendige Tierbergung übernimmt. Für den Transport des Buckelwals wurden Schiffe, eine Barge, technische Ausrüstung und Fachpersonal eingesetzt. Solche Leistungen verursachen Kosten bei mehreren beteiligten Unternehmen – auch dann, wenn das Ziel der Aktion nicht erreicht wird.

Rechtlich entscheidend dürfte sein, wer welche Aufträge erteilt oder bestätigt hat und ob Zusagen zur Kostenübernahme wirksam abgegeben wurden. Im Verfahren zwischen Fred Babbel und Karin Walter-Mommert wird deshalb nicht nur die Höhe der Rechnung eine Rolle spielen. Zu klären sein wird auch, welche Leistungen vereinbart waren, wer als Auftraggeber auftrat und ob die beteiligten Firmen berechtigt waren, auf eine spätere Zahlung zu vertrauen.

Behördenkosten und Verantwortung

Zusätzliche Forderungen des Umweltministeriums Mecklenburg-Vorpommern zeigen, dass private Rettungsaktionen auch öffentliche Ressourcen binden können. Personalkosten für behördliche Begleitung lassen sich politisch besonders schwer einordnen, wenn mehrere Beteiligte später bestreiten, eine umfassende Kostenübernahme erklärt oder genehmigt zu haben.

Für die Öffentlichkeit bleibt neben dem finanziellen Streit die fachliche Bilanz bedeutsam: Der schwer kranke Buckelwal starb nach dem Transport und wurde vor Anholt angespült. Damit stehen künftig nicht nur Vertrags- und Haftungsfragen im Mittelpunkt, sondern auch die Frage, wie bei vergleichbaren Strandungen wissenschaftliche Einschätzungen, Tierschutz und praktische Hilfe gegeneinander abgewogen werden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

FOCUS online: „Taucher verklagt Unternehmerin auf 1,3 Millionen Euro“ (01.10.2026)

Der Bericht bestätige den Eingang der Klage und stelle die ausstehende Schlussrechnung von rund 1,3 Millionen Euro in den Mittelpunkt. Er hebe zusätzlich hervor, Babbel habe als Generalunternehmer Schlepper und Barge organisiert; Walter-Mommert verweigere Zahlungen unter anderem wegen aus ihrer Sicht nicht umgesetzter Vorgaben und fordere weitere Unterlagen zum Ablauf der Freilassung. Offen bleibe damit weiterhin, welche Kostenzusagen rechtlich bindend seien und wie die Verantwortlichkeiten zwischen den Geldgebern verteilt würden.

Medienübergreifend werde der Streit als Folge des privaten Rettungsversuchs beschrieben; der zugängliche Bericht setze dabei einen stärkeren Schwerpunkt auf die Klageschrift, die außergerichtlich gescheiterte Einigung und die von Walter-Mommert verlangte Aufklärung.

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