Buckelwal-Bergung, Millionenklage

Buckelwal-Bergung: Tauchunternehmer verklagt Geldgeberin auf 1,35 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 15:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Der Tauchunternehmer Fred Babbel verlangt rund 1,35 Millionen Euro von Karin Walter-Mommert für Leistungen bei der Bergung eines gestrandeten Buckelwals. Vor dem Landgericht Schwerin beginnt nun das schriftliche Vorverfahren.

Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild) - Bild: Christoph Reichwein/dpa
Die Bergung des im Frühjahr an der deutschen Ostsee gestrandeten Wals hat ein Nachspiel. (Archivbild) - Bild: Christoph Reichwein/dpa

Der Tauchunternehmer Fred Babbel hat Karin Walter-Mommert wegen ausstehender Kosten für die Bergung eines an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Buckelwals auf rund 1,35 Millionen Euro verklagt.

Klage beim Landgericht Schwerin

Nach Angaben des Landgerichts Schwerin ging die Klage Anfang September ein. Babbel hatte für die Aktion Technik beschafft, eigene Mitarbeiter eingesetzt, Bergungskonzepte erstellt und weitere Unternehmen eingebunden.

Dazu gehörten unter anderem Firmen, die Schiffe organisierten. Babbel sagte, er sei bei anderen Unternehmen teilweise in Vorleistung gegangen und sitze Monate nach der Aktion weiterhin auf Kosten.

Geldgeberin kritisiert Ablauf

Walter-Mommert, die als Geldgeberin der privaten Initiative auftrat, verwies auf die Rechtsprechung und erklärte, es gehe ihr um Aufklärung. In einem veröffentlichten Anwaltsschreiben mache sie Mängel bei der Bergungsaktion geltend.

Babbel zufolge zahlte Walter-Mommert während der Aktion 400.000 Euro. Das Geld sei jedoch unmittelbar an Schiffe und die Barge weitergeflossen. Eine Barge ist ein flacher Lastkahn, auf dem der Wal transportiert wurde.

Schriftliches Vorverfahren läuft an

Babbel hat nach Angaben des Gerichts einen Gerichtskostenvorschuss von etwa 23.000 Euro geleistet. Als Nächstes erhält Walter-Mommert die Klageschrift und kann dazu Stellung nehmen.

Anschließend kann die Klägerseite erwidern. Das Gericht könnte danach einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen, sofern die Parteien keine einvernehmliche Lösung finden.

Weitere Forderungen im Umfeld der Aktion

Als weiterer Geldgeber war der Unternehmer Walter Gunz aufgetreten. Sein Anwalt teilte mit, Gunz habe freiwillig 300.000 Euro beigesteuert, werde aber weitere Forderungen Walter-Mommerts nicht begleichen. Kosten seien in erheblichem Umfang ohne vorherige Rücksprache, Abstimmung oder Genehmigung veranlasst worden.

Walter-Mommert erklärte dagegen, sie stelle keine Forderungen mehr an Gunz. Für sie sei die Sache beendet.

Umweltministerium verlangt rund 140.000 Euro

Auch das Schweriner Umweltministerium fordert weiterhin rund 140.000 Euro, vor allem für Personalkosten im Zusammenhang mit der behördlichen Begleitung. Walter-Mommert wies die Forderung nach eigener Aussage mangels Anspruchsgrundlage zurück; eine Rechnung sei bislang nicht gestellt worden.

Das Ministerium verweist auf eine Erklärung der Initiative, sämtliche Kosten einschließlich der behördlichen Einsatzkosten übernehmen zu wollen. Gunz’ Anwalt erklärte dagegen, Gunz habe eine entsprechende Kostenzusage weder gekannt noch freigegeben.

Wal kurz nach Freilassung tot

Der schwer kranke Buckelwal war von der privaten Initiative in Richtung Nordsee gebracht und dort freigelassen worden. Kurz darauf wurde er tot vor der dänischen Insel Anholt angespült.

Fachleute hatten von Beginn an dazu geraten, das Tier in Ruhe sterben zu lassen.

Privat organisierte Bergung mit hohem Risiko

Der Fall zeigt die besonderen Risiken, die entstehen, wenn ein großes Meeressäugetier außerhalb seines üblichen Lebensraums in einer akuten Notlage von privaten Akteuren bewegt wird. Der Buckelwal war bereits als schwer krank eingestuft worden; Fachleute hatten deshalb empfohlen, das Tier in Ruhe sterben zu lassen. Die Initiative entschied sich dennoch für den Transport in die Nordsee.

Mit der Entscheidung verbanden sich nicht nur erhebliche technische Anforderungen, sondern auch Fragen der Zuständigkeit und Finanzierung. Für Schiffe, Barge, Personal und behördliche Begleitung entstanden Kosten in sehr unterschiedlicher Höhe. Die nun geltend gemachten Forderungen zeigen, dass eine freiwillige Zusage zur Übernahme von Ausgaben rechtlich und organisatorisch nicht automatisch klärt, wer einzelne Aufträge erteilen durfte und welche Leistungen vergütet werden müssen.

Gerichtliches Verfahren als nächster Schritt

Das Landgericht Schwerin steht zunächst am Beginn eines Zivilverfahrens. Die Klageschrift muss zugestellt werden, anschließend können die Parteien schriftlich vortragen. Im Mittelpunkt dürften die Beauftragung, der Umfang der Leistungen, die Absprachen zwischen den Beteiligten und mögliche Einwände gegen die Durchführung stehen.

Für die Öffentlichkeit verschiebt sich der Schwerpunkt damit von der spektakulären Rettungsaktion auf die Folgen ihrer Finanzierung. Neben der Klage gegen Walter-Mommert stehen Forderungen des Umweltministeriums und unterschiedliche Darstellungen zur Kostenzusage im Raum. Eine gerichtliche Bewertung dieser Fragen liegt noch nicht vor.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

FOCUS online: „Taucher verklagt Unternehmerin auf 1,3 Millionen Euro“ (01.10.2026)

Der Bericht bestätige den Eingang der Klage beim Landgericht Schwerin und stelle Babbel als technischen Dienstleister beziehungsweise Generalunternehmer der Aktion dar. Anders als die dpa-Meldung hebe er zusätzlich hervor, dass Walter-Mommert nach Darstellung ihrer Anwälte derzeit keine Zahlungen leisten wolle und weitere Unterlagen zum Ablauf der Freilassung verlange. Offen bleibe damit auch dort, wie die rechtliche Verantwortung für die beauftragten Leistungen bewertet werde.

Der Artikel ergänze außerdem, der Wal sei am 2. Mai im Skagerrak freigelassen und knapp zwei Wochen später vor Anholt tot gefunden worden. Damit ordne er den aktuellen Kostenstreit stärker in den zeitlichen Ablauf der umstrittenen Bergungsaktion ein.

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